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Porsche Macan im Abgasskandal - Schadenersatz noch 2021 geltend machen

Unter dem Code AJ07 wurde im Abgasskandal der Porsche Macan 3.0 Liter Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 zurückgerufen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte den Rückruf Ende 2018 angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird.

Nach Angaben des KBA waren von dem Rückruf weltweit rund 60.000 Porsche Macan der Baujahre 2014 bis 2018 betroffen, in Deutschland waren es rund 13.600 Fahrzeuge.

Da es sich um einen verpflichtenden Rückruf des KBA handelt, mussten die Fahrzeughalter das Software-Update aufspielen lassen, wenn sie nicht den Verlust der Zulassung für ihren Porsche Macan riskieren wollten. Damit müssen sich die betroffenen Porsche-Kunden allerdings nicht abspeisen lassen. Sie haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

In der Haftung steht dabei die Konzernschwester Audi. Denn Porsche hat die Dieselmotoren nicht selbst gebaut, sondern von Audi bezogen. Als Herstellerin der Motoren mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat sich die Audi AG daher im Abgasskandal auch bei Porsche-Fahrzeugen schadenersatzpflichtig gemacht. Eine Reihe von Gerichten hat die Audi AG schon wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt.

Betroffene Käufer eines Porsche Macan können ihren Schadenersatzanspruch immer noch geltend machen. Sie sollten aber die Verjährung ihrer Ansprüche im Blick behalten. Im Abgasskandal gilt die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist. Die Kenntnis wird von vielen Gerichten mit dem Erhalt des Rückrufschreibens vorausgesetzt. Viele Halter eines Porsche Macan 3.0 dürften den Rückruf noch Ende 2018 erhalten haben. „Ihre Schadenersatzansprüche müssen dann noch dieses Jahr geltend gemacht werden, da zum 31. Dezember 2021 die Verjährung droht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 23. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 16a U 44/23). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises, da in dem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und er zumindest fahrlässig geschädigt wurde, so das Oberlandesgericht.

Das Landgericht Bremen hat dem Käufer eines Audi A4 mit Urteil vom 17. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 S 25/25) . Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises hat.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.