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Porsche Cayenne 4,2 Euro 5 - Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts im Abgasskandal

Porsche kann den Abgasskandal nicht abschütteln. Unter dem Code ALA1 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf für den Porsche Cayenne S Diesel V8 4,2 Liter TDI mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund für den Rückruf ist die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems, wie die Behörde am 18.03.2020 veröffentlichte.

Betroffen von dem Rückruf sind nach Angaben der Behörde knapp 13.000 Porsche Cayenne S Diesel 4,2 der Baujahre 2013 bis 2018 mit der Abgasnorm Euro 5. Mehr als 5.000 davon sind in Deutschland zugelassen.

Für die neuere Version des Porsche Cayenne Diesel 4,2 der Schadstoffklasse Euro 6 wurde schon im Mai 2018 der Rückruf vom KBA abgeordnet und öffentlich gemacht. Auch die älteren Cayenne-Modelle mit der Abgasnorm Euro 5 waren schon 2018 im Visier des KBA. Bereits im August 2018 forderte die Behörde Porsche auf, alle unzulässigen Abschalteinrichtungen beim Cayenne mit der Abgasnorm Euro 5 zu entfernen. Passiert ist dann lange nichts. Offenbar ist es Porsche erst in diesem Jahr gelungen, ein genehmigungsfähiges Update vorzulegen.

Welche Auswirkungen ein Software-Update auf Verbrauch, Leistung oder Verschleiß des Motors hat, ist nicht geklärt. Da es sich aber um einen verpflichtenden Rückruf durch das KBA handelt, müssen sie das Update installieren lassen, da ansonsten der Entzug der Betriebserlaubnis drohen kann.

„Der Ausweg aus dieser Situation kann die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Der BGH hat schon Anfang 2019 klargestellt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Mangel darstellen und die Käufer Anspruch auf Ersatz haben. Die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston stellte nun klar, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im Realbetrieb zu einem höheren Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig.

„Nachdem verschiedene Gerichte Porsche bereits wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung verurteilt haben, sind die Chancen Schadensersatzansprüche durchzusetzen nach den Ausführungen  der EuGH-Generalanwältin weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

 

 

 

 

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.