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Porsche Cayenne - OLG Düsseldorf bestätigt Schadenersatzanspruch im Abgasskandal

Das OLG Düsseldorf hat im Abgasskandal mit Urteil vom 9. Dezember 2021 entschieden, dass die Audi AG Schadenersatz bei einem Porsche Cayenne Diesel leisten muss (Az.: I-6 U 23/20).

Die Klägerin hatte den Porsche Cayenne 3.0 TDI im Mai 2016 als Neuwagen gekauft. In dem SUV kommt ein 3.0 Liter V6 TDI-Motor mit der Abgasnorm Euro 6 zum Einsatz. Der Dieselmotor wurde nicht von Porsche selbst, sondern von der Konzernschwester Audi entwickelt und hergestellt.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat das Modell wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen. Die Klägerin hatte daraufhin Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Mit Erfolg. In erster Instanz verurteilte das Landgericht Wuppertal die Porsche AG und die Audi AG gesamtschuldnerisch zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB verurteilt (Az.: 3 O 426/18).

Das OLG Düsseldorf änderte das Urteil im Berufungsverfahren ab. Nur die Audi AG hafte auf Schadenersatz. Sie habe den Motor mit der unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und stehe daher in der Verantwortung „Für die Klägerin ändert sich dadurch nicht viel. Sie kann ihr Fahrzeug zurückgeben und die Erstattung des Kaupreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Audi habe die Motoren mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung entwickelt und in den Verkehr gebracht, um sich durch Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamts und der potenziellen Käufer der betroffenen Fahrzeuge einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Audi habe dabei vorsätzlich sittenwidrig gehandelt, bestätigte das OLG Düsseldorf.

Die unzulässige Abschalteinrichtung hätte dazu führen können, dass dem Fahrzeug die Betriebserlaubnis entzogen wird. Der Klägerin sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, so das OLG. Es sei naheliegend, dass sie das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn sie von der unzulässigen Abschalteinrichtung und dem damit verbundenen drohenden Verlust der Zulassung gewusst hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, entschied das OLG Düsseldorf.

„Das Urteil des OLG Düsseldorf zeigt, dass im Abgasskandal geschädigte Porsche-Käufer gute Chancen haben, Schadenersatz durchzusetzen. Allerdings müssen sie die Verjährung ihrer Ansprüche beachten. Es gilt die dreijährige Verjährungsfrist. Wer 2018 den Rückruf erhalten hat, sollte jetzt handeln, da Ende 2021 die Verjährung seiner Schadenersatzansprüche droht“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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