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Preos Global Office Real Estate & Technology AG -Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Leipzig hat das Insolvenzverfahren über die Preos Global Office Real Estate & Technology AG am 2. Dezember 2024 regulär eröffnet (Az.: 405 IN 1216/24). Die Anleger der Anleihe 2019/2024 können ihre Forderungen nun bis zum 17. Januar 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG hat die Wandelanleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A254NA6) mit einem Volumen von rund 250 Millionen Euro und einer jährlichen Verzinsung von 7,5 Prozent begeben. Ursprünglich stand die Anleihe Ende 2024 zur Rückzahlung an. Aufgrund von Liquiditätsproblemen hatte Preos im Sommer versucht, die Anleihebedingungen zu ändern. Nachdem dies gescheitert war, stellte das Unternehmen Insolvenzantrag.

Das AG Leipzig hat das Insolvenzverfahren über die Preos nun zwar eröffnet und die Anleger können ihre Forderungen anmelden. Allzu große Hoffnungen auf eine Insolvenzquote sollten sie sich aber nicht machen. Nach den bisherigen Prüfungen des Insolvenzverwalters wird die Insolvenzquote voraussichtlich unter 1 Prozent liegen, teilte die Gesellschaft am 28. November 2024 mit.

Im Insolvenzverfahren wird für die Anleiheanleger also so gut wie nichts zu holen sein. Bei einer angestrebten Sanierung des Unternehmens müssten auch die Anleger ihren Teil leisten. Denkbar wären z.B. eine Laufzeitverlängerung und Stundung der Zinsen. „Auch solche Zugeständnisse der Anleger wären mit einem Risiko verbunden, denn es ist keineswegs gesagt, dass eine Sanierung gelingt. Am Ende könnten die Anleger mit leeren Händen dastehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Für die Anleihe-Anleger bietet sich aber auch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen zu lassen. Schadenersatzansprüche können u.a. entstanden sein, wenn die Anlageberater bzw. -vermittler die Anleger nicht ausreichend über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

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Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

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