Kunden der Postbank sind aktuell ins Visier von Betrügern geraten. Wie die Verbraucherzentrale in ihrem „Phishing-Radar“ mitteilt, werden derzeit betrügerische Mails im Namen der Postbank verschickt, in denen die Bankkunden aufgefordert werden, ihre Kontodaten zu bestätigen. „Dahinter steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Der Button in der Mail sollte nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Die betrügerischen E-Mails werden mit der Betreffzeile „Nachricht: Verlängerung ausstehend“ versendet. Im weiteren Text heißt es dann, dass die Kundendaten planmäßig überprüft werden und die Kunden ihre Kontodaten durch einen Klick auf einen entsprechenden Button bis zum 28. April 2026 bestätigen sollen. Ohne diese Bestätigung könnte es zu Einschränkungen beim Banking kommen.
Link nicht anklicken
Wer der Aufforderung nachkommt und den Link anklickt, wird auf eine ebenfalls gefälschte Webseite weitergeleitet, wo sensible Bankdaten eingegeben werden sollen. „Die Daten sollten auf keinen Fall eingegeben werden. Damit versuchen die Betrüger nur, sich Zugang zum Online-Banking zu verschaffen, um das Konto ihrer Opfer leerzuräumen“, so Rechtsanwalt Looser.
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Auch wenn solche Täuschungsversuche zunehmend gut gemacht sind, gibt es häufig Anzeichen dafür, dass Kriminelle am Werk sind. Verdächtig ist z.B. eine unpersönliche Anrede, so wie hier mit einen einfachen „Hallo“. Auffallend sind oft auch eine unseriöse Absenderadresse, Rechtschreib- oder Grammatikfehler in der Mail sowie Fristsetzungen und Drohungen mit Einschränkungen. Rechtsanwalt Looser: „Durch die Drohungen sollen die Bankkunden nur zeitlich unter Druck gesetzt und zu einem unüberlegten Handeln verleitet werden.“
Schnappt die Falle trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu, tätigen die Betrüger in kurzer Zeit Zahlungen von den Konten ihrer Opfer. Wird der Schaden bemerkt, ist es oft schon zu spät. Dennoch sollte das Konto umgehend gesperrt werden.
Geld muss nicht verloren sein
Für die Opfer ist es natürlich immer ein Schock, wenn Kriminelle ihr Konto leergeräumt haben. Das Geld muss allerdings nicht endgültig verloren sein, denn die Bank kann für den Schaden in der Haftung stehen. „Die Banken müssen für ausreichende Sicherheitsmaßnahmen beim Online-Banking sorgen. Ist das nicht der Fall, muss die Bank häufig für den Schaden durch die unautorisierten Zahlungen aufkommen“, erklärt Rechtsanwalt Looser. Der Kontoinhaber haftet hingegen nur, wenn er sich nachweislich grob fahrlässig verhalten hat. Selbst dann kann die Bank immer noch eine Mitschuld treffen, wie ein Urteil des OLG Dresden vom 5. Juni 2025 zeigt (Az. 8 U 1482/24).
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