Rückrufservice

Phishing Mails - Betrüger haben Sparkassen-Kunden im Visier

Sparkassen-Kunden müssen aktuell vor Betrügern aufpassen. Die Sparkasse warnt vor Phishing-Mails zur vermeintlichen Einführung eines neuen Sicherheitssystems namens Secure+. In den Betreffzeilen der Mails heißt es oft „Neues Sicherheitsverfahren“ oder „das neue Sparkassen Secure+ System“. Diese Mails sind nicht echt. „Betrüger versuchen dadurch ihre Opfer auf Webseiten zu locken, um an sensible Bankdaten zu kommen und dann das Konto zu plündern. Betroffene sollten daher nicht den Button in der Mail anklicken oder sensible Bankdaten auf der Webseite angeben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Mit den Phishing-Mails werden die Sparkassen-Kunden auf eine Webseite gelockt und werden dann aufgefordert, sensible Daten wie Zugangsdaten für das Online-Banking oder die Daten ihrer Sparkassen-Card anzugeben. Zudem heißt es, dass das Konto gesperrt werden müsste, wenn die Umstellung auf das neue Sicherheitsverfahren nicht erfolgt. Die Sparkasse warnt ausdrücklich davor, solche Daten anzugeben. Sie dienen nur den Betrügern dazu, das Konto leerzuräumen.

Sparkassen-Kunden müssen besonders aufpassen, da die Phishing-Mails erstaunlich echt wirken. Teilweise tragen die Mails sogar eine persönliche Anrede. Zum Abschluss werden auch noch persönlich hinterlegte Daten angegeben, die den Betrügern bereits in die Hände gefallen sein müssen. „Mit Hilfe dieser Daten soll zusätzliches Vertrauen geschaffen werden“, so Rechtsanwalt Seifert.

Ist man auf die Betrüger hereingefallen, gilt es das Online-Banking und die Bankkarte umgehend zu sperren. Bei Telefon-Anrufen vermeintlicher Sparkassen-Mitarbeiter sollten keinesfalls TAN-Nummern für Überweisungen herausgegeben werden.

Manchmal ist es jedoch schon zu spät und die Betrüger haben schon zugeschlagen. „Der Schock ist dann zwar groß, doch in vielen Fällen stehen die Banken oder Sparkassen in der Haftung und müssen für dem Schaden aufkommen“, so Rechtsanwalt Seifert. Kunden trifft nur dann eine Mitschuld, wenn sie sich grob fahrlässig verhalten haben.

Der Gesetzgeber hat allerdings hohe Anforderungen an die grobe Fahrlässigkeit gestellt und zudem müssen die Banken sie beweisen.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet geschädigten Bankkunden zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer)eine Ersteinschätzung Ihrer Situation an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Ein Kreditkarteninhaber wurde Opfer eines Phishing-Angriffs. Nach dem ersten Schreck kann das Opfer aufatmen. Denn das Amtsgericht Stuttgart entschied mit Urteil vom 19. Dezember 2024, dass das Kreditkartenunternehmen für den Schaden aufkommen muss (Az. 1 C 2385/24).

Anleger der Multi Asset Portfolio Fonds (MAP Fonds) müssen vorsichtig sein. Sie erhalten  Angebote von der M. Plus Life Sciences AG zur Übernahme ihrer Fondsanteile im Austausch gegen Namenaktien der M. Plus Life Sciences AG mit Sitz in der Schweiz.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 14. April 2025 das Insolvenzverfahren über die d.i.i. 15. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 319/24). Der Fonds gehört zu der ebenfalls insolventen Deutschland Invest Immobilien AG.

Anleger der ProReal Deutschland 7 Namenschuldverschreibungen müssen noch länger auf die Rückzahlung ihres investierten Geldes warten. Die Emittentin ist ohnehin schon seit dem 1. Januar 2025 in Zahlungsverzug, nun teilte sie mit, dass es unsicher sei, wann und in welcher Höhe eine Rückzahlung an die Anleger erfolgen könne.

Das Landgericht Stuttgart hat einer Anlegerin des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 12 O 287/24). Die Anlegerin hat demnach Anspruch auf die Rückerstattung ihrer Investition.

Wie die BaFin nun mitteilte, hat sie der ASM Projekt AG mit Sitz in Feusisberg in der Schweiz bereits am 5. März 2025 aufgegeben, ihr in Deutschland unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft unverzüglich einzustellen und abzuwickeln.