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Porsche Cayenne - Schadenersatz im Abgasskandal

Die Audi AG hat auch die Dieselmotoren für den Porsche Cayenne oder Porsche Macan hergestellt. Dementsprechend steht sie im Abgasskandal auch bei Porsche-Fahrzeugen mit diesen Motoren in der Haftung. Das hat nun auch das Landgericht Köln mit Urteil vom 19. Januar 2021 bestätigt und die Audi AG bei einem von Abgasmanipulationen betroffenen Porsche Cayenne 4,2 Liter TDI zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 5 O 189/20).

Der Kläger hatte den Porsche Cayenne Diesel im November 2013 als Gebrauchtwagen gekauft. Unter der Haube steckt ein 4,2-Liter-Dieselmotor des Typs EA 898 mit der Abgasnorm Euro 5, der von der Konzernschwester Audi entwickelt und hergestellt wurde. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) rief das Modell wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die entfernt werden muss, zurück.

Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend. Die Klage hatte Erfolg. Der Kläger habe Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. In dem Motor sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut, was schon aus dem Rückruf des KBA hervorginge, führte das LG Köln aus.

Den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe die Audi AG als Herstellerin des Motors nicht widerlegt, so das LG Köln weiter. Der Kläger kann den Porsche Cayenne nun zurückgeben und im Gegenzug die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

„Audi hat die Dieselmotoren mit 3 und mehr Litern Hubraum hergestellt. Die Motoren kommen in einer Reihe von Audi-Modellen, aber auch im VW Touareg und im Porsche Cayenne und Porsche Macan zum Einsatz. Eine Reihe von Gerichten, u.a. die Oberlandesgerichte Naumburg und Koblenz haben inzwischen entschieden, dass auch in diesen Motoren eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Audi wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss“, erklärt Rechtanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Rückenwind für Schadenersatzklagen kommt auch vom Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hat am 17.12.2020 klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß führen. „Die Chancen auf Schadenersatz im Abgasskandal sind dadurch noch weiter gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.