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Plusminus berichtet: 5 unzulässige Abschalteinrichtungen bei Mercedes

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat im Dieselskandal bekanntlich eine Reihe von Rückrufen wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen gegen eine Reihe von Mercedes-Modellen mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 angeordnet. Daimler beharrt auf seinem Standpunkt keine unzulässigen Funktionen zu verwenden und hat Widerspruch gegen die Rückruf-Bescheide eingelegt. Damit ist der Autobauer gescheitert. Wie kürzlich bekannt wurde, hat das KBA die Widersprüche zurückgewiesen.

Bundesverkehrsministerium bestätigt 5 unzulässige Abschalteinrichtungen

Wie ein Bericht des ARD-Magazins Plusminus vom 10.02.2021 zeigt, war Daimler offensichtlich bei der Verwendung von Abschalteinrichtungen kreativ. Laut Bundesverkehrsministerium habe Daimler gleich fünf unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet. Eine Manipulation betreffe demnach die AdBlue-Einspritzung beim SCR-Katalysator, die vier anderen ließen sich im Bereich der Abgasrückführung finden. Teilweise seien bei einigen Modellen mehrere unzulässige Funktionen gleichzeitig eingesetzt worden. Zu diesen Funktionen gehört auch die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die sich in einer Reihe von Mercedes-Dieselmodellen finden lässt.

Verschiedene Rückrufe seit 2018

Daimler steckt inzwischen tief im Abgasskandal. Seit 2018 hat das KBA eine Reihe von Rückrufen angeordnet. Alleine in Deutschland sind rund 550.000 Mercedes-Fahrzeuge von den Rückrufen betroffen. Plusminus berichtet von einem Schreiben des KBA an Daimler. Darin heißt es, dass die von Daimler applizierten Schaltkriterien so gewählt seien, dass wesentliche Randbedingungen des gesetzlichen Prüfverfahrens erkannt werden könnten. „Das hört sich stark nach einer Prüfstandserkennung an. Dabei erkennt das Fahrzeug, dass es sich im Prüfmodus befindet und der Stickoxid-Ausstoß wird reduziert. Unter normalen Bedingungen im realen Straßenverkehr sind diese Funktionen kaum aktiv, so dass deutlich mehr Stickoxide ausgestoßen werden“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius.

Der EuGH hat mit Urteil vom 17. Dezember 2020 klargemacht, dass solche Funktionen unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen. „Wenn auch noch mehrere Abschalteinrichtung in einem Modell verwendet werden, spricht das zudem auch für ein sittenwidriges Verhalten Daimlers“, so Rechtsanwalt Gisevius. Verschiedene Gerichte haben Daimler inzwischen im Abgasskandal verurteilt, u.a. die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg. Rechtsanwalt Gisevius: „Die Chancen, Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen, sind weiter gestiegen.“

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Aktuelles

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm der Käuferin eines VW Tiguan mit Urteil vom 10. Juli 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 43 U 3/24). Trotz der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt. Diese habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 4.580 Euro, entschied das Gericht.

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.