Rückrufservice

Porsche Cayenne - Rückruf unter Code ALA9

Porsche muss im Abgasskandal einen weiteren Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) schlucken. Unter dem Rückruf-Code ALA9 muss Porsche Modelle des Cayenne der Baujahre 2015 bis 2017 in die Werkstatt rufen, damit eine unzulässige Abschalteirichtung entfernt werden kann, wie das KBA am 2. September 2020 veröffentlichte.

Nach Angaben der Behörde sind von dem Rückruf rund 7.000 Fahrzeuge weltweit betroffen, in Deutschland sind es ca.3.600. Bei den Modellen soll eine Neuprogrammierung des Steuergeräts vorgenommen werden.

Vom Diesel hat sich Porsche verabschiedet und bringt keine Selbstzünder mehr auf den Markt. Den Abgasskandal konnte Porsche damit nicht hinter sich lassen. Inzwischen liegen Rückrufe für die Diesel-Versionen der SUVs Macan und Cayenne sowie für den Panamera vor.

In der Werkstatt wird die unzulässige Abschalteinrichtung bei den Fahrzeugen entfernt und in der Regel ein Update aufgespielt. Welche Auswirkungen das Update langfristig auf den Motor zeigt, ist ungewiss. Sicher ist hingegen, dass sich der Wertverlust bei den Fahrzeugen beschleunigt. Da es sich um verpflichtende Rückrufe durch das KBA handelt, müssen die Halter dem Rückruf nachkommen, da den Fahrzeugen ohne Update der Verlust der Zulassung droht.

„Einen Ausweg aus dieser Zwickmühle bietet die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. „Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sind die Fahrzeuge mangelhaft. Daher haben die betroffenen Halter Anspruch auf Ersatz. Das hat der BGH schon Anfang 2019 klargestellt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Die Rechtsprechung hat sich darüber hinaus auch im Porsche-Abgasskandal verbraucherfreundlich entwickelt. Verschiedene Gerichte haben Porsche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bereits zu Schadensersatz verurteilt.

Auch die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston hat sich auf Seiten der geschädigten Verbraucher positioniert. Sie stellte Ende April klar, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im Realbetrieb zu einem höheren Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig.

„Die Aussichten Schadensersatz gegen Porsche durchzusetzen, sind damit noch weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

 

 

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).