Rückrufservice

Porsche Cayenne - Rückruf unter Code ALA9

Porsche muss im Abgasskandal einen weiteren Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) schlucken. Unter dem Rückruf-Code ALA9 muss Porsche Modelle des Cayenne der Baujahre 2015 bis 2017 in die Werkstatt rufen, damit eine unzulässige Abschalteirichtung entfernt werden kann, wie das KBA am 2. September 2020 veröffentlichte.

Nach Angaben der Behörde sind von dem Rückruf rund 7.000 Fahrzeuge weltweit betroffen, in Deutschland sind es ca.3.600. Bei den Modellen soll eine Neuprogrammierung des Steuergeräts vorgenommen werden.

Vom Diesel hat sich Porsche verabschiedet und bringt keine Selbstzünder mehr auf den Markt. Den Abgasskandal konnte Porsche damit nicht hinter sich lassen. Inzwischen liegen Rückrufe für die Diesel-Versionen der SUVs Macan und Cayenne sowie für den Panamera vor.

In der Werkstatt wird die unzulässige Abschalteinrichtung bei den Fahrzeugen entfernt und in der Regel ein Update aufgespielt. Welche Auswirkungen das Update langfristig auf den Motor zeigt, ist ungewiss. Sicher ist hingegen, dass sich der Wertverlust bei den Fahrzeugen beschleunigt. Da es sich um verpflichtende Rückrufe durch das KBA handelt, müssen die Halter dem Rückruf nachkommen, da den Fahrzeugen ohne Update der Verlust der Zulassung droht.

„Einen Ausweg aus dieser Zwickmühle bietet die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. „Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sind die Fahrzeuge mangelhaft. Daher haben die betroffenen Halter Anspruch auf Ersatz. Das hat der BGH schon Anfang 2019 klargestellt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Die Rechtsprechung hat sich darüber hinaus auch im Porsche-Abgasskandal verbraucherfreundlich entwickelt. Verschiedene Gerichte haben Porsche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bereits zu Schadensersatz verurteilt.

Auch die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston hat sich auf Seiten der geschädigten Verbraucher positioniert. Sie stellte Ende April klar, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im Realbetrieb zu einem höheren Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig.

„Die Aussichten Schadensersatz gegen Porsche durchzusetzen, sind damit noch weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

 

 

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.