Rückrufservice

Phishing und Vishing - Vorsicht vor Betrug beim Online Banking

Phishing und Vishing gehören zu den weit verbreiteten Betrugsmethoden beim Online-Banking. „Bankkunden sollten jetzt besonders aufmerksam sein und keine Links in verdächtigen Mails anklicken. Dahinter steckt oft ein Betrugsversuch“, sagt Rechtanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

So warnt die Verbraucherzentrale aktuell u.a. vor Phishing-Mails, die vermeintlich von der DHL, Comdirect, der Santander-Bank oder der Volksbank stammen.

Beim Phishing verschicken die Kriminellen E-Mails, die angeblich von einer Bank, Sparkasse, Paketzustelldiensten, etc. kommen. Dabei sind die Mails den Originalen oft zum Verwechseln ähnlich. So werden die Opfer dazu verleitet, einen Link oder Button in der Mail anzuklicken, der sie wiederum auf eine täuschend echt aussehende Webseite weiterleitet. Dort sollen dann noch weitere sensible Bankdaten angegeben werden, mit denen sich die Betrüger Zugang zum Online-Banking ihrer Opfer verschaffen.

Reichen die Informationen den Betrügern noch nicht aus, folgt oft noch ein Anruf beim Kontoinhaber. Vermeintlich sprechend die Bankkunden mit einem Bankberater und sollen noch weitere Daten preisgeben. Dann wird vom sog. Vishing gesprochen. „Solche Mails und Anrufe dienen nur dazu, an die Daten heranzukommen. Sensible Daten sollten keinesfalls herausgegeben werden. Banken und Sparkassen würden dies von ihren Kunden nicht verlangen“, so Rechtsanwalt Looser.

Die Phishing-Mails sehen zwar häufig verblüffend echt aus. Dennoch gibt es einige Hinweise, auf die Verbraucher achten können, um den Betrugsversuch zu erkennen. Dazu gehören u.a.:
• Unpersönliche Ansprache in der Mail,
• Rechtschreib- und Grammatikfehler,
• dringender Handlungsbedarf, damit Kunde schnell den Anweisungen folgt,
• Aufforderung sensible Bankdaten anzugeben,
• Aufforderung einen Link anzuklicken,
• Aufforderung einen Anhang zu öffnen,
• unseriöse Mailadresse des Absenders.

DHL und andere Zusteller - Warnung vor Phishing-Mails

In der Vorweihnachtszeit werden naturgemäß besonders viele Pakete verschickt, die natürlich auch pünktlich ankommen sollen. Betrüger versuchen sich dies mit Phishing-Mails, die vermeintlich von dem Paketzulieferer stammen, zu Nutze zu machen. Die Verbraucherzentrale warnte am 14. Dezember 2023 vor Phishing-Mails, die angeblich von der DHL stammen. Hier werden die Empfänger aufgefordert, ihre Lieferadresse über einen Link zu aktualisieren. Rechtsanwalt Looser: „Auch hier gilt natürlich, den Link nicht anzuklicken. Dahinter steckt ein Betrugsversuch. Das gilt nicht nur bei der DHL, sondern auch den vielen anderen Zustellern.“

Comdirect, Santander Bank, Volksbank – Verbraucherzentrale warnt vor Phishing

Zudem warnte die Verbraucherzentrale am 13. Dezember 2023 auch vor Phishing-Mails, die sich an Kunden der Comdirect richten. Hier sollen die Kunden durch Anklicken eines Buttons ihre Daten verifizieren. Auch Volksbank-Kunden wurden zuletzt durch Phishing-Mails vermehrt zur Bestätigung ihrer Daten aufgefordert. Zudem sind Phishing-Mails, die sich an Kunden der Santander Bank richten, im Umlauf. Hier sollen sich die Kunden zu einen neuen Sicherheitsverfahren anmelden. Auch hier und bei Phishing-Mails, die vermeintlich von anderen Banken stammen, gilt: Finger weg!

Trotz aller Vorsicht kann es manchmal schon zu spät sein und die Kriminellen sind an die Bankdaten gelangt und haben das Konto geplündert. Doch auch dann muss das Geld für den Bankkunden nicht endgültig verloren sein. „In vielen Fällen muss die Bank für den Schaden aufkommen. Der Kontoinhaber haftet nur, wenn er nachweislich grob fahrlässig gehandelt hat“, sagt Rechtsanwalt Looser.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet geschädigten Bankkunden zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) eine Ersteinschätzung Ihrer Situation an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Anleger der Schuldverschreibung ProReal Deutschland 7 müssen erneut schlechte Nachrichten verdauen: Ihnen drohen erhebliche finanzielle Verluste. Das geht aus einer Pflichtveröffentlichung der Emittentin, die die Finanzaufsicht BaFin am 14. November 2025 veröffentlicht hat, hervor.

Die publity AG hat am 29. Oktober 2025 angekündigt, dass sie unverzüglich Insolvenzantrag stellen wird. Die Anleger der publity-Anleihe (ISIN: DE000A254RV3 / WKN: A254RV) müssen mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.

Es sind wieder einmal erschreckende Zahlen für die Anleger der Degag Gruppe. Die Immobiliengruppe ist hoch verschuldet, der Schaden beläuft sich auf rund 430 Millionen Euro. Das teilte der Insolvenzverwalter im Rahmen der Gläubigerversammlungen Anfang November mit, wie der NDR berichtet. Die Aussichten der Anleger im Insolvenzerfahren noch etwas von ihrem Geld wiederzusehen, sind damit weiter gesunken.

Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland erhalten derzeit keine Zinsen. Das hat die Luana Energieversorgung GmbH mitgeteilt. Die BaFin hat die Pflichtmitteilung am 16. Oktober 2025 veröffentlicht.

Gerade in unruhigen Zeiten gilt Gold als sichere Kapitalanlage. Dass dies nicht automatisch so ist, müssen Anleger erfahren, die bei der Ophira Handelshaus GmbH in Gold oder andere Edelmetalle investiert haben, denn die Gesellschaft ist insolvent. Das Amtsgericht Charlottenburg hat das Insolvenzverfahren über die Ophira Handelshaus GmbH am 16. Oktober 2025 eröffnet (Az. 3609 IN 2840/25). Forderungen können nun bis zum 9. Januar 2026 beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. 

Die Dritte Cleantech Infrastruktur GmbH & Co. KG muss einem Anleger sein Abfindungsguthaben in Höhe von rund 8.400 Euro auszahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit aktuellem Urteil entschieden (Az. 5 U 57/25). „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die Dritte Cleantech Infrastruktur GmbH & Co. KG die Zahlung an unseren Mandanten nicht verweigern darf und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Frankfurt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.