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PIM Gold - Schadenersatzansprüche geltend machen - Ex-Geschäftsführer verurteilt

Dass nicht alles Gold ist, was glänzt, mussten die Anleger der PIM Gold GmbH erfahren. Denn wie sich herausstellte, existierte ein großer Teil des Goldes nicht und die Anleger wurden um ihr Geld gebracht. Noch haben Anleger die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Da ihre Ansprüche jedoch Ende 2022 verjähren könnten, sollten sie jetzt handeln.

Der Skandal um die PIM Gold GmbH mit Sitz im hessischen Heusenstamm kam im September 2019 ans Licht, als die Staatsanwaltschaft Darmstadt die Geschäftsräume wegen Betrugsverdachts durchsuchen ließ. Im Zuge der Ermittlungen zeigte sich, dass große Teile des Goldes vermutlich nur auf dem Papier existiert haben. Der Geschäftsführer wurde festgenommen und Ende 2019 das Insolvenzverfahren über die PIM Gold GmbH eröffnet.

Jetzt hat das Landgericht Darmstadt den ehemaligen Geschäftsführer der PIM Gold GmbH mit Urteil vom 13. Dezember 2022 zu einer Haftstrafe verurteilt. Wegen Betrugs und vorsätzlicher Geldwäsche muss er für sechs Jahre und neun Monate hinter Gitter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für die betrogenen Anleger wird die Verurteilung eine Genugtuung sein, ihr verlorenes Geld haben sie dadurch allerdings nicht zurück. Auch im Insolvenzverfahren ist nicht mit einer vollständigen Befriedigung der Ansprüche der Anleger zu rechnen. Um ihre finanziellen Verluste aufzufangen, haben die Anleger noch die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Die Schadenersatzansprüche können sich gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler richten. So hätten die Vermittler beispielsweise über die Risiken der Geldanlage aufklären und die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen. Haben sie die Anleger über die Risiken nicht ausreichend aufgeklärt, können sie sich schadenersatzpflichtig gemacht haben.

Mehrere Gerichte haben die Anlagevermittler inzwischen zu Schadenersatz verurteilt. „Das zeigt, dass gute Chancen bestehen, Schadenersatz durchzusetzen. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist droht zum 31.12.2022 allerdings die Verjährung der Ansprüche. Anleger sollten daher jetzt handeln, damit noch rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden können“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Partner.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet PIM Gold-Anlegern eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/faelle/pim-gold-gmbh

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Der offene Infrastrukturfonds KGAL Klimasubstanz wird abgewickelt. Das hat der Fondsinitiator KGAL am 28. September 2026 mitgeteilt. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft KVG hat ihr Mandat bereits gekündigt. Für die Anleger bedeutet das, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben und nicht über ihr investiertes Geld verfügen können. Das gilt auch dann, wenn sie ihr Rückgabeverlangen schon erklärt haben.

Schlechte Nachrichten für Anleger des offenen Immobilienfonds Grundbesitz Global der DWS. Die DWS hat den Fonds in den vergangenen Monaten um insgesamt rund 5,2 Prozent abgewertet. Entsprechend haben die Fondsanteile der Anleger an Wert verloren. Anleger des offenen Immobilienfonds DWS Grundbesitz Europa mussten zuletzt sogar Wertverluste von kumuliert 7,3 Prozent hinnehmen.

Der offene Immobilienfonds UBS (D) Euroinvest Immobilien wird abgewickelt. Das hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft UBS Real Estate am 24. September 2026 mitgeteilt. Ein halbes Jahr nachdem die Rücknahme der Anteile ausgesetzt wurde ,ist klar, dass der offene Immobilienfonds nicht wieder geöffnet, sondern liquidiert wird.

Nach den Landgerichten Stuttgart (Az. 12 O 287/24) und Münster (Az. 114 O 7/25) hat nun auch das Landgericht Dresden einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 10. September 2026 (Az. 9 O 2102/25) Schadenersatz zugesprochen, berichtet u.a. das Portal dasinvestment. Da die Volksbank Dresden-Bautzen den Anleger gleich in mehreren Punkten fehlerhaft beraten habe, müsse sie Schadenersatz leisten, so das LG Dresden. Die genannten Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Krise der offenen Immobilienfonds hat auch den Grundbesitz Europa der DWS erreicht. Die DWS, Tochter der Deutschen Bank, hat den Wert der Fondsanteile um 7,3 Prozent abgewertet, wie die Süddeutsche Zeitung am 7. September 2026 online berichtete. Der offene Immobilienfonds Grundbesitz Europa weist ein Volumen von rund 4,6 Milliarden Euro auf.

Seit dem 15. Januar 2026 können Anleger des offenen Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D ihre Anteile nicht mehr zurückgeben. Daran ändert auch der Anfang August 2026 erfolgte Verkauf einer Neubauwohnanlage in Bielefeld mit 252 Wohnungen für 46 Millionen Euro nichts – die Anleger kommen weiterhin nicht an ihr Geld.