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Postbank - Phishing-Mails im Umlauf

Aktuell sind Phishing-Mails im Umlauf, die vermeintlich von der Postbank stammen. In den Mails mit dem Betreff „Servicekommunikation“ werden die Empfänger aufgefordert, ihr Profil zu aktualisieren, anderenfalls werde das Konto gesperrt. „Diese Mails stammen nicht von der Postbank, sondern sind Betrugsversuche. Kriminelle versuchen so an sensible Bankdaten zu kommen, um die Konten ihrer Opfer zu plündern“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Phishing-Mails sind eine beliebte Betrugsmasche, um an sensible Bankdaten der Kunden zu kommen. Dabei werden E-Mails verschickt, die vermeintlich von der Bank stammen. Unter einem Vorwand werden die Mailempfänger aufgefordert, ihre sensiblen Bankdaten einzugeben. Häufig werden sie über einen Button auf eine gefälschte Webseite der Bank gelockt und dort sollen dann die Daten eingegeben werden. Rechtsanwalt Looser: „Banken verschicken keine derartigen Mails und würden ihre Kunden nicht auffordern, ihre sensiblen Daten im Internet einzugeben. Hinter diesen Mails stecken Kriminelle, die ihre Opfer in die Falle locken wollen. Deshalb sollten Buttons oder Links in solchen Mails auf keinen Fall angeklickt werden. Im Zweifelsfall kann ein Anruf bei der Bank helfen.“

Mit den aktuellen Phishing-Mails, die vermeintlich von der Postbank stammen, teilen die Betrüger mit, dass im Rahmen einer Servicemaßnahme das Konto des Kunden deaktiviert werden muss. Um die Sperrung aufzuheben und Zugriff auf das Konto zu gewährleisten, sollen die Opfer ihr Online-Profil aktualisieren.

Kunden sollten sich von solchen Mails keinesfalls unter Druck setzen lassen und unüberlegt handeln, warnt die Verbraucherzentrale. Die Drohung mit der Deaktivierung des Kontos sei eine typische Phishing-Masche, mit der Kriminelle an die Bankdaten ihrer Opfer kommen wollen.

Phishing-Mails sind mal mehr, mal weniger gut gemacht. Anzeichen für einen Betrugsversuch sind bspw. unpersönliche Anreden, ungewöhnliche Formulierungen oder Rechtschreib- bzw. Grammatikfehler.

Trotz aller Vorsicht kann es immer wieder passieren, dass Bankkunden in die Falle der Betrüger tappen. Ist das der Fall, sollte unverzüglich die Bank informiert und das Konto gesperrt werden. Häufig haben die Betrüger dann aber schon nennenswerte Beträge von dem Konto überwiesen. „Auch dann muss das Geld nicht verloren sein. Denn bei Überweisungen, die der Kontoinhaber nicht autorisiert hat, steht die Bank in der Haftung. Der Kunde haftet nur, wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat und die Bank dies auch nachweisen kann“, so Rechtsanwalt Looser.

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Das Amtsgericht Hamburg hat am 6. Februar 2025 die Insolvenzverfahren über die My House AG und die My House Vertriebsgesellschaft wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung regulär eröffnet (Az.: 67g IN 388/24 und 67g IN 387/24). Gläubiger können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter nun bis zum 24. März 2025 anmelden.

Für Phishing-Angriffe auf ihre Opfer nutzen Betrüger verschiedene technische Kommunikationsmöglichkeiten wie E-Mail, SMS oder Messenger-Dienste. Das Ziel ist aber immer dasselbe: Die Betrüger wollen Zugriff auf sensible Bankdaten erhalten, um das Konto zu plündern. Das musste auch ein Kunde der Volksbank erleben. Kriminelle buchten rund 17.000 Euro von seinem Konto ab. Die Volksbank muss ihm den Schaden nach einem Urteil des Landgerichts Hannover ersetzen (Az.: 4 O 62/24).

Banken und Sparkassen hätten keine Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeld erheben dürfen. Das hat der BGH mit Urteilen vom 4. Februar 2025 entschieden (Az.: XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23). Der Bundesgerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass Negativzinsen im Widerspruch zum Vertragszweck ständen.

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 31. Januar 2025 einen Warnhinweis zur Gepsenix 1 Energy GmbH veröffentlicht. Demnach hat die BaFin einen hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gesellschaft Geldanlagen in Form von Inhaberschuldverschreibungen öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben.

Die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG und die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH sind insolvent. Für beide Gesellschaften ist Insolvenztrag gestellt worden. Darüber hinaus seien Insolvenzanträge für die DEGAG Kapital GmbH und die DEGAG WI8 GmbH in Vorbereitung, teilte der DEGAG-Vorstand am 28. Januar 2025 mit. Anleger müssen nun mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.

Die DEGAG (Deutsche Grundbesitz Holding AG) und ihre Tochtergesellschaft Degag Bestand und Neubau 1 GmbH haben am 28. Januar 2025 Insolvenz angemeldet, wie das Handelsblatt berichtet. Demnach seien auch zwei weitere Insolvenzverträge für verbundene Gesellschaften in Vorbereitung. Gut möglich, dass es sich bei den Gesellschaften um die Degag Kapital GmbH und die Degag Wi8 GmbH handelt. Für die Anleger ist damit klar, dass sie mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen müssen.