Rückrufservice

Phishing Mails - Betrüger haben Sparkassen-Kunden im Visier

Sparkassen-Kunden müssen aktuell vor Betrügern aufpassen. Die Sparkasse warnt vor Phishing-Mails zur vermeintlichen Einführung eines neuen Sicherheitssystems namens Secure+. In den Betreffzeilen der Mails heißt es oft „Neues Sicherheitsverfahren“ oder „das neue Sparkassen Secure+ System“. Diese Mails sind nicht echt. „Betrüger versuchen dadurch ihre Opfer auf Webseiten zu locken, um an sensible Bankdaten zu kommen und dann das Konto zu plündern. Betroffene sollten daher nicht den Button in der Mail anklicken oder sensible Bankdaten auf der Webseite angeben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Mit den Phishing-Mails werden die Sparkassen-Kunden auf eine Webseite gelockt und werden dann aufgefordert, sensible Daten wie Zugangsdaten für das Online-Banking oder die Daten ihrer Sparkassen-Card anzugeben. Zudem heißt es, dass das Konto gesperrt werden müsste, wenn die Umstellung auf das neue Sicherheitsverfahren nicht erfolgt. Die Sparkasse warnt ausdrücklich davor, solche Daten anzugeben. Sie dienen nur den Betrügern dazu, das Konto leerzuräumen.

Sparkassen-Kunden müssen besonders aufpassen, da die Phishing-Mails erstaunlich echt wirken. Teilweise tragen die Mails sogar eine persönliche Anrede. Zum Abschluss werden auch noch persönlich hinterlegte Daten angegeben, die den Betrügern bereits in die Hände gefallen sein müssen. „Mit Hilfe dieser Daten soll zusätzliches Vertrauen geschaffen werden“, so Rechtsanwalt Seifert.

Ist man auf die Betrüger hereingefallen, gilt es das Online-Banking und die Bankkarte umgehend zu sperren. Bei Telefon-Anrufen vermeintlicher Sparkassen-Mitarbeiter sollten keinesfalls TAN-Nummern für Überweisungen herausgegeben werden.

Manchmal ist es jedoch schon zu spät und die Betrüger haben schon zugeschlagen. „Der Schock ist dann zwar groß, doch in vielen Fällen stehen die Banken oder Sparkassen in der Haftung und müssen für dem Schaden aufkommen“, so Rechtsanwalt Seifert. Kunden trifft nur dann eine Mitschuld, wenn sie sich grob fahrlässig verhalten haben.

Der Gesetzgeber hat allerdings hohe Anforderungen an die grobe Fahrlässigkeit gestellt und zudem müssen die Banken sie beweisen.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet geschädigten Bankkunden zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer)eine Ersteinschätzung Ihrer Situation an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Sparer, die Prämiensparverträge mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen haben, können sich ggf. auf einen Zinsnachschlag freuen. Grund ist, dass der Zinssatz oft zu niedrig veranschlagt wurde. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Brandenburg vom 27. März 2024 (Az.: 4 U 97/22). Das Oberlandesgericht entschied, dass eine Sparkasse einer Kundin knapp 5.000 Euro Zinsen aus ihrem Präminensparvertag nachzahlen muss.

Nachrangdarlehen sind hochriskante Kapitalanlagen und für sicherheitsorientierte Anleger dementsprechend ungeeignet. Dennoch werden Nachrangdarlehen auch immer wieder an risikoscheue Anleger vermittelt. Dass sich die Anlageberater bzw. Anlagevermittler dadurch gegenüber dem Anleger schadenersatzpflichtig machen können, zeigt ein Urteil des Landgerichts Hof vom 20. September 2024 (Az.: 33 O 355/23).

Das Amtsgericht Schwerin hat das Insolvenzverfahren über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG am 12. November 2024 wegen Zahlungsunfähigkeit regulär eröffnet (Az.: 580 IN 683/24). Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 24. Dezember 2024 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden.

Bei einem Urlaub in Südafrika wird einem Touristen seine Kreditkarte gestohlen und mit rund 8.000 Euro belastet. Das Geld ist jedoch nicht verloren. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 15. Dezember 2023 entschieden, dass die Bank ihrem Kunden das Geld ersetzen muss (Az.: 318 O 21/23).

Der offene Immobilienfonds Schroders Immobilienwerte Deutschland hat den Vertrieb und die Rücknahme der Anteile eingestellt. Begründet wird dies mit der veränderten Marktlage, die dazu geführt habe, dass sich der Fonds nicht mehr mit auskömmlichen Renditeerwartungen für Privatanleger weiterführen lasse.

Auf Anleger offener Immobilienfonds könnten unruhige Zeiten zukommen. Nachdem der UniImmo Wohnen ZBI Ende Juni um fast 17 Prozent dramatisch abgewertet wurde, hat nun auch der offene Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAm Grund eine deutliche Abwertung erfahren. So ist der Anteilspreis zum 2. November 2024 um 1,94 Euro auf 81,73 Euro gesunken, wie KanAm am 4. November 2024 mitteile.