Rückrufservice

Ophira Handelshaus GmbH insolvent - Ansprüche der Anleger

Gerade in unruhigen Zeiten gilt Gold als sichere Kapitalanlage. Dass dies nicht automatisch so ist, müssen Anleger erfahren, die bei der Ophira Handelshaus GmbH in Gold oder andere Edelmetalle investiert haben, denn die Gesellschaft ist insolvent. Das Amtsgericht Charlottenburg hat das Insolvenzverfahren über die Ophira Handelshaus GmbH am 16. Oktober 2025 eröffnet (Az. 3609 IN 2840/25). Forderungen können nun bis zum 9. Januar 2026 beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. 

Die Ophira Handelshaus GmbH bot den Anlegern verschiedene Investitionsmöglichkeiten an. Dazu gehörte neben dem Kauf von physischen Goldbarren auch ein sog. Edelmetallsparplan. Dabei investierten die Anleger in Gold, Silber und andere Edelmetalle, die die Ophira Handelshaus GmbH für sie kaufte und einlagerte. Nach Angaben der Gesellschaft erfolgte der Ankauf der Edelmetalle in physischer Form. Nach der Insolvenz fragen sich Anleger, was aus ihrem eingelagerten Gold oder Silber geworden ist und wie sie sich vor Verlusten schützen können.

 

Ärger mit der BaFin

 

Erste Warnhinweise, dass das Geld der Anleger bei der Ophira Handelshaus GmbH möglicherweise doch nicht so sicher angelegt ist wie erhofft, gab es schon Ende 2022. Die Finanzaufsicht BaFin verbot der Ophira Handelshaus GmbH das öffentliche Angebot der „Strategie Plus“ genannten Investitionsmöglichkeit. Das Verbot begründete sie damit, dass die Gesellschaft nicht den nach dem Vermögensanlagengesetz erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt hat. Es folgte ein langer Rechtsstreit, bis die Ophira Handelshaus GmbH im Juli 2024 ihren Widerspruch gegen die Untersagung zurücknahm.

Nach der Insolvenz müssen die Anleger erhebliche finanzielle Verluste befürchten. Dabei stellt sich die Frage, ob sie das Eigentum an dem Gold oder anderen Edelmetallen erworben haben. „Ist das der Fall, können Aussonderungsansprüche bestehen, so dass das Gold nicht der Insolvenzmasse zufließt, sondern an den jeweiligen Anleger herausgegeben werden muss. Das würde den drohenden finanziellen Verlust erheblich mindern“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Eigentum nachweisen

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

Dazu muss aber nachgewiesen werden, dass tatsächlich Eigentumsrechte an bestimmten Vermögensgegenständen wie z.B. einem Goldbarren, bestehen. Dieser muss bspw. durch eine eindeutige Identifizierung einem bestimmten Anleger zugeordnet werden können.

 

Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden

 

Ist das nicht möglich oder das Gold ist nicht mehr vorhanden, müssen die Anleger ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte unterstützt betroffene Anleger und bietet zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Verschiedene offene Immobilienfonds befinden sich in der Krise. Beispielhaft seien der UniImmo Wohnen ZBI oder der Leading Cities Invest genannt. Beide Fondsgesellschaften mussten ihren Immobilienbestand massiv abwerten. So hat der UniImmo Wohnen ZBI im Sommer 2024 rund 17 Prozent an Wert verloren, der Leading Cities Invest von KanAm wurde in mehreren Schritten sogar um rund 28 Prozent abgewertet. Für die Anleger bedeutet das erhebliche Verluste. „Das Geld muss jedoch nicht endgültig verloren sein.

Anlegern der Namensschuldverschreibung ProReal Europa 10 drohen Verluste in Höhe von rund 95 Prozent ihres investierten Kapitals. Nun macht ein Urteil des Landgerichts Stuttgart Hoffnung auf Schadenersatz. Das Gericht stellte einen Prospektfehler bei der Schuldverschreibung ProReal Europa 10 fest und verurteilte deshalb einen ehemaligen Geschäftsführer und Prospektverantwortlichen zur Zahlung von Schadenersatz, wie das Handelsblatt am 9. Dezember 2025 online berichtete.

Der Anteilspreis beim offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAm musste zum 26. November 2025 erneut um 3,63 Euro je Anteil reduziert werden. Es ist nicht die erste Abwertung. Inzwischen ist der Anteilspreis auf rund 66 Euro gefallen. Anleger haben durch die Abwertungen viel Geld verloren.

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 1. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Das Unternehmen mit Sitz in Stuttgart bot Anlegern Direkt-Investments in Solaranlagen an. Nach dem Insolvenzantrag fragen sich viele Anleger, wie es mit ihrer Investition weitergeht.

Banken und Sparkassen können ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verlieren, wenn sie die Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung aufgeklärt haben. Konsequenz ist, dass Verbraucher eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen können. Das hat der BGH mit wegweisenden Urteilen vom 3. Dezember 2024 (Az.: XI ZR 75/23) und 20. Mai 2025 (Az. XI ZR 22/24) entschieden. 

Die Life Forestry Switzerland AG ist in Konkurs und wird liquidiert. Das geht aus einer Meldung des Schweizerischen Handelsamtsblatts (SHAB) vom 25. November 2025 hervor. Demnach hat das Kantonsgericht Nidwalden den Konkurs über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 19. November 2025 eröffnet.