Rückrufservice

Postbank - Phishing-Mails im Umlauf

Aktuell sind Phishing-Mails im Umlauf, die vermeintlich von der Postbank stammen. In den Mails mit dem Betreff „Servicekommunikation“ werden die Empfänger aufgefordert, ihr Profil zu aktualisieren, anderenfalls werde das Konto gesperrt. „Diese Mails stammen nicht von der Postbank, sondern sind Betrugsversuche. Kriminelle versuchen so an sensible Bankdaten zu kommen, um die Konten ihrer Opfer zu plündern“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Phishing-Mails sind eine beliebte Betrugsmasche, um an sensible Bankdaten der Kunden zu kommen. Dabei werden E-Mails verschickt, die vermeintlich von der Bank stammen. Unter einem Vorwand werden die Mailempfänger aufgefordert, ihre sensiblen Bankdaten einzugeben. Häufig werden sie über einen Button auf eine gefälschte Webseite der Bank gelockt und dort sollen dann die Daten eingegeben werden. Rechtsanwalt Looser: „Banken verschicken keine derartigen Mails und würden ihre Kunden nicht auffordern, ihre sensiblen Daten im Internet einzugeben. Hinter diesen Mails stecken Kriminelle, die ihre Opfer in die Falle locken wollen. Deshalb sollten Buttons oder Links in solchen Mails auf keinen Fall angeklickt werden. Im Zweifelsfall kann ein Anruf bei der Bank helfen.“

Mit den aktuellen Phishing-Mails, die vermeintlich von der Postbank stammen, teilen die Betrüger mit, dass im Rahmen einer Servicemaßnahme das Konto des Kunden deaktiviert werden muss. Um die Sperrung aufzuheben und Zugriff auf das Konto zu gewährleisten, sollen die Opfer ihr Online-Profil aktualisieren.

Kunden sollten sich von solchen Mails keinesfalls unter Druck setzen lassen und unüberlegt handeln, warnt die Verbraucherzentrale. Die Drohung mit der Deaktivierung des Kontos sei eine typische Phishing-Masche, mit der Kriminelle an die Bankdaten ihrer Opfer kommen wollen.

Phishing-Mails sind mal mehr, mal weniger gut gemacht. Anzeichen für einen Betrugsversuch sind bspw. unpersönliche Anreden, ungewöhnliche Formulierungen oder Rechtschreib- bzw. Grammatikfehler.

Trotz aller Vorsicht kann es immer wieder passieren, dass Bankkunden in die Falle der Betrüger tappen. Ist das der Fall, sollte unverzüglich die Bank informiert und das Konto gesperrt werden. Häufig haben die Betrüger dann aber schon nennenswerte Beträge von dem Konto überwiesen. „Auch dann muss das Geld nicht verloren sein. Denn bei Überweisungen, die der Kontoinhaber nicht autorisiert hat, steht die Bank in der Haftung. Der Kunde haftet nur, wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat und die Bank dies auch nachweisen kann“, so Rechtsanwalt Looser.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet geschädigten Bankkunden zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) eine Ersteinschätzung Ihrer Situation an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.

Schlechte Nachrichten für Anleger der Ventus Energy Group OÜ: Wie die Gesellschaft den Anlegern am 11. Juni 2026 mitgeteilt hat, strebt sie ein Restrukturierungsverfahren nach estnischen Recht an.

Razzia bei der TGI AG: Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein hat die Firmenzentrale des Unternehmens in Vaduz am 2. Juni 2026 untersuchen lassen. Es werde gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs, der Geldwäsche und des Vergehens gegen das Bankengesetz ermittelt, berichtet das Handelsblatt online am 4. Juni 2026. Die TGI AG hat die Vorwürfe in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass der laufende Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.

Nach einer massiven Abwertung im Juni 2024 haben Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI viel Geld verloren. Verschiedene Gerichte haben Anlegern bereits Schadenersatz zugesprochen. Nun könnte sich für Anleger noch eine weitere Möglichkeit eröffnen, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Denn das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einem Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) für zulässig erachtet, wie das Handelsblatt am 28. Mai 2026 online berichtete.

Die TGI AG mit Sitz in Vaduz (Liechtenstein) muss den Vertrieb und das öffentliche Angebot für ihre Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ sofort einstellen. Das hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein mit Verfügung vom 26. Mai 2026 angeordnet. Die Verfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht rechtskräftig.

Die Ventus Energy Group OÜ muss ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft auf Anordnung der BaFin sofort einstellen und unverzüglich abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht mit Bescheid vom 5. Mai 2026 angeordnet.