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Plusminus berichtet: 5 unzulässige Abschalteinrichtungen bei Mercedes

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat im Dieselskandal bekanntlich eine Reihe von Rückrufen wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen gegen eine Reihe von Mercedes-Modellen mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 angeordnet. Daimler beharrt auf seinem Standpunkt keine unzulässigen Funktionen zu verwenden und hat Widerspruch gegen die Rückruf-Bescheide eingelegt. Damit ist der Autobauer gescheitert. Wie kürzlich bekannt wurde, hat das KBA die Widersprüche zurückgewiesen.

Bundesverkehrsministerium bestätigt 5 unzulässige Abschalteinrichtungen

Wie ein Bericht des ARD-Magazins Plusminus vom 10.02.2021 zeigt, war Daimler offensichtlich bei der Verwendung von Abschalteinrichtungen kreativ. Laut Bundesverkehrsministerium habe Daimler gleich fünf unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet. Eine Manipulation betreffe demnach die AdBlue-Einspritzung beim SCR-Katalysator, die vier anderen ließen sich im Bereich der Abgasrückführung finden. Teilweise seien bei einigen Modellen mehrere unzulässige Funktionen gleichzeitig eingesetzt worden. Zu diesen Funktionen gehört auch die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die sich in einer Reihe von Mercedes-Dieselmodellen finden lässt.

Verschiedene Rückrufe seit 2018

Daimler steckt inzwischen tief im Abgasskandal. Seit 2018 hat das KBA eine Reihe von Rückrufen angeordnet. Alleine in Deutschland sind rund 550.000 Mercedes-Fahrzeuge von den Rückrufen betroffen. Plusminus berichtet von einem Schreiben des KBA an Daimler. Darin heißt es, dass die von Daimler applizierten Schaltkriterien so gewählt seien, dass wesentliche Randbedingungen des gesetzlichen Prüfverfahrens erkannt werden könnten. „Das hört sich stark nach einer Prüfstandserkennung an. Dabei erkennt das Fahrzeug, dass es sich im Prüfmodus befindet und der Stickoxid-Ausstoß wird reduziert. Unter normalen Bedingungen im realen Straßenverkehr sind diese Funktionen kaum aktiv, so dass deutlich mehr Stickoxide ausgestoßen werden“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius.

Der EuGH hat mit Urteil vom 17. Dezember 2020 klargemacht, dass solche Funktionen unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen. „Wenn auch noch mehrere Abschalteinrichtung in einem Modell verwendet werden, spricht das zudem auch für ein sittenwidriges Verhalten Daimlers“, so Rechtsanwalt Gisevius. Verschiedene Gerichte haben Daimler inzwischen im Abgasskandal verurteilt, u.a. die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg. Rechtsanwalt Gisevius: „Die Chancen, Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen, sind weiter gestiegen.“

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.