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Phishing - Bank muss Opfer Schadenersatz leisten

Phishing ist eine verbreitete Methode, mit der Betrüger die Konten ihrer ahnungslosen Opfer plündern. Opfer solcher Phishing-Attacken haben aber ggf. Ansprüche gegen ihre Bank auf Schadenersatz. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Zweibrücken vom 15. Februar 2023 (Az.: 2 O 130/22). Das Gericht entschied, dass die Bank ihren Kunden den Schaden vollständig ersetzen muss.

Beim Phishing verschicken die Betrüger täuschend echt aussehende Mails an ihre Opfer, mit denen diese verleitet werden sollen, einen Link anzuklicken. Mit weiteren Tricks sollen die Opfer dann dazu gebracht werden, ihre sensiblen Bankdaten anzugeben. „Haben die Kriminellen die Daten für das Online-Banking, ist das Konto schnell leergeräumt. Die Betrüger sind nur schwer aufzuspüren, allerdings können Schadenersatzansprüche gegen die Bank bestehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Banken weigern sich oft, den Schaden zu ersetzen und begründen dies damit, dass den Kunden eine Mitschuld treffe, weil er grob fahrlässig mit seinen sensiblen Bankdaten umgegangen sei. Auf diese Argumentation ließ sich das LG Zweibrücken aber nicht ein. Denn in dem konkreten Fall hatten der Kunde und die Bank ein Überweisungslimit vereinbart. Dieses hatten die Täter online erhöht, um schneller an das Geld zu kommen und die Bank führte die auffällig hohen Überweisungen aus. Das Gericht stellte klar, dass die Bank angesichts der Erhöhung des Limits und den anschließenden Überweisungen hätte misstrauisch werden und die Überweisungen stoppen müssen. Damit treffe die Bank eine Mitschuld und sie müsse den Schaden ersetzen, urteilte das LG Zweibrücken.

Natürlich sind auch die Bankkunden angehalten, vorsichtig mit ihren Bankdaten umzugehen. „Eine Mitschuld trifft sie aber nur, wenn sie sich grob fahrlässig verhalten haben. Daher haben Opfer von Phishing-Attacken oder anderen Betrugsformen beim Online-Banking häufig gute Chancen, dass die Bank den Schaden ersetzen muss“, so Rechtsanwalt Seifert.

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