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PayPal - Phishing-Mails nach vermeintlichem Datenleck

PayPal ist ein beliebter Zahlungsdienstleister, der bei Online-Einkäufen von vielen Verbrauchern genutzt wird. Umso alarmierender sind die Nachrichten über ein vermeintliches Datenleck bei PayPal. Die Meldung wird von Betrügern genutzt, die nun Phishing-Mails verschicken, um ihre Opfer in die Falle zu locken.

Seit Mitte August kursierten Gerüchte über ein vermeintliches Datenleck bei PayPal in den Medien. Demnach sollen sensible Nutzerdaten wie Zugangsdaten samt Klartext-Passwörtern von rund 15 Millionen Nutzern im Darknet angeboten werden. Laut dem Zahlungsdienstleister habe es aktuell keine Sicherheitslücke gegeben. Wenn Daten gehandelt würden, müsse es sich daher um ältere Daten handeln. 

Eine andere Möglichkeit ist nach Ansicht von Experten, dass es sich nicht um ein Datenleck bei PayPal handelt, sondern die Geräte der Nutzer mit einer Schadstoff-Software infiziert wurden.

Ob die Daten nun aktuell und echt sind oder nicht – viele PayPal-Nutzer sind durch die Nachrichten extrem verunsichert. Das nutzen wiederum Betrüger aus und verschicken Phishing-Mails, die vermeintlich von PayPal stammen, tatsächlich aber nichts anderes als ein Betrugsversuch sind, um an weitere Zugangsdaten zu gelangen und Konten leerzuräumen. Unter einem Vorwand werden die Empfänger aufgefordert einen Link in der Mail anzuklicken, der sie auf eine ebenfalls gefälschte Webseite führt. Dort sollen sie dann weitere sensible Zugangsdaten angeben.

„Solche Links sollten nicht angeklickt und schon gar keine weiteren Zugangsdaten eingegeben werden. Aber die Verunsicherung ist groß und das versuchen die Kriminellen auszunutzen“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Es gibt aber einige Möglichkeiten, wie sich die Verbraucher schützen können. So empfiehlt die Verbraucherzentrale das Passwort zu ändern und ein starkes Passwort zu verwenden, das nur bei PayPal genutzt wird. Zudem sollte die Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiviert werden. Natürlich sollten auch Links in den E-Mails nicht angeklickt werden und Änderungen an den Einstellungen nur direkt über die PayPal-Webseite durchgeführt werden.

„Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen haben die Kriminellen immer wieder Erfolg. Das Geld muss dann aber noch nicht endgültig verloren sein“, so Rechtsanwalt Looser. Ähnlich wie Banken und Sparkassen beim Online-Banking müssen auch Zahlungsdienstleister wie PayPal für ausreichende Sicherheitsvorkehrungen sorgen. Der Kontoinhaber oder Nutzer steht nur selbst in der Haftung, wenn er sich nachweislich grob fahrlässig verhalten hat. Ist das nicht der Fall, müssen Banken oder Zahlungsdienstleister für den Schaden aufkommen.

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Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.