Im Online-Handel ist PayPal eine bevorzugte Zahlungsmethode. Doch jetzt sorgte eine Störung beim Zahlungsdienstleister für Chaos. Zahlungen konnten nicht durchgeführt werden, eine Reihe von Banken und Sparkassen lösten Lastschriften von Paypal nicht ein. Betroffen von dem Zahlungsstopp sind Händler und Kunden gleichermaßen.
Die Störung ist laut PayPal zwar inzwischen behoben, dennoch ist ein enormer Schaden entstanden. PayPal hat bislang noch keine genaueren Angaben zu der Störung gemacht. Insider gehen aber davon aus, dass das Sicherheitssystem des Zahlungsdienstleisters betroffen war. Das meldet auch die „Süddeutsche Zeitung“. Dadurch soll es vermehrt zu auffälligen Lastschriften gekommen sein, so dass verschiedene Banken den Zahlungsverkehr schließlich stoppten. Zahlungen in zweistelliger Milliarden-Höhe sollen von den Banken nach Medienberichten eingefroren worden sein. Neben der Bayerischen Landesbank, der DZ Bank und anderen Instituten, sollen auch einige Sparkassen betroffen sein, wie das Handelsblatt am 27. August 2025 online berichtet.
Von dem Zahlungsstopp können sowohl unberechtigte als auch tatsächlich bei PayPal in Auftrag gegebene Lastschriften betroffen sein. Laut dem Bericht des Handelsblatts ist es im Bereich des Online-Handels zu erheblichen Rückbuchungen gekommen.
Für Händler kann das extrem problematisch werden. Händler, die die bestellten Waren bereits verschickt haben, warten auf ihr Geld. Das kann die Liquidität gefährden. Auch Kunden sollten prüfen, ob es auf ihrem Konto zu Fehlbuchungen oder unautorisierten Zahlungen gekommen ist. „Dann stehen PayPal bzw. die Bank in der Haftung. Der Kontoinhaber haftet bei unautorisierten Zahlungen nur, wenn er sich nachweislich grob fahrlässig verhalten hat“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Ist die Lieferung der Ware ausgeblieben, weil die Zahlung blockiert wurde, und ist deshalb ein Schaden entstanden, können auch Schadenersatzansprüche möglich sein.
Auch betroffene Händler sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Haben sie die Ware verschickt, aber kein Geld erhalten, haben sie weiterhin Anspruch auf Zahlung. Dieser Anspruch erlischt nicht wegen technischen Schwierigkeiten beim Zahlungsdienstleister. Natürlich kann der Kunde erneut zur Zahlung aufgefordert werden. Es können ggf. aber auch Ansprüche gegen PayPal entstanden sein. „Dazu sollten die Vertragsbedingungen insbesondere hinsichtlich der Aspekte wie Zahlungsausfälle oder Zahlungsverzögerungen geprüft werden“, so Rechtsanwalt Looser.
Um Ansprüche zu untermauern, ist es sowohl für Händler als auch für Kunden hilfreich, die Vorgänge, wie Ausführung der Zahlung, Fehlermeldung und Rückbuchung genau zu dokumentieren.
PayPal war erst kürzlich wegen eines vermeintlichen Datenlecks in die Schlagzeilen geraten. Sensible Kundendaten von über 15 Millionen Nutzern sollen im Darknet zum Kauf angeboten worden sein.
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