Rückrufservice

PIM Gold - Schadenersatzansprüche geltend machen - Ex-Geschäftsführer verurteilt

Dass nicht alles Gold ist, was glänzt, mussten die Anleger der PIM Gold GmbH erfahren. Denn wie sich herausstellte, existierte ein großer Teil des Goldes nicht und die Anleger wurden um ihr Geld gebracht. Noch haben Anleger die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Da ihre Ansprüche jedoch Ende 2022 verjähren könnten, sollten sie jetzt handeln.

Der Skandal um die PIM Gold GmbH mit Sitz im hessischen Heusenstamm kam im September 2019 ans Licht, als die Staatsanwaltschaft Darmstadt die Geschäftsräume wegen Betrugsverdachts durchsuchen ließ. Im Zuge der Ermittlungen zeigte sich, dass große Teile des Goldes vermutlich nur auf dem Papier existiert haben. Der Geschäftsführer wurde festgenommen und Ende 2019 das Insolvenzverfahren über die PIM Gold GmbH eröffnet.

Jetzt hat das Landgericht Darmstadt den ehemaligen Geschäftsführer der PIM Gold GmbH mit Urteil vom 13. Dezember 2022 zu einer Haftstrafe verurteilt. Wegen Betrugs und vorsätzlicher Geldwäsche muss er für sechs Jahre und neun Monate hinter Gitter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für die betrogenen Anleger wird die Verurteilung eine Genugtuung sein, ihr verlorenes Geld haben sie dadurch allerdings nicht zurück. Auch im Insolvenzverfahren ist nicht mit einer vollständigen Befriedigung der Ansprüche der Anleger zu rechnen. Um ihre finanziellen Verluste aufzufangen, haben die Anleger noch die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Die Schadenersatzansprüche können sich gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler richten. So hätten die Vermittler beispielsweise über die Risiken der Geldanlage aufklären und die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen. Haben sie die Anleger über die Risiken nicht ausreichend aufgeklärt, können sie sich schadenersatzpflichtig gemacht haben.

Mehrere Gerichte haben die Anlagevermittler inzwischen zu Schadenersatz verurteilt. „Das zeigt, dass gute Chancen bestehen, Schadenersatz durchzusetzen. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist droht zum 31.12.2022 allerdings die Verjährung der Ansprüche. Anleger sollten daher jetzt handeln, damit noch rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden können“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Partner.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet PIM Gold-Anlegern eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/faelle/pim-gold-gmbh

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

In Krisenzeiten legen Anleger ihr Geld gerne in Gold an. Bei Goldanlagen bei der  TGI AG mit Sitz in Liechtenstein sollten Anleger allerdings aufpassen, denn die Finanzaufsicht BaFin hat am 6. März 2026 eine Warnung ausgesprochen. Demnach besteht der Verdacht, dass die TGI AG Vermögensanlagen in Deutschland anbietet, ohne die dafür erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt zu haben.

Kunden der Sparkasse sind wieder in den Fokus von Cyber-Kriminellen geraten. Aktuell verschicken die Betrüger E-Mails und fordern Sparkassen-Kunden auf, ihre Kontodaten zu prüfen, da sie angeblich nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen. „Solche Phishing-Mails sind nichts anderes als ein Betrugsversuch, um die Kontobesitzer in die Falle zu locken. Daher gilt, Links oder Buttons in den Mails nicht anklicken“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Anleger des offenen Immobilienfonds Fokus Wohnen Deutschland kommen derzeit nicht an ihr Geld. Denn die Rücknahme und Ausgabe  von Anteilen wurde am 26. Februar 2026 vorrübergehend eingestellt. Die Anteilsrücknahme kann für eine maximale Dauer von 36 Monaten ausgesetzt werden.

Über drei Gesellschaften der ThomasLloyd-Gruppe hat das Amtsgericht Lingen (Ems) am 20. Februar 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Für die betroffenen Anleger steht viel Geld auf dem Spiel. Ihnen drohen bei einer Insolvenz erhebliche finanzielle Verluste.Konkret hat das AG Lingen die vorläufige Insolvenzverwaltung über folgende Gesellschaften angeordnet:

Für Anleger der Schuldverschreibung ProReal Deutschland 7 werden erhebliche finanzielle Verluste immer wahrscheinlicher. Grund ist, dass die Zwischengesellschaft SC Finance One ihre Forderungen gegen Projektgesellschaften, denen sie Darlehen gewährt hatte, um 74 Prozent nach unten korrigieren muss.

Schon wieder haben Bankräuber zugeschlagen und Schließfächer aufgebrochen. Diesmal ist eine Filiale der Volksbank im niedersächsischen Stuhr betroffen. Offenbar sind die Täter durch einen Lichtschacht eingestiegen und haben sich Zugang zu den Schließfächern verschafft.