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Phishing Mails - Betrüger haben Sparkassen-Kunden im Visier

Sparkassen-Kunden müssen aktuell vor Betrügern aufpassen. Die Sparkasse warnt vor Phishing-Mails zur vermeintlichen Einführung eines neuen Sicherheitssystems namens Secure+. In den Betreffzeilen der Mails heißt es oft „Neues Sicherheitsverfahren“ oder „das neue Sparkassen Secure+ System“. Diese Mails sind nicht echt. „Betrüger versuchen dadurch ihre Opfer auf Webseiten zu locken, um an sensible Bankdaten zu kommen und dann das Konto zu plündern. Betroffene sollten daher nicht den Button in der Mail anklicken oder sensible Bankdaten auf der Webseite angeben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Mit den Phishing-Mails werden die Sparkassen-Kunden auf eine Webseite gelockt und werden dann aufgefordert, sensible Daten wie Zugangsdaten für das Online-Banking oder die Daten ihrer Sparkassen-Card anzugeben. Zudem heißt es, dass das Konto gesperrt werden müsste, wenn die Umstellung auf das neue Sicherheitsverfahren nicht erfolgt. Die Sparkasse warnt ausdrücklich davor, solche Daten anzugeben. Sie dienen nur den Betrügern dazu, das Konto leerzuräumen.

Sparkassen-Kunden müssen besonders aufpassen, da die Phishing-Mails erstaunlich echt wirken. Teilweise tragen die Mails sogar eine persönliche Anrede. Zum Abschluss werden auch noch persönlich hinterlegte Daten angegeben, die den Betrügern bereits in die Hände gefallen sein müssen. „Mit Hilfe dieser Daten soll zusätzliches Vertrauen geschaffen werden“, so Rechtsanwalt Seifert.

Ist man auf die Betrüger hereingefallen, gilt es das Online-Banking und die Bankkarte umgehend zu sperren. Bei Telefon-Anrufen vermeintlicher Sparkassen-Mitarbeiter sollten keinesfalls TAN-Nummern für Überweisungen herausgegeben werden.

Manchmal ist es jedoch schon zu spät und die Betrüger haben schon zugeschlagen. „Der Schock ist dann zwar groß, doch in vielen Fällen stehen die Banken oder Sparkassen in der Haftung und müssen für dem Schaden aufkommen“, so Rechtsanwalt Seifert. Kunden trifft nur dann eine Mitschuld, wenn sie sich grob fahrlässig verhalten haben.

Der Gesetzgeber hat allerdings hohe Anforderungen an die grobe Fahrlässigkeit gestellt und zudem müssen die Banken sie beweisen.

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Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.