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Porsche Cayenne 4,2 Euro 5 - Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts im Abgasskandal

10.07.2020

Porsche kann den Abgasskandal nicht abschütteln. Unter dem Code ALA1 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf für den Porsche Cayenne S Diesel V8 4,2 Liter TDI mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund für den Rückruf ist die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems, wie die Behörde am 18.03.2020 veröffentlichte.

Betroffen von dem Rückruf sind nach Angaben der Behörde knapp 13.000 Porsche Cayenne S Diesel 4,2 der Baujahre 2013 bis 2018 mit der Abgasnorm Euro 5. Mehr als 5.000 davon sind in Deutschland zugelassen.

Für die neuere Version des Porsche Cayenne Diesel 4,2 der Schadstoffklasse Euro 6 wurde schon im Mai 2018 der Rückruf vom KBA abgeordnet und öffentlich gemacht. Auch die älteren Cayenne-Modelle mit der Abgasnorm Euro 5 waren schon 2018 im Visier des KBA. Bereits im August 2018 forderte die Behörde Porsche auf, alle unzulässigen Abschalteinrichtungen beim Cayenne mit der Abgasnorm Euro 5 zu entfernen. Passiert ist dann lange nichts. Offenbar ist es Porsche erst in diesem Jahr gelungen, ein genehmigungsfähiges Update vorzulegen.

Welche Auswirkungen ein Software-Update auf Verbrauch, Leistung oder Verschleiß des Motors hat, ist nicht geklärt. Da es sich aber um einen verpflichtenden Rückruf durch das KBA handelt, müssen sie das Update installieren lassen, da ansonsten der Entzug der Betriebserlaubnis drohen kann.

„Der Ausweg aus dieser Situation kann die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Der BGH hat schon Anfang 2019 klargestellt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Mangel darstellen und die Käufer Anspruch auf Ersatz haben. Die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston stellte nun klar, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im Realbetrieb zu einem höheren Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig.

„Nachdem verschiedene Gerichte Porsche bereits wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung verurteilt haben, sind die Chancen Schadensersatzansprüche durchzusetzen nach den Ausführungen  der EuGH-Generalanwältin weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

 

 

 

 

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05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
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Die Stadt München muss das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 21. März 2024 entschieden. Damit droht auch Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 5 ein Fahrverbot in München.