Das Landgericht Offenburg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem Porsche Cayenne S 4.2 Liter TDI zugesprochen. Mit Urteil vom 12. August 2021 entschied es, dass die Konzernschwester Audi als Herstellerin des in dem Porsche verwendeten Dieselmotors für die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in der Haftung steht und Schadenersatz leisten muss (Az.: 2 O 112/21).
Die Audi AG entwickelt und produziert die großvolumigeren Dieselmotoren mit 3 Litern Hubraum und mehr. Diese Motoren werden nicht nur in zahlreichen Audi-Fahrzeugen, sondern auch in Modellen der Konzernschwestern Porsche und VW eingesetzt, u.a. auch im Porsche Cayenne S Diesel.
In dem Verfahren vor dem Landgericht Offenburg hatte der Kläger einen Porsche Cayenne S im Juni 2018 als Gebrauchtfahrzeug gekauft. In dem SUV steckt ein von der Konzernschwester Audi hergestellter 4,2 Liter-Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 5. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für das Modell einen verpflichtenden Rückruf angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird. Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend.
Seine Klage hatte vor dem LG Offenburg Erfolg. Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sei der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz.
Der Schaden sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden und lasse sich auch nicht durch ein Software-Update beseitigen, führte das Gericht aus. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.
Ähnlich hat zuletzt auch das Landgericht Heilbronn bei einem Porsche Cayenne 4.2 Liter V8 mit der Abgasnorm Euro 5 entschieden und dem Käufer Schadenersatz zugesprochen (Az.: I 3 O 4/21). „Unter dem Code ALA1 hatte das KBA 2020 den Rückruf für den Porsche Cayenne 4.2 Liter Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 der Baujahre 2013 bis 2018 angeordnet. Wie die Urteile zeigen, bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das gilt auch für die zahlreichen Audi-Modelle, die wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen wurden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
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