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Porsche Macan im Abgasskandal - Schadenersatz noch 2021 geltend machen

Unter dem Code AJ07 wurde im Abgasskandal der Porsche Macan 3.0 Liter Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 zurückgerufen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte den Rückruf Ende 2018 angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird.

Nach Angaben des KBA waren von dem Rückruf weltweit rund 60.000 Porsche Macan der Baujahre 2014 bis 2018 betroffen, in Deutschland waren es rund 13.600 Fahrzeuge.

Da es sich um einen verpflichtenden Rückruf des KBA handelt, mussten die Fahrzeughalter das Software-Update aufspielen lassen, wenn sie nicht den Verlust der Zulassung für ihren Porsche Macan riskieren wollten. Damit müssen sich die betroffenen Porsche-Kunden allerdings nicht abspeisen lassen. Sie haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

In der Haftung steht dabei die Konzernschwester Audi. Denn Porsche hat die Dieselmotoren nicht selbst gebaut, sondern von Audi bezogen. Als Herstellerin der Motoren mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat sich die Audi AG daher im Abgasskandal auch bei Porsche-Fahrzeugen schadenersatzpflichtig gemacht. Eine Reihe von Gerichten hat die Audi AG schon wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt.

Betroffene Käufer eines Porsche Macan können ihren Schadenersatzanspruch immer noch geltend machen. Sie sollten aber die Verjährung ihrer Ansprüche im Blick behalten. Im Abgasskandal gilt die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist. Die Kenntnis wird von vielen Gerichten mit dem Erhalt des Rückrufschreibens vorausgesetzt. Viele Halter eines Porsche Macan 3.0 dürften den Rückruf noch Ende 2018 erhalten haben. „Ihre Schadenersatzansprüche müssen dann noch dieses Jahr geltend gemacht werden, da zum 31. Dezember 2021 die Verjährung droht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Ein Käufer eines VW T5 hat Anspruch auf Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung. Dadurch sei der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt worden, so das OLG Frankfurt mit Urteil vom 30. Juni 2025 (Az. 9 U 53/23).

Im Abgasskandal hat das Thüringer Oberlandesgericht dem Käufer eines Audi A6 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass Audi in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters eingesetzt und den Kläger geschädigt hat.

Volvo rutscht tief in den Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Dieselfahrzeuge des Typs Volvo XC60 2.0 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung.

Weil in seinem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters verbaut ist, hat der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025 entschieden (Az. 211 C 2001/25).

Mit Urteil vom 19. März 2025 hat das OLG Köln im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo zugesprochen (Az. 22 U 43/22). Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt.

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.