PIM Gold GmbH insolvent
Gold hat von jeher den Ruf einer krisenfesten Geldanlage und ist bei vielen Kapitalanlegern sehr beliebt. Sie investieren in Gold und vertrauen in eine seriöse und wertbeständige Geldanlage.
Das ging den Anlegern der PIM Gold GmbH vermutlich nicht anders. Nun sehen sie sich getäuscht. Die PIM Gold GmbH mit Sitz im hessischen Heusenstamm ist insolvent. Gleiches gilt für die Vertriebsgesellschaft Premium Gold Deutschland GmbH (PGD). Das Amtsgericht Offenbach hat die vorläufigen Insolvenzverfahren über die beiden Gesellschaften am 30. September 2019 eröffnet (Az.: 8 IN 402/19 und Az.: 8 IN 403/19). Das Geld der Anleger ist in Gefahr. Schätzungen zu Folge könnten mehr als 10.000 Anleger betroffen sein.
Das Geschäftsmodell der PIM Gold
Die PIM Gold hatte den Anlegern verschiedene Goldanlagen angeboten. Der Clou dabei war, dass den Anlegern Renditen von drei Prozent oder mehr versprochen wurden, wenn sie sich das erworbene Gold nicht aushändigen lassen, sondern bei der PIM Gold einlagerten. Viele Anleger sind darauf eingegangen und ihr Vertrauen wurde bestraft. Denn große Mengen des Goldes existieren offenbar nur auf dem Papier und wurden nie angekauft.
Razzia und Insolvenz
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hatte Anfang September 2019 die Geschäftsräume der PIM Gold wegen Betrugsverdachts durchsuchen lassen. Unterlagen wurden sichergestellt und das Vermögen der Gesellschaft beschlagnahmt. Der Geschäftsführer wurde festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft, gegen weitere Beschuldigte wird ermittelt.
Die Staatsanwaltschaft konnte zwar Vermögenswerte sicherstellen. Allerdings ist offenbar nur ein Bruchteil des Goldes vorhanden und große Teile der Anlegergelder in dunklen Kanälen versickert. Inzwischen macht der Begriff eines Schneeballsystems die Runde.
Ende September folgte wenig überraschend der Insolvenzantrag der PIM Gold GmbH und des Vertriebsarms Premium Gold Deutschland GmbH. Das Amtsgericht Offenbach hat die vorläufigen Insolvenzverfahren über beide Gesellschaften eröffnet.
Aufgabe der vorläufigen Insolvenzverwalters ist es, sich einen Überblick zu verschaffen und Vermögenswerte sicherzustellen. Nach seinen vorläufigen Schätzungen konnten bislang rund 500 Kilogramm Gold sichergestellt werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ca. 2 Tonnen Gold fehlen.
Forderungen im Insolvenzverfahren
Forderungen im Insolvenzverfahren können erst angemeldet werden, wenn das Insolvenzverfahren regulär eröffnet wird. Das ist voraussichtlich im Dezember der Fall. Da offenbar große Mengen des Goldes verschwunden sind oder nie existiert haben, wird die Insolvenzmasse kaum ausreichen, um die Forderungen aller Gläubiger zu befriedigen. Auch im Insolvenzverfahren müssen die Anleger mit hohen finanziellen Verlusten rechnen. Bis es überhaupt zur Auszahlung einer Insolvenzquote kommt, dürften aber einige Jahre vergehen.
Eigentum am Gold erworben?
Zudem stellt sich die Frage, ob die Anleger überhaupt Eigentum an dem Gold erworben haben. Ist dies der Fall, kann der Anleger Aussonderungsrechte geltend machen, so dass sein Gold nicht in die Insolvenzmasse einfließt. Allerdings dürfte dieser Nachweis vielfach nur schwer gelingen.
Möglichkeiten der Anleger
Zunächst sollte geklärt werden, ob Eigentum am Gold erworben wurde und dies auch nachgewiesen werden kann. Sobald das Insolvenzverfahren regulär eröffnet ist, müssen die Forderungen beim Insolvenzverwalter form- und fristgerecht angemeldet werden. Da aber auch dann immer noch mit erheblichen finanziellen Verlusten zu rechnen ist, sollte auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen geprüft werden.
Forderungen können sich natürlich gegen die Unternehmensverantwortlichen richten, aber auch gegen die Anlageberater und -vermittler. Diese hätten die Anleger über die bestehenden Risiken aufklären und die Anlagemodelle auf ihre Plausibilität hin überprüfen müssen. Haben sie diese Pflichten verletzt, haben sie sich schadensersatzpflichtig gemacht.
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