Das Amtsgericht Leipzig hat das Insolvenzverfahren über die Preos Global Office Real Estate & Technology AG am 2. Dezember 2024 regulär eröffnet (Az.: 405 IN 1216/24). Die Anleger der Anleihe 2019/2024 können ihre Forderungen nun bis zum 17. Januar 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden.
Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG hat die Wandelanleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A254NA6) mit einem Volumen von rund 250 Millionen Euro und einer jährlichen Verzinsung von 7,5 Prozent begeben. Ursprünglich stand die Anleihe Ende 2024 zur Rückzahlung an. Aufgrund von Liquiditätsproblemen hatte Preos im Sommer versucht, die Anleihebedingungen zu ändern. Nachdem dies gescheitert war, stellte das Unternehmen Insolvenzantrag.
Das AG Leipzig hat das Insolvenzverfahren über die Preos nun zwar eröffnet und die Anleger können ihre Forderungen anmelden. Allzu große Hoffnungen auf eine Insolvenzquote sollten sie sich aber nicht machen. Nach den bisherigen Prüfungen des Insolvenzverwalters wird die Insolvenzquote voraussichtlich unter 1 Prozent liegen, teilte die Gesellschaft am 28. November 2024 mit.
Im Insolvenzverfahren wird für die Anleiheanleger also so gut wie nichts zu holen sein. Bei einer angestrebten Sanierung des Unternehmens müssten auch die Anleger ihren Teil leisten. Denkbar wären z.B. eine Laufzeitverlängerung und Stundung der Zinsen. „Auch solche Zugeständnisse der Anleger wären mit einem Risiko verbunden, denn es ist keineswegs gesagt, dass eine Sanierung gelingt. Am Ende könnten die Anleger mit leeren Händen dastehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Für die Anleihe-Anleger bietet sich aber auch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen zu lassen. Schadenersatzansprüche können u.a. entstanden sein, wenn die Anlageberater bzw. -vermittler die Anleger nicht ausreichend über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben.
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