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Porsche Cayenne - LG Offenburg spricht Schadenersatz im Abgasskandal zu

Das Landgericht Offenburg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem Porsche Cayenne S 4.2 Liter TDI zugesprochen. Mit Urteil vom 12. August 2021 entschied es, dass die Konzernschwester Audi als Herstellerin des in dem Porsche verwendeten Dieselmotors für die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in der Haftung steht und Schadenersatz leisten muss (Az.: 2 O 112/21).

Die Audi AG entwickelt und produziert die großvolumigeren Dieselmotoren mit 3 Litern Hubraum und mehr. Diese Motoren werden nicht nur in zahlreichen Audi-Fahrzeugen, sondern auch in Modellen der Konzernschwestern Porsche und VW eingesetzt, u.a. auch im Porsche Cayenne S Diesel.

In dem Verfahren vor dem Landgericht Offenburg hatte der Kläger einen Porsche Cayenne S im Juni 2018 als Gebrauchtfahrzeug gekauft. In dem SUV steckt ein von der Konzernschwester Audi hergestellter 4,2 Liter-Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 5. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für das Modell einen verpflichtenden Rückruf angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird. Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend.

Seine Klage hatte vor dem LG Offenburg Erfolg. Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sei der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz.

Der Schaden sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden und lasse sich auch nicht durch ein Software-Update beseitigen, führte das Gericht aus. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Ähnlich hat zuletzt auch das Landgericht Heilbronn bei einem Porsche Cayenne 4.2 Liter V8 mit der Abgasnorm Euro 5 entschieden und dem Käufer Schadenersatz zugesprochen (Az.: I 3 O 4/21). „Unter dem Code ALA1 hatte das KBA 2020 den Rückruf für den Porsche Cayenne 4.2 Liter Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 der Baujahre 2013 bis 2018 angeordnet. Wie die Urteile zeigen, bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das gilt auch für die zahlreichen Audi-Modelle, die wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen wurden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).