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Ophira Handelshaus GmbH insolvent - Ansprüche der Anleger

Gerade in unruhigen Zeiten gilt Gold als sichere Kapitalanlage. Dass dies nicht automatisch so ist, müssen Anleger erfahren, die bei der Ophira Handelshaus GmbH in Gold oder andere Edelmetalle investiert haben, denn die Gesellschaft ist insolvent. Das Amtsgericht Charlottenburg hat das Insolvenzverfahren über die Ophira Handelshaus GmbH am 16. Oktober 2025 eröffnet (Az. 3609 IN 2840/25). Forderungen können nun bis zum 9. Januar 2026 beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. 

Die Ophira Handelshaus GmbH bot den Anlegern verschiedene Investitionsmöglichkeiten an. Dazu gehörte neben dem Kauf von physischen Goldbarren auch ein sog. Edelmetallsparplan. Dabei investierten die Anleger in Gold, Silber und andere Edelmetalle, die die Ophira Handelshaus GmbH für sie kaufte und einlagerte. Nach Angaben der Gesellschaft erfolgte der Ankauf der Edelmetalle in physischer Form. Nach der Insolvenz fragen sich Anleger, was aus ihrem eingelagerten Gold oder Silber geworden ist und wie sie sich vor Verlusten schützen können.

 

Ärger mit der BaFin

 

Erste Warnhinweise, dass das Geld der Anleger bei der Ophira Handelshaus GmbH möglicherweise doch nicht so sicher angelegt ist wie erhofft, gab es schon Ende 2022. Die Finanzaufsicht BaFin verbot der Ophira Handelshaus GmbH das öffentliche Angebot der „Strategie Plus“ genannten Investitionsmöglichkeit. Das Verbot begründete sie damit, dass die Gesellschaft nicht den nach dem Vermögensanlagengesetz erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt hat. Es folgte ein langer Rechtsstreit, bis die Ophira Handelshaus GmbH im Juli 2024 ihren Widerspruch gegen die Untersagung zurücknahm.

Nach der Insolvenz müssen die Anleger erhebliche finanzielle Verluste befürchten. Dabei stellt sich die Frage, ob sie das Eigentum an dem Gold oder anderen Edelmetallen erworben haben. „Ist das der Fall, können Aussonderungsansprüche bestehen, so dass das Gold nicht der Insolvenzmasse zufließt, sondern an den jeweiligen Anleger herausgegeben werden muss. Das würde den drohenden finanziellen Verlust erheblich mindern“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Eigentum nachweisen

Bank- und Kapitalanlagerecht

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Dazu muss aber nachgewiesen werden, dass tatsächlich Eigentumsrechte an bestimmten Vermögensgegenständen wie z.B. einem Goldbarren, bestehen. Dieser muss bspw. durch eine eindeutige Identifizierung einem bestimmten Anleger zugeordnet werden können.

 

Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden

 

Ist das nicht möglich oder das Gold ist nicht mehr vorhanden, müssen die Anleger ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte unterstützt betroffene Anleger und bietet zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

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Aktuelles

Wie zu erwarten war, hat das Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren über die DF Deutsche Finance Investment Fund 17  Club Deal Boston II - GmbH & Co. geschlossene InvKG am 2. September 2026 eröffnet (Az. 15 IN 3086/26. Das Fondsmanagement hatte schon am 12. August 2026 angekündigt, dass für die Fondsgesellschaft voraussichtlich Insolvenzantrag gestellt werden wird. 

Der Aachener Spar- und Stiftungsfonds wird abgewickelt; die Fondsimmobilien sollen verkauft werden. Für die Anleger des offenen Immobilienfonds bedeutet dies zunächst, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können. Ebenso sind finanzielle Verluste im Zuge der Abwicklung möglich.

Mit knapp 10.000 Euro hatte sich ein Ehepaar an der Vermögensanlage treeme – mein Baumfairvermögen der inzwischen insolventen Green Wood International AG beteiligt. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 24. August 2026 (Az. 2-25 O 147/25 / nicht rechtskräftig) erhält es sein Geld zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass sich der Anlageberater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für den Fonds DF Deutsche Finance Investment 17 – Club Deal Boston II wird voraussichtlich Insolvenz angemeldet werden müssen. Die Anleger sollen darüber bereits schriftlich informiert worden sein. Für sie stellt sich nun vor allem die Frage, wie sie sich gegen die drohenden finanziellen Verluste wehren können.