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Phishing Mails - Betrüger haben Sparkassen-Kunden im Visier

Sparkassen-Kunden müssen aktuell vor Betrügern aufpassen. Die Sparkasse warnt vor Phishing-Mails zur vermeintlichen Einführung eines neuen Sicherheitssystems namens Secure+. In den Betreffzeilen der Mails heißt es oft „Neues Sicherheitsverfahren“ oder „das neue Sparkassen Secure+ System“. Diese Mails sind nicht echt. „Betrüger versuchen dadurch ihre Opfer auf Webseiten zu locken, um an sensible Bankdaten zu kommen und dann das Konto zu plündern. Betroffene sollten daher nicht den Button in der Mail anklicken oder sensible Bankdaten auf der Webseite angeben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Mit den Phishing-Mails werden die Sparkassen-Kunden auf eine Webseite gelockt und werden dann aufgefordert, sensible Daten wie Zugangsdaten für das Online-Banking oder die Daten ihrer Sparkassen-Card anzugeben. Zudem heißt es, dass das Konto gesperrt werden müsste, wenn die Umstellung auf das neue Sicherheitsverfahren nicht erfolgt. Die Sparkasse warnt ausdrücklich davor, solche Daten anzugeben. Sie dienen nur den Betrügern dazu, das Konto leerzuräumen.

Sparkassen-Kunden müssen besonders aufpassen, da die Phishing-Mails erstaunlich echt wirken. Teilweise tragen die Mails sogar eine persönliche Anrede. Zum Abschluss werden auch noch persönlich hinterlegte Daten angegeben, die den Betrügern bereits in die Hände gefallen sein müssen. „Mit Hilfe dieser Daten soll zusätzliches Vertrauen geschaffen werden“, so Rechtsanwalt Seifert.

Ist man auf die Betrüger hereingefallen, gilt es das Online-Banking und die Bankkarte umgehend zu sperren. Bei Telefon-Anrufen vermeintlicher Sparkassen-Mitarbeiter sollten keinesfalls TAN-Nummern für Überweisungen herausgegeben werden.

Manchmal ist es jedoch schon zu spät und die Betrüger haben schon zugeschlagen. „Der Schock ist dann zwar groß, doch in vielen Fällen stehen die Banken oder Sparkassen in der Haftung und müssen für dem Schaden aufkommen“, so Rechtsanwalt Seifert. Kunden trifft nur dann eine Mitschuld, wenn sie sich grob fahrlässig verhalten haben.

Der Gesetzgeber hat allerdings hohe Anforderungen an die grobe Fahrlässigkeit gestellt und zudem müssen die Banken sie beweisen.

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