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Plusminus berichtet: 5 unzulässige Abschalteinrichtungen bei Mercedes

12.02.2021

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat im Dieselskandal bekanntlich eine Reihe von Rückrufen wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen gegen eine Reihe von Mercedes-Modellen mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 angeordnet. Daimler beharrt auf seinem Standpunkt keine unzulässigen Funktionen zu verwenden und hat Widerspruch gegen die Rückruf-Bescheide eingelegt. Damit ist der Autobauer gescheitert. Wie kürzlich bekannt wurde, hat das KBA die Widersprüche zurückgewiesen.

Bundesverkehrsministerium bestätigt 5 unzulässige Abschalteinrichtungen

Wie ein Bericht des ARD-Magazins Plusminus vom 10.02.2021 zeigt, war Daimler offensichtlich bei der Verwendung von Abschalteinrichtungen kreativ. Laut Bundesverkehrsministerium habe Daimler gleich fünf unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet. Eine Manipulation betreffe demnach die AdBlue-Einspritzung beim SCR-Katalysator, die vier anderen ließen sich im Bereich der Abgasrückführung finden. Teilweise seien bei einigen Modellen mehrere unzulässige Funktionen gleichzeitig eingesetzt worden. Zu diesen Funktionen gehört auch die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die sich in einer Reihe von Mercedes-Dieselmodellen finden lässt.

Verschiedene Rückrufe seit 2018

Daimler steckt inzwischen tief im Abgasskandal. Seit 2018 hat das KBA eine Reihe von Rückrufen angeordnet. Alleine in Deutschland sind rund 550.000 Mercedes-Fahrzeuge von den Rückrufen betroffen. Plusminus berichtet von einem Schreiben des KBA an Daimler. Darin heißt es, dass die von Daimler applizierten Schaltkriterien so gewählt seien, dass wesentliche Randbedingungen des gesetzlichen Prüfverfahrens erkannt werden könnten. „Das hört sich stark nach einer Prüfstandserkennung an. Dabei erkennt das Fahrzeug, dass es sich im Prüfmodus befindet und der Stickoxid-Ausstoß wird reduziert. Unter normalen Bedingungen im realen Straßenverkehr sind diese Funktionen kaum aktiv, so dass deutlich mehr Stickoxide ausgestoßen werden“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius.

Der EuGH hat mit Urteil vom 17. Dezember 2020 klargemacht, dass solche Funktionen unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen. „Wenn auch noch mehrere Abschalteinrichtung in einem Modell verwendet werden, spricht das zudem auch für ein sittenwidriges Verhalten Daimlers“, so Rechtsanwalt Gisevius. Verschiedene Gerichte haben Daimler inzwischen im Abgasskandal verurteilt, u.a. die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg. Rechtsanwalt Gisevius: „Die Chancen, Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen, sind weiter gestiegen.“

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Abgas-Skandal

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Aktuelles
25.09.2023

Lange hat es gedauert, bis das OLG Stuttgart die Musterfeststellungsklage gegen Mercedes im Abgasskandal fortgesetzt hat. Grund dafür war, dass das OLG erst die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof abwarten wollte, der am 26. Juni 2023 entschieden hat, dass auch Fahrlässigkeit des Autoherstellers Schadenersatzansprüche im Abgasskandal begründet. Das OLG Stuttgart gab nun in der Verhandlung vom 21. September 2023 gegen Mercedes zu erkennen, dass es dieser Rechtsprechung folgen wird.
21.09.2023

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Das Urteil zeigt Wirkung. Das Landgericht Chemnitz folgte mit Urteil vom 31. August 2023 der Rechtsprechung des BGH und verurteilte VW zu Schadenersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei einem VW Transporter mit Dieselmotor des Typs EA 288.
18.09.2023

Mercedes hat im Abgasskandal neuen Ärger mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Behörde hat drei neue Abschalteinrichtungen entdeckt und diese als kritisch bzw. unzulässig bewertet. Das KBA hat den Autobauer bereits im Juli aufgefordert, geeignete Abhilfe-Maßnahmen zu treffen. Kommt Mercedes dem nicht nach, droht ein amtlicher Rückruf durch das KBA und im schlimmsten Fall die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge.
13.09.2023

Das OLG Dresden hat Opel im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Grund ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasreinigung. Das OLG Dresden folgte der aktuellem Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässige Abschalteinrichtung nur fahrlässig gehandelt hat. Das sah das OLG Dresden in dem vorliegenden Fall als gegeben an.
12.09.2023

Audi kann den Abgasskandal nicht zu den Akten legen. Die VW-Tochter wurde mit Urteil vom 19. Juli 2023 vom Landgericht Halle zu Schadenersatz verurteilt. In dem Verfahren ging es um einen Audi Q5, in dem eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut war.
04.09.2023

Fiat ist im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg entschied mit Urteil vom 4. August 2023, dass in einem Wohnmobil des Typs Frankia F-Line, das auf einem Fiat Ducato aufbaut, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, durch die der Kläger sittenwidrig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Schadenersatz habe (Az.: 103 O 373/23).