Rückrufservice

Porsche Cayenne - OLG Düsseldorf bestätigt Schadenersatzanspruch im Abgasskandal

Das OLG Düsseldorf hat im Abgasskandal mit Urteil vom 9. Dezember 2021 entschieden, dass die Audi AG Schadenersatz bei einem Porsche Cayenne Diesel leisten muss (Az.: I-6 U 23/20).

Die Klägerin hatte den Porsche Cayenne 3.0 TDI im Mai 2016 als Neuwagen gekauft. In dem SUV kommt ein 3.0 Liter V6 TDI-Motor mit der Abgasnorm Euro 6 zum Einsatz. Der Dieselmotor wurde nicht von Porsche selbst, sondern von der Konzernschwester Audi entwickelt und hergestellt.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat das Modell wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen. Die Klägerin hatte daraufhin Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Mit Erfolg. In erster Instanz verurteilte das Landgericht Wuppertal die Porsche AG und die Audi AG gesamtschuldnerisch zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB verurteilt (Az.: 3 O 426/18).

Das OLG Düsseldorf änderte das Urteil im Berufungsverfahren ab. Nur die Audi AG hafte auf Schadenersatz. Sie habe den Motor mit der unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und stehe daher in der Verantwortung „Für die Klägerin ändert sich dadurch nicht viel. Sie kann ihr Fahrzeug zurückgeben und die Erstattung des Kaupreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Audi habe die Motoren mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung entwickelt und in den Verkehr gebracht, um sich durch Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamts und der potenziellen Käufer der betroffenen Fahrzeuge einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Audi habe dabei vorsätzlich sittenwidrig gehandelt, bestätigte das OLG Düsseldorf.

Die unzulässige Abschalteinrichtung hätte dazu führen können, dass dem Fahrzeug die Betriebserlaubnis entzogen wird. Der Klägerin sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, so das OLG. Es sei naheliegend, dass sie das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn sie von der unzulässigen Abschalteinrichtung und dem damit verbundenen drohenden Verlust der Zulassung gewusst hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, entschied das OLG Düsseldorf.

„Das Urteil des OLG Düsseldorf zeigt, dass im Abgasskandal geschädigte Porsche-Käufer gute Chancen haben, Schadenersatz durchzusetzen. Allerdings müssen sie die Verjährung ihrer Ansprüche beachten. Es gilt die dreijährige Verjährungsfrist. Wer 2018 den Rückruf erhalten hat, sollte jetzt handeln, da Ende 2021 die Verjährung seiner Schadenersatzansprüche droht“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.