Rückrufservice

P&R Container – Anleger tragen erhebliches Risiko

ContainerAuszahlungsverzögerung und Vertriebsstopp – die aktuellen Nachrichten sind für Anleger, die in P&R Container investiert haben, äußerst beunruhigend.

Die P&R-Gruppe gilt als Marktführer für Container-Direktinvestments. Das Unternehmen aus dem Münchener Vorort Grünwald betreut nach eigenen Angaben für rund 50.000 Anleger und verwaltet ca. 1,25 Millionen Containereinheiten. Allein in den zurückliegenden zehn Jahren soll ein Containerverkaufsvolumen von mehr als 7 Milliarden Euro abgewickelt worden sein.

Die Gegenwart der P&R-Gruppe sieht offenbar deutlich trister aus als die Historie. Das öffentliche Container-Angebot Nr. 5005 wurde am 7. März 2018 überraschend geschlossen, das Angebot Nr. 5004 am 28. Februar 2018. Hinzu kommt, dass der Vertrieb offensichtlich aufgefordert wurde, „aus aktuellem Anlass“ keine neuen Verträge mehr abzuschließen, wie u.a. das Handelsblatt berichtet. Nähere Erläuterungen zu diesem Verkaufsstopp blieben bis jetzt aus. Allerdings wurde auch bekannt, dass es zu Zahlungsverzögerungen bei Rückzahlungen und Miete gibt. Davon seien aber nur einige wenige Anleger betroffen. Grund sei, dass ein Handelspartner kurzfristig vom Kauf der Containerflotte zurückgetreten ist, berichtet das Handelsblatt weiter.

„Das könnte allerdings auch ein deutlicher Hinweis auf bestehende Absatzschwierigkeiten sein. Und dann könnten schon bald viele Anleger betroffen sein“, sagt Rechtsanwalt Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denn es gibt noch weitere Zahlen, die alles andere als zur Beruhigung beitragen. Denn wie das Handelsblatt weiter berichtet, sollen die Einnahmen aus der Vermietung für die Container zwischen 2014 und 2016 deutlich geringer als die Auszahlungen an die Anleger sein. Demnach lag das Minus allein 2016 bei 173 Millionen Euro. Das Blatt bezieht sich dabei auf Zahlen des Finanzportals investmentcheck.de  „Das alles deutet auf eine extreme Schieflage hin. Stagniert die Vermietung der Container, bekommen das über kurz oder lang die Anleger zu spüren. Und die tragen ein erhebliches Risiko“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht erklärt: „Ein Blick in den Verkaufsprospekt für das Angebot Nr. 5005 zeigt beispielsweise, dass das Risiko des Anlegers selbst über den Totalverlust der Investition hinausgeht und sogar bis zur Privatinsolvenz reichen kann. Die Anleger erwerben das Eigentum an den Containern. Kommt es am Ende der Laufzeit nicht zum Rückkauf der Container durch die P&R-Gruppe, bleibt der Anleger für die weitere Wartung, Pflege und Bewirtschaftung zuständig. Das sind alles noch weitere Kosten, die auf die Anleger im schlimmsten Fall zukommen können.“

Das Angebot der P&R Tarnsport Container GmbH sieht eine fünfjährige Laufzeit vor. Der Anleger erwirbt das Eigentum an den Containern und vermietet sie wieder an P&R und erhält einen vertraglich zugesicherten Mietzins. Am Ende der Laufzeit kauft P&R die Container wieder zurück. Dabei müssen die Anleger mit gewissen Abschlägen rechnen. Ein Recht zur ordentlichen Kündigung während der Laufzeit besteht nicht.

„Angesichts der aktuellen Entwicklungen und des enormen Risikos für die Anleger kann aber geprüft werden, ob die Verträge nun außerordentlich gekündigt werden können. Zudem können ggf. auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Diese können sich beispielsweise gegen die Vermittler richten, wenn sie die Anleger nicht umfassend über die bestehenden Risiken über den Totalverlust hinaus aufgeklärt haben“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

[view:ctaaktuelles=block_1]

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das Amtsgericht Leipzig hat das Insolvenzverfahren über die Preos Global Office Real Estate & Technology AG am 2. Dezember 2024 regulär eröffnet (Az.: 405 IN 1216/24). Die Anleger der Anleihe 2019/2024 können ihre Forderungen nun bis zum 17. Januar 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Die Miller Forest Investment AG mit Sitz in Schlier bietet Anlegern die Möglichkeit, sich an Waldinvestments in Paraguay zu beteiligen. Anleger sollten aufmerksam sein, denn wie die BaFin am 29.11.2024 mitteilte, gibt es Anhaltspunkte, dass die Miller Forest Investment AG für die Angebote Pacht – Nutzholz NP18 und Kauf Nutzholz NK18 nicht die erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt hat.

Sparer, die Prämiensparverträge mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen haben, können sich ggf. auf einen Zinsnachschlag freuen. Grund ist, dass der Zinssatz oft zu niedrig veranschlagt wurde. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Brandenburg vom 27. März 2024 (Az.: 4 U 97/22). Das Oberlandesgericht entschied, dass eine Sparkasse einer Kundin knapp 5.000 Euro Zinsen aus ihrem Präminensparvertag nachzahlen muss.

Nachrangdarlehen sind hochriskante Kapitalanlagen und für sicherheitsorientierte Anleger dementsprechend ungeeignet. Dennoch werden Nachrangdarlehen auch immer wieder an risikoscheue Anleger vermittelt. Dass sich die Anlageberater bzw. Anlagevermittler dadurch gegenüber dem Anleger schadenersatzpflichtig machen können, zeigt ein Urteil des Landgerichts Hof vom 20. September 2024 (Az.: 33 O 355/23).

Das Amtsgericht Schwerin hat das Insolvenzverfahren über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG am 12. November 2024 wegen Zahlungsunfähigkeit regulär eröffnet (Az.: 580 IN 683/24). Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 24. Dezember 2024 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden.

Bei einem Urlaub in Südafrika wird einem Touristen seine Kreditkarte gestohlen und mit rund 8.000 Euro belastet. Das Geld ist jedoch nicht verloren. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 15. Dezember 2023 entschieden, dass die Bank ihrem Kunden das Geld ersetzen muss (Az.: 318 O 21/23).