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Porsche Macan Diesel – Landgericht Kiel verurteilt Porsche zu Schadensersatz

Porsche wird künftig keine Diesel-Fahrzeuge mehr bauen. Der Abgasskandal lässt den Sportwagenhersteller aber so schnell nicht los. Nachdem Porsche erst kürzlich vor dem Landgericht Stuttgart eine Niederlage einstecken musste, folgte nun eine weitere Pleite vor dem Landgericht Kiel. Das LG Kiel hat mit Urteil vom 30. Oktober 2018 entschieden, dass Porsche dem Käufer eines Macan Diesel Schadensersatz leisten muss (Az.: 12 O 406/17).

 

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger im Jahr 2014 einen Porsche Macan S Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 gekauft. Bei dem Modell wurde eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung entdeckt, die zu einem überhöhten Ausstoß von Stickoxiden führte. Durch ein Software-Update sollte dies beseitigt werden. Der Kläger machte aufgrund der Abgasmanipulationen Schadensersatz geltend und verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises.

 

Das LG Kiel entschied, dass aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Porsche habe dem Käufer nach § 826 BGB in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich einen Schaden zugefügt und sei daher zum Schadensersatz verpflichtet. Die schädigende Handlung von Porsche liege im arglistigen Inverkehrbringen des mangelhaften Fahrzeugs unter Geheimhaltung der bewusst eingebauten Abschalteinrichtung zur Beeinflussung der Emissionswerte auf dem Prüfstand, so das LG Kiel. Die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs ergebe sich schon daraus, dass das Kraftfahrt-Bundesamt unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt und deren Beseitigung gefordert habe. Zudem sei die Einordnung in die Schadstoffklasse Euro 6 nur durch die illegalen Abschalteinrichtungen erschlichen worden. Dies habe im Endeffekt dazu geführt, dass der Kläger ungewollt einen Kaufvertrag über ein mangelhaftes Fahrzeug abgeschlossen und er dadurch einen Schaden erlitten habe.

 

Der Dieselmotor in dem Porsche Macan sei zwar von Audi gebaut worden, doch müsse sich Porsche das Verhalten der Konzernschwester zurechnen lassen und sei dem Käufer aufgrund der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet.

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„Innerhalb weniger Tage muss Porsche im Abgasskandal zwei empfindliche Niederlagen vor dem Landgericht Stuttgart und Landgericht Kiel einstecken. Auch wenn die Urteile noch nicht rechtskräftig sind, spricht das Bände und zeigt, dass geschädigte Porsche-Fahrer gute Chancen haben, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Partner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Thüringen hat dem Käufer eines Audi A6 im Abgasskandal mit Urteil vom 5. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). „Das Gericht folgte unserer Auffassung, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet wird und Audi sich schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 17. Februar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 8 U 18/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und VW sich schadenersatzpflichtig gemacht habe.

Das OLG Karlsruhe hat dem Käufer eines Mercedes E 350 CDI mit Urteil vom 14. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 4 U 128/23). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das Landgericht Köln hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 13. März 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 6 S 166/22). In dem Golf 1,6 TDI kämen unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz. Der Käufer habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Brandenburg hat dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 5 U 106/23). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz. Der Kläger habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Halter eines VW T5 werden derzeit von VW angeschrieben, damit sie ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen und ein Software-Update der Motorsteuergeräts aufspielen lassen. Grund für den Rückruf, der unter der Aktionsnummer 23M4 durchgeführt wird, ist nach Angaben von VW, dass die Stickoxid-Emissionen bei den betroffenen T5 verbessert werden sollen, insbesondere bei niedrigere Außentemperarturen.