Rückrufservice

Porsche Cayenne - Rückruf unter Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 oder ARC2

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Wie die Behörde mitteilte, betrifft der Rückruf Modelle des Porsche Cayenne der Baujahre 2012 bis 2017. Dabei bezieht sich der Rückruf unter dem Code ARC1 ausdrücklich auf Porsche Cayenne der Baujahre 2014 bis 2016 mit einem 3-Liter V6 TDI-Motor und der Abgasnorm Euro 6.

Nach Angaben des KBA handelt es sich bei allen Rückrufen um eine Nachprüfaktion. Dabei soll die Software des Motorsteuergeräts überprüft und falls erforderlich aktualisiert werden.

Dieselmodelle des Porsche Cayenne waren im Abgasskandal schon von Rückrufen wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems betroffen, die entfernt werden musste. Die Dieselmotoren erhielt Porsche von der Konzernschwester Audi.

Inzwischen hat sich Porsche bei Neuwagen von Dieselmodellen verabschiedet, den Abgasskandal kann der Autobauer aber offenbar trotzdem nicht hinter sich lassen. Das KBA macht zwar keine Angaben dazu, um was für eine Abschalteinrichtung es sich handelt, aber die Software der Motorsteuerung muss ggf. aktualisiert werden. Welche Auswirkungen ein solches Software-Update auf Verschleiß oder Leistungsfähigkeit des Motors hat, ist ungewiss.

Angesichts des erneuten Rückrufs wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung können Porsche-Fahrer verständlicherweise enttäuscht und verärgert sein. Sie haben aber die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. „Dabei haben sich die Aussichten auf Schadenersatz durch die Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 weiter erhöht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denn der Bundesgerichtshof ist der Rechtsprechung des EuGH gefolgt und hat entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung muss somit nicht mehr nachgewiesen werden.

Bei Fahrlässigkeit wird der Kaufvertrag nicht rückabgewickelt. Stattdessen hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, der nach Rechtsprechung des BGH zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises beträgt.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Porsche-Halter gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Hier können Sie unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate

Abgas-Skandal, Automotive

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Aktuelles

Unter dem Code 25SC4 ruft Ford allein in Deutschland mehr als 67.000 Ford Kuga (PHEV) aus dem Produktionszeitraum August 2019 bis Juni 2026 zurück. Grund für den Rückruf ist, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann. Nun hat das Landgericht Regensburg mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 (Az. 84 O 872/26) entschieden, dass ein betroffener Ford-Kunde Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Ford hat inzwischen Einspruch eingelegt.

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Der sogenannte „Öltod“ beim VW T5 ist für betroffene Fahrzeughalter ein besonders ärgerliches und kostspieliges Problem. Betroffen sind insbesondere T5 aus den Baujahren 2009 bis 2015  mit dem 2.0 BiTDI-Motor und dem Motorkennbuchstaben CFCA. Das Schadensbild beginnt häufig mit einem auffällig steigenden Motorölverbrauch und kann schließlich in einem kapitalen Motorschaden enden.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Feuchtigkeit in Wohnmobilen, Transportern und anderen Fahrzeugen ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann zu teuren Folgeschäden führen. Die Gründe für den Feuchtigkeitseintritt können vielfältig sein, strittig ist oft, wer für die Kosten aufkommen muss. „Liegt ein Konstruktionsfehler vor, muss in der Regel der Autohersteller oder der Händler die Kosten für die notwendigen Reparaturen übernehmen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.