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Pim Gold Insolvenz
Pim Gold Insolvenz

PIM Gold - Gläubigerversammlung findet am 28. Februar statt

Nach der Insolvenz der PIM Gold GmbH findet am 28. Februar 2020 die Gläubigerversammlung in Offenbach statt. Für die geschädigten Anleger ist das ein weiterer wichtiger Termin im Insolvenzverfahren, da hier wesentliche Entscheidungen zum weiteren Fortgang des Verfahrens getroffen werden.

Vorab hat der Insolvenzverwalter zumindest etwas erfreuliche Nachrichten zum Feingold- und Schmuckbestand der insolventen PIM Gold GmbH. Nachdem zu Anfang des Insolvenzverfahrens noch von einem Bestand von ca. 500 kg ausgegangen wurde, hat sich dieser inzwischen auf rund eine Tonne verdoppelt. Insgesamt dürfte das sichergestellte Gold und weitere Guthabenbestände nach Angaben des Insolvenzverwalters einen Wert von ca. 40 Millionen Euro haben. Dabei ist die Bestandsaufnahme noch nicht beendet.

„Erfreulich ist für die Anleger, dass dadurch mit einer nennenswerten Insolvenzquote zu rechnen ist. Dennoch werden die Anleger mit hohen finanziellen Verlusten rechnen müssen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart. Denn dem Guthaben von 40 Millionen Euro stehen Forderungen der Gläubiger in Höhe von ca. 160 Millionen Euro gegenüber, teilt der Insolvenzverwalter mit. Die Insolvenzmasse wird daher nicht annähernd ausreichen, um die Forderungen der Gläubiger zu bedienen, auch wenn natürlich weitere Anstrengungen unternommen werden, die Insolvenzmasse weiter zu erhöhen.

„Die Zahlen machen deutlich, dass die Anleger nicht nur auf eine Insolvenzquote vertrauen sollten, wenn sie ihre drohenden Verluste abwenden möchten“, so Rechtsanwalt Seifert. Unabhängig vom Insolvenzverfahren besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Schadensersatzansprüche können sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen als auch gegen die Anlagevermittler bzw. -berater entstanden sein. Diese hätten im Rahmen ihrer Aufklärungspflicht die Anleger über die bestehenden Risiken der Geldanlage informieren müssen und das Geschäftsmodell auch auf seine Plausibilität hin überprüfen müssen. Sind sie dieser Pflicht nicht nachgekommen, haben sie sich schadensersatzpflichtig gemacht.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten an und nimmt Ihre Interessen auch gerne bei der Gläubigerversammlung wahr. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/index.php/faelle/pim-gold-gmbh

 

 

 

 

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Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.