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Porsche Taycan Brandgefahr - Rückruf unter Code ARB6

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat am 25.11.2024 einen weiteren Rückruf für den Porsche Taycan wegen Problemen mit der Hochvoltbatterie veröffentlicht. Der Rückruf wird unter dem Hersteller-Code ARB6 durchgeführt und betrifft Modelle des Porsche Taycan der Baujahre 2019 bis 2024.

Nach Angaben des KBA sind weltweit fast 39.000 Porsche Taycan von dem Rückruf betroffen, in Deutschland sind es knapp 2.200 Fahrzeuge. Der Rückruf ist erforderlich, weil ein Zelldefekt in der Hochvoltbatterie zu einem Kurzschluss führen kann, der schließlich einen Fahrzeugbrand auslösen kann.

Es ist nicht der erste Rückruf für den Porsche Taycan wegen Problemen mit der Hochvoltbatterie. „Obwohl es dieses Problem schon länger gibt, sollen bei den betroffenen Fahrzeugen aber nur die Zellmodule der Batterie geprüft und eine neue Diagnose-Software aufgespielt werden. Angesichts des hohen Gefahrenpotenzials durch das Risiko eines Fahrzeugbrands erscheint diese Maßnahme etwas dünn“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Autokäufer haben grundsätzlich Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. Ist das nicht der Fall, muss der Mangel beseitigt werden. „Die Installation einer neuen Diagnose-Software kann kaum als eine Mangelbeseitigung angesehen werden. Daher können betroffene Porsche Taycan-Fahrer ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, damit nicht ständig das Risiko eines Fahrzeugbrands mitfährt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Für den Porsche Taycan ist es nicht der erste Rückruf wegen Brandgefahr. Erst Ende Oktober veröffentlichte das KBA einen Rückruf für den Taycan der Baujahre 2019 bis 2023 unter dem Code ARB5. Zuvor hatte es schon im Januar und April Rückrufe wegen des gleichen Problems gegeben (Codes APB5, ARA4 und ARA5).

„Wenn Porsche das Problem nicht in den Griff bekommt, sollte meines Erachtens die Batterie ausgetauscht werden, damit die betroffenen Porsche-Kunden ihren Taycan uneingeschränkt nutzen können“, so Rechtsanwalt Gisevius.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene Porsche-Kunden gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Automotive, E-Autos/Batterieschaden

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Aktuelles

Wegen Brandgefahr ruft Ford in Deutschland rund 56.000 Fahrzeuge des Ford Kuga Plug-in-Hybrid der Baujahre 2019 bis 2023 zurück. Ford warnt davor, die Hochvolt-Batterie aufzuladen, da es zu einem Kurzschluss und in der Folge zu einem Fahrzeugbrand kommen könnte. Die betroffenen Fahrzeuge sollten daher aktuell nur mit dem Benzin-Motor angetrieben werden.

Bei einem Motorschaden bei einem VW T5 oder T6 können die Käufer Anspruch auf Schadenersatz haben.

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Wegen Brandgefahr ruft Mercedes Modelle der elektrischen SUVs EQA und EQB zurück. Auslöser für die Brandgefahr ist ein Fehler in der Hochvolt-Batterie. Dadurch kann es zu einem Kurzschluss und in der Folge zum Fahrzeugbrand kommen.

Probleme mit dem AGR-Kühler haben bei BMW schon für eine Reihe von Rückrufen gesorgt. Zuletzt hat bspw. das Kraftfahrt-Bundesamt am 20. November 2024 unter dem Code 0011810600 einen Rückruf für verschiedene BMW-Modelle veröffentlicht. Grund ist eine Undichtigkeit am Abgasrückführungsmodul, die zu einem Fahrzeugbrand führen kann.

Beim Gebrauchtwagenkauf muss der Käufer auf Überraschungen gefasst sein. Mängel zeigen sich manchmal erst nach Abschluss des Kaufvertrags. Der Käufer muss auf dem Schaden aber nicht sitzenbleiben. Für Sachmängel an dem Fahrzeug kann der Verkäufer in der Haftung stehen. Voraussetzung ist aber, dass der Sachmangel schon bei der Übergabe des Fahrzeugs bestanden hat.