Es geht um das Geld der Anleger der insolventen PIM Gold GmbH. Dementsprechend groß war das Interesse an der geplanten Gläubigerversammlung. Sogar zu groß. Aufgrund des großen Andrangs musste die für den 28. Februar geplante Gläubigerversammlung in Offenbach verschoben werden. Sie findet jetzt am 24. März 2020 um 11 Uhr in der Stadthalle Langen im Kreis Offenbach statt.
Zu der ursprünglichen Versammlung am 28. Februar hatten sich rund 160 Gläubiger der PIM Gold angemeldet. Tatschlich standen dann rund 400 Gläubiger vor dem Mariensaal der Katholischen Kirchengemeinde in Offenbach vor er Tür. Zu viel für den Veranstaltungsort, der nur für rund 300 Personen Platz bietet. Auch wenn es für alle Anwesenden ärgerlich war, blieb am Ende nichts anderes übrig als die Gläubigerversammlung zu verlegen.
„Das große Interesse der Anleger ist verständlich. Es geht schließlich um ihr Geld und nach letzten Meldungen dürfen sie mit einer Insolvenzquote rechnen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Partner bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart. Wie der Insolvenzverwalter zuletzt mitgeteilt hatte, hat sich der Bestand des sichergestellten Goldes inzwischen auf rund eine Tonne verdoppelt. Nicht ausgeschlossen, dass noch mehr dazukommt.
Für die Anleger sind das natürlich erfreuliche Nachrichten. Dennoch werden sie im Insolvenzverfahren weiter mit hohen finanziellen Verlusten rechnen müssen. Denn einem Guthaben von rund 40 Millionen Euro stehen nach Angaben des Insolvenzverwalters Forderungen der Gläubiger von ca. 160 Millionen Euro gegenüber.
Der Schaden der Anleger kann über die Insolvenzquote also nur zu teilweise ausgeglichen werden. Bei der Gläubigerversammlung soll über den weiteren Fortgang des Insolvenzverfahrens bestimmt werden. BRÜLLMANN Rechtsanwälte vertritt bereits zahlreiche geschädigte Anleger der PIM Gold und kann die Interessen der Gläubiger bei der Gläubigerversammlung wahrnehmen.
Unabhängig vom Insolvenzverfahren können Anleger der PIM Gold GmbH auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese können sich sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen als auch gegen die Anlagevermittler bzw. -berater richten. Denn die Vermittler hätten die Anleger über die bestehenden Risiken der Geldanlage informieren müssen und das Geschäftsmodell auch auf seine Plausibilität hin überprüfen müssen. Sind sie dieser Pflicht nicht nachgekommen, haben sie sich schadensersatzpflichtig gemacht.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten an und nimmt Ihre Interessen auch gerne bei der Gläubigerversammlung wahr. Sprechen Sie uns an.
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