Rückrufservice

Porsche Cayenne - Rückruf unter Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 oder ARC2

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Wie die Behörde mitteilte, betrifft der Rückruf Modelle des Porsche Cayenne der Baujahre 2012 bis 2017. Dabei bezieht sich der Rückruf unter dem Code ARC1 ausdrücklich auf Porsche Cayenne der Baujahre 2014 bis 2016 mit einem 3-Liter V6 TDI-Motor und der Abgasnorm Euro 6.

Nach Angaben des KBA handelt es sich bei allen Rückrufen um eine Nachprüfaktion. Dabei soll die Software des Motorsteuergeräts überprüft und falls erforderlich aktualisiert werden.

Dieselmodelle des Porsche Cayenne waren im Abgasskandal schon von Rückrufen wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems betroffen, die entfernt werden musste. Die Dieselmotoren erhielt Porsche von der Konzernschwester Audi.

Inzwischen hat sich Porsche bei Neuwagen von Dieselmodellen verabschiedet, den Abgasskandal kann der Autobauer aber offenbar trotzdem nicht hinter sich lassen. Das KBA macht zwar keine Angaben dazu, um was für eine Abschalteinrichtung es sich handelt, aber die Software der Motorsteuerung muss ggf. aktualisiert werden. Welche Auswirkungen ein solches Software-Update auf Verschleiß oder Leistungsfähigkeit des Motors hat, ist ungewiss.

Angesichts des erneuten Rückrufs wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung können Porsche-Fahrer verständlicherweise enttäuscht und verärgert sein. Sie haben aber die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. „Dabei haben sich die Aussichten auf Schadenersatz durch die Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 weiter erhöht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denn der Bundesgerichtshof ist der Rechtsprechung des EuGH gefolgt und hat entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung muss somit nicht mehr nachgewiesen werden.

Bei Fahrlässigkeit wird der Kaufvertrag nicht rückabgewickelt. Stattdessen hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, der nach Rechtsprechung des BGH zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises beträgt.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Porsche-Halter gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Hier können Sie unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate

Abgas-Skandal, Automotive

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Aktuelles

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.

Zehn Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines Skoda Octavia zurück. Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wurde, habe der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, entschied das Landgericht Trier mit Urteil vom 7. März 2025 (Az.: 1 S 64/24).

Es war schon bekannt, dass Volvo weltweit eine Reihe von Plug-in-Hybriden wegen Brandgefahr zurückrufen muss. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf unter der Referenznummer 14972R am 8. April 2025 bestätigt. Volvo führt den Rückruf unter dem Code R10312 durch.

Kia muss wegen Brandgefahr weltweit über 600.000 Hybrid-Fahrzeuge zurückrufen. Betroffen sind Modelle des Kia Niro, die zwischen Oktober 2015 und Juni 2022 produziert wurden sowie Modelle des Kia Ceed bzw. XCeed aus dem Produktionszeitraum vom November 2019 bis August 2023.

7,5 Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines VW T5 zurück. Das hat das AG Leipzig mit Urteil vom 26. Mai 2025 entschieden (Az. 104 C 6301/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet wird.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal mit Urteil vom 24. April 2025 Schadenersatz bei einem Audi A4 zugesprochen (Az. 16 U 1447/24). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz.