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Phishing - Bank muss Opfer Schadenersatz leisten

Phishing ist eine verbreitete Methode, mit der Betrüger die Konten ihrer ahnungslosen Opfer plündern. Opfer solcher Phishing-Attacken haben aber ggf. Ansprüche gegen ihre Bank auf Schadenersatz. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Zweibrücken vom 15. Februar 2023 (Az.: 2 O 130/22). Das Gericht entschied, dass die Bank ihren Kunden den Schaden vollständig ersetzen muss.

Beim Phishing verschicken die Betrüger täuschend echt aussehende Mails an ihre Opfer, mit denen diese verleitet werden sollen, einen Link anzuklicken. Mit weiteren Tricks sollen die Opfer dann dazu gebracht werden, ihre sensiblen Bankdaten anzugeben. „Haben die Kriminellen die Daten für das Online-Banking, ist das Konto schnell leergeräumt. Die Betrüger sind nur schwer aufzuspüren, allerdings können Schadenersatzansprüche gegen die Bank bestehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Banken weigern sich oft, den Schaden zu ersetzen und begründen dies damit, dass den Kunden eine Mitschuld treffe, weil er grob fahrlässig mit seinen sensiblen Bankdaten umgegangen sei. Auf diese Argumentation ließ sich das LG Zweibrücken aber nicht ein. Denn in dem konkreten Fall hatten der Kunde und die Bank ein Überweisungslimit vereinbart. Dieses hatten die Täter online erhöht, um schneller an das Geld zu kommen und die Bank führte die auffällig hohen Überweisungen aus. Das Gericht stellte klar, dass die Bank angesichts der Erhöhung des Limits und den anschließenden Überweisungen hätte misstrauisch werden und die Überweisungen stoppen müssen. Damit treffe die Bank eine Mitschuld und sie müsse den Schaden ersetzen, urteilte das LG Zweibrücken.

Natürlich sind auch die Bankkunden angehalten, vorsichtig mit ihren Bankdaten umzugehen. „Eine Mitschuld trifft sie aber nur, wenn sie sich grob fahrlässig verhalten haben. Daher haben Opfer von Phishing-Attacken oder anderen Betrugsformen beim Online-Banking häufig gute Chancen, dass die Bank den Schaden ersetzen muss“, so Rechtsanwalt Seifert.

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Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.