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Porsche Cayenne - OLG Düsseldorf bestätigt Schadenersatzanspruch im Abgasskandal

Das OLG Düsseldorf hat im Abgasskandal mit Urteil vom 9. Dezember 2021 entschieden, dass die Audi AG Schadenersatz bei einem Porsche Cayenne Diesel leisten muss (Az.: I-6 U 23/20).

Die Klägerin hatte den Porsche Cayenne 3.0 TDI im Mai 2016 als Neuwagen gekauft. In dem SUV kommt ein 3.0 Liter V6 TDI-Motor mit der Abgasnorm Euro 6 zum Einsatz. Der Dieselmotor wurde nicht von Porsche selbst, sondern von der Konzernschwester Audi entwickelt und hergestellt.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat das Modell wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen. Die Klägerin hatte daraufhin Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Mit Erfolg. In erster Instanz verurteilte das Landgericht Wuppertal die Porsche AG und die Audi AG gesamtschuldnerisch zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB verurteilt (Az.: 3 O 426/18).

Das OLG Düsseldorf änderte das Urteil im Berufungsverfahren ab. Nur die Audi AG hafte auf Schadenersatz. Sie habe den Motor mit der unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und stehe daher in der Verantwortung „Für die Klägerin ändert sich dadurch nicht viel. Sie kann ihr Fahrzeug zurückgeben und die Erstattung des Kaupreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Audi habe die Motoren mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung entwickelt und in den Verkehr gebracht, um sich durch Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamts und der potenziellen Käufer der betroffenen Fahrzeuge einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Audi habe dabei vorsätzlich sittenwidrig gehandelt, bestätigte das OLG Düsseldorf.

Die unzulässige Abschalteinrichtung hätte dazu führen können, dass dem Fahrzeug die Betriebserlaubnis entzogen wird. Der Klägerin sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, so das OLG. Es sei naheliegend, dass sie das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn sie von der unzulässigen Abschalteinrichtung und dem damit verbundenen drohenden Verlust der Zulassung gewusst hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, entschied das OLG Düsseldorf.

„Das Urteil des OLG Düsseldorf zeigt, dass im Abgasskandal geschädigte Porsche-Käufer gute Chancen haben, Schadenersatz durchzusetzen. Allerdings müssen sie die Verjährung ihrer Ansprüche beachten. Es gilt die dreijährige Verjährungsfrist. Wer 2018 den Rückruf erhalten hat, sollte jetzt handeln, da Ende 2021 die Verjährung seiner Schadenersatzansprüche droht“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Karlsruhe hat dem Käufer eines Mercedes E 350 CDI mit Urteil vom 14. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 4 U 128/23). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das Landgericht Köln hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 13. März 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 6 S 166/22). In dem Golf 1,6 TDI kämen unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz. Der Käufer habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Brandenburg hat dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 5 U 106/23). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz. Der Kläger habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Halter eines VW T5 werden derzeit von VW angeschrieben, damit sie ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen und ein Software-Update der Motorsteuergeräts aufspielen lassen. Grund für den Rückruf, der unter der Aktionsnummer 23M4 durchgeführt wird, ist nach Angaben von VW, dass die Stickoxid-Emissionen bei den betroffenen T5 verbessert werden sollen, insbesondere bei niedrigere Außentemperarturen.

Im Abgasskandal haben sich die Chancen auf Schadenersatz beim VW T6 durch die Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 erheblich erhöht. Rechtsanwalt Gisevius hat für Käufer eines VW T6 bereits Schadenersatzansprüche an verschiedenen Landgerichten und Oberlandesgerichten erstritten.

Mit den warmen Sonnenstrahlen werden auch die Wohnmobile wieder aus ihren Winterquartieren geholt. Passend dazu gibt es gute Neuigkeiten für Wohnmobil-Besitzer, die Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatzansprüche geltend machen wollen. Denn das OLG Köln hat mit Urteil vom 17. März 2025 dem Besitzer eines Wohnmobils, das auf einem Fiat Ducato basiert, Schadenersatz zugesprochen (Az.: 30 U 16/22).