Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.
Wie die Behörde mitteilte, betrifft der Rückruf Modelle des Porsche Cayenne der Baujahre 2012 bis 2017. Dabei bezieht sich der Rückruf unter dem Code ARC1 ausdrücklich auf Porsche Cayenne der Baujahre 2014 bis 2016 mit einem 3-Liter V6 TDI-Motor und der Abgasnorm Euro 6.
Nach Angaben des KBA handelt es sich bei allen Rückrufen um eine Nachprüfaktion. Dabei soll die Software des Motorsteuergeräts überprüft und falls erforderlich aktualisiert werden.
Dieselmodelle des Porsche Cayenne waren im Abgasskandal schon von Rückrufen wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems betroffen, die entfernt werden musste. Die Dieselmotoren erhielt Porsche von der Konzernschwester Audi.
Inzwischen hat sich Porsche bei Neuwagen von Dieselmodellen verabschiedet, den Abgasskandal kann der Autobauer aber offenbar trotzdem nicht hinter sich lassen. Das KBA macht zwar keine Angaben dazu, um was für eine Abschalteinrichtung es sich handelt, aber die Software der Motorsteuerung muss ggf. aktualisiert werden. Welche Auswirkungen ein solches Software-Update auf Verschleiß oder Leistungsfähigkeit des Motors hat, ist ungewiss.
Angesichts des erneuten Rückrufs wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung können Porsche-Fahrer verständlicherweise enttäuscht und verärgert sein. Sie haben aber die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. „Dabei haben sich die Aussichten auf Schadenersatz durch die Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 weiter erhöht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denn der Bundesgerichtshof ist der Rechtsprechung des EuGH gefolgt und hat entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung muss somit nicht mehr nachgewiesen werden.
Bei Fahrlässigkeit wird der Kaufvertrag nicht rückabgewickelt. Stattdessen hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, der nach Rechtsprechung des BGH zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises beträgt.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Porsche-Halter gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Hier können Sie unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen.
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate
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