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Opel Meriva- Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtung

Opel muss Modelle des Opel Meriva auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in die Werkstatt rufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des KBA eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Um die unzulässige Funktion zu entfernen und ein Software-Update aufzuspielen, ruft Opel die betroffenen Fahrzeuge unter dem Rückruf-Code KCP in die Werkstatt. Wie das KBA am 3. November 2022 in seiner Rückrufdatenbank veröffentlichte, sind weltweit rund 26.500 Opel Meriva der Baujahre 2013 bis 2017 von dem Rückruf betroffen, davon etwa 4.300 Fahrzeuge in Deutschland.

Opel ist im Abgasskandal kein unbeschriebenes Blatt mehr. Erst im Februar 2022 musste der Autobauer auf Anordnung des KBA Modelle des Opel Astra, Corsa und Insignia der Baujahre 2013 bis 2018 mit 1,3 und 1,6 Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6 zurückrufen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Schon 2018 waren Modelle des Opel Insignia, Zafira und Cascada mit der Abgasnorm Euro 6 aus den Baujahren 2013 bis 2016 wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen von einem Rückruf des KBA betroffen.

Nun müssen auch die Halter eines betroffenen Opel Meriva ein Software-Update aufspielen lassen. Welche Auswirkungen ein Update auf den Motor, auf Leistung, Verschleiß oder Verbrauch hat, ist ungewiss. Betroffene Opel-Fahrer haben aber die Möglichkeit sich zu wehren. „Die Fahrzeuge weisen durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen Mangel auf. Der Käufer hat dadurch schon beim Abschluss des Kaufvertrags einen Schaden erlitten, der sich nach der gängigen Rechtsprechung auch nicht durch ein nachträgliches Software-Update beseitigen lässt. Käufer haben daher gute Aussichten Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

So haben bspw. die Landgerichte Verden und Landshut entschieden, dass Opel die Käufer durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geschädigt hat und Schadenersatz leisten muss.

Generell hat sich die Rechtsprechung im Abgasskandal verbraucherfreundlich entwickelt. Nach Auffassung des EuGH-Generalanwalts Athanasios Rantos reicht es für den Schadenersatzanspruch bereits aus, wenn der Autohersteller fahrlässig gehandelt hat. Das machte der Generalanwalt in seinem Schlussantrag vom 2. Juni 2022 in einem Verfahren vor dem EuGH deutlich. „Das Urteil des EuGH steht noch aus. Folgt er jedoch erwartungsgemäß dem Antrag des Generalanwalts, muss dem Autohersteller im Abgasskandal kein Vorsatz mehr nachgewiesen werden. Schon Fahrlässigkeit reicht aus. Das würde die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen noch einmal erleichtern“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.