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Porsche Cayenne im Dieselskandal - LG Kleve spricht Schadenersatz zu

Die Audi AG hat die Dieselmotoren entwickelt, die u.a. auch im Porsche Cayenne oder Macan zum Einsatz kommen. Daher haftet sie auch für die unzulässige Abschalteinrichtung in den Motoren. Das hat das Landgericht Kleve mit Urteil vom 4. Januar 2022 bestätigt und dem Käufer eines Porsche Cayenne 4,2 Liter im Abgasskandal Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 O 154/21).

Der Kläger hatte den Porsche Cayenne 4,2 Liter mit V8-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 5 im Oktober 2016 gebraucht gekauft. Der verbaute Motor des Typs EA 897evo wurde von der Konzernschwester Audi entwickelt und hergestellt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell unter dem Code ALA1 einen verpflichtenden Rückruf an. Die Behörde hatte eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems festgestellt, die entfernt werden musste.

Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend. In dem Porsche Cayenne komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt der sog. schnellen Aufheizstrategie zum Einsatz. Die Funktion bewirke, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus zwar eingehalten werden. Unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr sei die Funktion jedoch kaum aktiv, so dass der Stickoxid-Ausstoß steige, so der Kläger.

Das LG Kleve sprach dem Kläger Schadenersatz zu. In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Der Kläger sei dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Die Audi AG habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegt, so das Gericht.

Es sei davon auszugehen, dass der Kläger das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er Kenntnis von der unzulässigen Abschalteinrichtung gehabt hätte und die Typengenehmigung daher nicht hätte erteilt werden dürfen. Er könne daher die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen, so das LG Kleve. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen. Da er das Fahrzeug inzwischen weiterverkauft hat, wird der erzielte Verkaufspreis von seinem Anspruch abgezogen.

„Das Urteil zeigt, dass im Porsche-Abgasskandal gute Chancen bestehen, Schadenersatz durchzusetzen. Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug bereits weiterverkauft wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.