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Porsche Cayenne - Schadenersatz im Abgasskandal

Die Audi AG hat auch die Dieselmotoren für den Porsche Cayenne oder Porsche Macan hergestellt. Dementsprechend steht sie im Abgasskandal auch bei Porsche-Fahrzeugen mit diesen Motoren in der Haftung. Das hat nun auch das Landgericht Köln mit Urteil vom 19. Januar 2021 bestätigt und die Audi AG bei einem von Abgasmanipulationen betroffenen Porsche Cayenne 4,2 Liter TDI zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 5 O 189/20).

Der Kläger hatte den Porsche Cayenne Diesel im November 2013 als Gebrauchtwagen gekauft. Unter der Haube steckt ein 4,2-Liter-Dieselmotor des Typs EA 898 mit der Abgasnorm Euro 5, der von der Konzernschwester Audi entwickelt und hergestellt wurde. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) rief das Modell wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die entfernt werden muss, zurück.

Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend. Die Klage hatte Erfolg. Der Kläger habe Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. In dem Motor sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut, was schon aus dem Rückruf des KBA hervorginge, führte das LG Köln aus.

Den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe die Audi AG als Herstellerin des Motors nicht widerlegt, so das LG Köln weiter. Der Kläger kann den Porsche Cayenne nun zurückgeben und im Gegenzug die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

„Audi hat die Dieselmotoren mit 3 und mehr Litern Hubraum hergestellt. Die Motoren kommen in einer Reihe von Audi-Modellen, aber auch im VW Touareg und im Porsche Cayenne und Porsche Macan zum Einsatz. Eine Reihe von Gerichten, u.a. die Oberlandesgerichte Naumburg und Koblenz haben inzwischen entschieden, dass auch in diesen Motoren eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Audi wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss“, erklärt Rechtanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Rückenwind für Schadenersatzklagen kommt auch vom Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hat am 17.12.2020 klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß führen. „Die Chancen auf Schadenersatz im Abgasskandal sind dadurch noch weiter gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 18. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 13 U 256/26 e). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Unter dem Code 23GB muss Volkswagen Modelle des VW Golf aus dem Produktionszeitraum Dezember 2012 bis Oktober 2015 zurückrufen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weisen die Fahrzeuge eine „Vorschriftenabweichung Abgas“ auf.

Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.

Porsche kann den Abgasskandal noch nicht zu den Akten legen: Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, müssen Modelle des Porsche Cayenne wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) in die Werkstatt.