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Porsche Macan Diesel – Landgericht Kiel verurteilt Porsche zu Schadensersatz

Porsche wird künftig keine Diesel-Fahrzeuge mehr bauen. Der Abgasskandal lässt den Sportwagenhersteller aber so schnell nicht los. Nachdem Porsche erst kürzlich vor dem Landgericht Stuttgart eine Niederlage einstecken musste, folgte nun eine weitere Pleite vor dem Landgericht Kiel. Das LG Kiel hat mit Urteil vom 30. Oktober 2018 entschieden, dass Porsche dem Käufer eines Macan Diesel Schadensersatz leisten muss (Az.: 12 O 406/17).

 

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger im Jahr 2014 einen Porsche Macan S Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 gekauft. Bei dem Modell wurde eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung entdeckt, die zu einem überhöhten Ausstoß von Stickoxiden führte. Durch ein Software-Update sollte dies beseitigt werden. Der Kläger machte aufgrund der Abgasmanipulationen Schadensersatz geltend und verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises.

 

Das LG Kiel entschied, dass aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Porsche habe dem Käufer nach § 826 BGB in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich einen Schaden zugefügt und sei daher zum Schadensersatz verpflichtet. Die schädigende Handlung von Porsche liege im arglistigen Inverkehrbringen des mangelhaften Fahrzeugs unter Geheimhaltung der bewusst eingebauten Abschalteinrichtung zur Beeinflussung der Emissionswerte auf dem Prüfstand, so das LG Kiel. Die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs ergebe sich schon daraus, dass das Kraftfahrt-Bundesamt unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt und deren Beseitigung gefordert habe. Zudem sei die Einordnung in die Schadstoffklasse Euro 6 nur durch die illegalen Abschalteinrichtungen erschlichen worden. Dies habe im Endeffekt dazu geführt, dass der Kläger ungewollt einen Kaufvertrag über ein mangelhaftes Fahrzeug abgeschlossen und er dadurch einen Schaden erlitten habe.

 

Der Dieselmotor in dem Porsche Macan sei zwar von Audi gebaut worden, doch müsse sich Porsche das Verhalten der Konzernschwester zurechnen lassen und sei dem Käufer aufgrund der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet.

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„Innerhalb weniger Tage muss Porsche im Abgasskandal zwei empfindliche Niederlagen vor dem Landgericht Stuttgart und Landgericht Kiel einstecken. Auch wenn die Urteile noch nicht rechtskräftig sind, spricht das Bände und zeigt, dass geschädigte Porsche-Fahrer gute Chancen haben, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Partner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.

Die Skoda-Modelle Fabia und Roomster der Baujahre 2008 bis 2015 sind von einem Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Der Rückruf wird unter dem Hersteller-Code 23FG durchgeführt und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht.

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.