Kunden der DKB Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Weiter heißt es in der Mail, dass der Re-Authentifizierungsprozess schnell und einfach durchgeführt werden kann und die Kunden einen Button zur Reaktivierung anklicken sollen. Damit folgt die Phishing-Mail einer weit verbreiteten Betrugsmasche: Kunden werden unter einem Vorwand aufgefordert, einen Button anzuklicken, der sie auf eine vermeintliche Webseite der Bank weiterleitet, wo sie ihre sensiblen Bankdaten eingeben sollen. Die Webseite ist jedoch genauso wenig von der Bank wie die E-Mail. Sie dienen nur dazu, den Bankkunden in die Falle zu locken und dann in kurzer Zeit das Konto leerzuräumen.
Wichtige Warnzeichen
Phishing-Mails sind oft gut gemacht und lassen sich auf den ersten Blick von einer Original-Mail der Bank kaum unterscheiden. Dennoch gibt es Warnzeichen, auf die die Empfänger achten sollten. Dazu gehören u.a. eine unseriöse Absenderadresse, eine unpersönliche Anrede oder Rechtschreib- bzw. Grammatikfehler. Typisch ist auch, dass die Empfänger der Phishing-Mails zeitlich unter Druck gesetzt werden.
Trotz aller Vorsicht kann es immer passieren, dass die Opfer in die Falle der Betrüger tappen. Ist das der Fall, sollte das Konto umgehend gesperrt werden. Meistens ist es dann aber zu spät und die Täter haben schon Transaktionen im erheblichen Umfang von dem Konto getätigt.
Geld muss nicht verloren sein
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Für die Opfer ist es natürlich immer ein Schock, wenn sie merken, dass sie auf Betrüger hereingefallen sind. Die gute Nachricht ist aber, dass das Geld nicht endgültig verloren sein muss, denn in vielen Fällen steht die Bank in der Haftung und muss für den finanziellen Schaden aufkommen. „Die Bank muss für geeignete Sicherheitsmaßnahmen beim Online-Banking sorgen. Der Kunde steht hingegen nur in der Haftung, wenn er sich nachweislich grob fahrlässig verhalten hat“, so Rechtsanwalt Looser.
Darüber hinaus hat das OLG Dresden mit Urteil vom 5. Juni 2025 (Az. 8 U 1482/24) entschieden, dass die Bank auch bei grob fahrlässigen Verhalten des Kunden immer noch eine Mitschuld treffen kann.
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