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Porsche Cayenne im Dieselskandal - LG Kleve spricht Schadenersatz zu

Die Audi AG hat die Dieselmotoren entwickelt, die u.a. auch im Porsche Cayenne oder Macan zum Einsatz kommen. Daher haftet sie auch für die unzulässige Abschalteinrichtung in den Motoren. Das hat das Landgericht Kleve mit Urteil vom 4. Januar 2022 bestätigt und dem Käufer eines Porsche Cayenne 4,2 Liter im Abgasskandal Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 O 154/21).

Der Kläger hatte den Porsche Cayenne 4,2 Liter mit V8-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 5 im Oktober 2016 gebraucht gekauft. Der verbaute Motor des Typs EA 897evo wurde von der Konzernschwester Audi entwickelt und hergestellt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell unter dem Code ALA1 einen verpflichtenden Rückruf an. Die Behörde hatte eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems festgestellt, die entfernt werden musste.

Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend. In dem Porsche Cayenne komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt der sog. schnellen Aufheizstrategie zum Einsatz. Die Funktion bewirke, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus zwar eingehalten werden. Unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr sei die Funktion jedoch kaum aktiv, so dass der Stickoxid-Ausstoß steige, so der Kläger.

Das LG Kleve sprach dem Kläger Schadenersatz zu. In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Der Kläger sei dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Die Audi AG habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegt, so das Gericht.

Es sei davon auszugehen, dass der Kläger das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er Kenntnis von der unzulässigen Abschalteinrichtung gehabt hätte und die Typengenehmigung daher nicht hätte erteilt werden dürfen. Er könne daher die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen, so das LG Kleve. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen. Da er das Fahrzeug inzwischen weiterverkauft hat, wird der erzielte Verkaufspreis von seinem Anspruch abgezogen.

„Das Urteil zeigt, dass im Porsche-Abgasskandal gute Chancen bestehen, Schadenersatz durchzusetzen. Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug bereits weiterverkauft wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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