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Pentracor GmbH - Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Neuruppin hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Pentracor GmbH am 3. Februar 2023 eröffnet (Az.: 15 IN 16/23). Anleger der Anleihe 2020/2025 müssen nun finanzielle Verluste bis zum Totalverlust ihrer Investition befürchten.

Die Pentracor GmbH hat die Anleihe 2020/2025 mit einem Emissionsvolumen von bis zu 15 Millionen Euro und einer Laufzeit bis Mai 2025 begeben (WKN: A289XB / ISIN: DE000A289XB9). Die Inhaberschuldverschreibung ist mit 8,5 Prozent p.a. verzinst. Die nächste Zinszahlung wäre am 29. Mai 2023 fällig. Doch nach dem Insolvenzantrag müssen die Anleger befürchten, dass es zu keinen weiteren Zinszahlungen mehr kommen wird und die Rückzahlung der Anleihe gefährdet ist. Ihr investiertes Geld steht im Feuer.

Dass die Pentracor GmbH in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt, hatte sich bereits angedeutet. Das Medizintechnik-Unternehmen hatte eine neue Behandlungsmethode für innere Gewebeschäden bei Patienten nach akuten Ereignissen wie einem Herzinfarkt auf den Markt gebracht. Nachdem der Start vielversprechend war, waren die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2022 rückläufig. Nun folgte der Insolvenzantrag. Hintergrund dafür ist nach Angaben des Unternehmens die unbefriedigende Absatz- und Umsatzsituation wegen noch strittiger Kostenerstattungen durch die Krankenkasse für die CRP-Apherese der Pentracor GmbH. Zudem hätten Verhandlungen mit Kapitalgebern bislang noch nicht zum Ziel geführt. Daher werde nun eine Sanierung im Insolvenzverfahren angestrebt.

Ob eine Sanierung gelingt, ist offen. „Die Anleger müssen aber damit rechnen, dass sie ihren Teil zur Sanierung beitragen sollen. Denkbar ist, dass die Anleihebedingungen verändert werden sollen und z.B. die Zinssätze gesenkt oder die Laufzeit verlängert werden soll“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Sollte das Insolvenzverfahren regulär eröffnet werden, können die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Auch dann musss damit gerechnet werden, dass die Insolvenzmasse nicht ausreichen wird, um die Forderungen vollständig zu bedienen; die Anleger müssen sich auf Verluste einstellen.

In dieser angespannten Situation können die Anleger ihre rechtliche Möglichkeiten von der Kündigung des Vertrags bis zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen prüfen lassen. „Schadenersatzansprüche können u.a. gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler entstanden sein, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Geldanlage und insbesondere das Totalverlustrisiko informiert haben“, so Rechtsanwalt Seifert.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte steht den Anleihe-Anlegern der Pentracor GmbH für eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer Möglichkeiten gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

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Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.