Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Kontodaten sollen aktualisiert werden
Mit der Betreff-Zeile „Kontozugriff in 48 Stunden eingeschränkt“ oder „Wichtige Sicherheitsaktualisierung für Ihr DKB-Konto erforderlich“ versuchen die Betrüger ihre Opfer in die Falle zu locken. Weiter wird ausgeführt, dass die Aktualisierung aus Sicherheitsgründen notwendig sei. Um die Aktualisierung durchzuführen, sollen die Kontoinhaber einen Button anklicken. Dadurch werden sie auf eine vermeintliche Webseite der Bank weitergeleitet, auf der sie sensible Kontodaten eingeben sollen. Schnappt die Falle zu, plündern die Betrüger in kurzer Zeit das Konto.
Hinweise auf Betrugsversuch
„Auch wenn Phishing-Mails zunehmend gut gemacht sind und die Täter versuchen, möglichst seriös zu wirken, gibt es in der Regel Hinweise auf einen Betrugsversuch“, so Rechtsanwalt Looser. Dazu zählen z.B. eine unpersönliche Anrede wie „Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde“, Rechtschreib- oder Grammatikfehler, verdächtige Absender-Adresse oder der Versuch, die Kontoinhaber zeitlich unter Druck zu setzen. „Banken arbeiten nicht so und fragen keine sensiblen Zugangsdaten per E-Mail oder SMS ab. Im Zweifelsfall kann auch eine Nachfrage oder ein Blick auf die Webseite der Bank helfen. Dazu sollten aber nicht die in der Mail angegebenen Telefonnummern oder Mail-Adressen genutzt werden, da die Nachfrage dann ggf. direkt bei den Tätern ankommt“, so Rechtsanwalt Looser.
Bank- und Kapitalanlagerecht
Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de
Geld muss nicht verloren sein
Trotz aller Vorsicht kann es passieren, dass die Täter ihr Ziel erreichen und Bankkunden in ihre Falle gehen. Oft wird das erst bemerkt, wenn die Betrüger bereits erhebliche Zahlungen von dem Konto getätigt haben. Dann sollte umgehend die Kontosperrung veranlasst werden. Der Schaden ist allerdings in der Regel schon eingetreten. Das Geld muss aber noch nicht endgültig verloren sein.
Fazit: Bank kann in der Haftung stehen
„Es ist Aufgabe der Banken für ausreichende Sicherheitsmaßnahmen zu sorgen. Ist das nicht der Fall, muss die Bank häufig für den Schaden durch die unautorisierten Zahlungen aufkommen“, so Rechtsanwalt Looser. Der Kontoinhaber steht nur in der Haftung, wenn er sich nachweislich grob fahrlässig verhalten hat. Auch dann kann die Bank immer noch eine Mitschuld treffen, wie ein Urteil des OLG Dresden vom 5. Juni 2025 zeigt (Az. 8 U 1482/24).
BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet geschädigten Bankkunden zum Pauschalpreis von 119 Euro inklusive MwSt. eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Situation an. Sprechen Sie uns an!
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

