Rückrufservice

Primus Concept Gruppe – Holding insolvent - Möglichkeiten der Anleger

Die Primus Concept Gruppe ist Projektentwickler und Bauträger für Wohnimmobilien und Pflegeeinrichtungen. Anleger konnten sich u.a. über Nachrangdarlehen beteiligen. Nun ist die Dachgesellschaft, die Primus Concept Immobilienpartner Holding AG, insolvent. Das Amtsgericht München hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Holding am 24. Februar 2023 eröffnet (Az. 1542 IN 487/23).

Als Projektentwicklerin und Bauträgerin war die Primus Concept Unternehmensgruppe an einer Vielzahl von Projekten beteiligt. Dabei wurden die Projekte jeweils im Rahmen einer dafür gegründeten Schwester- oder Tochtergesellschaft durchgeführt. Insgesamt zählen rund 80 Unternehmen zu der Gruppe. Finanziert wurden die Bauvorhaben u.a. durch die Gelder von Anlegern. Der Haken für die Anleger ist, dass eine Nachrangklausel vereinbart wurde. Dadurch treten die Anleger mit ihren Forderungen hinter die Ansprüche der übrigen Gläubiger zurück.

Derzeit hat die Holding Insolvenz angemeldet. Das bedeutet nicht, dass auch die Tochtergesellschaften insolvent sind. Allerdings ist die Marktlage gerade auch im Bereich für Pflegeimmobilien durch steigende Bauzinsen und hohe Energiekosten schwierig geworden. Auch wenn Immobilien regelmäßig als sichere und renditestarke Geldanlagen beworben werden, müssen Anleger in solch einer Situation immer wieder feststellen, dass das vermeintliche Betongold schnell Risse bekommt und ihnen finanzielle Verluste drohen. Gerade bei Nachrangdarlehen kann der Totalverlust drohen.

„Besonders im Insolvenzfall drohen Anleger komplett leer auszugehen, da zunächst die Forderungen der anderen Gläubiger bedient werden. Das zeigt, dass Nachrangdarlehen für Anleger hochriskante Geldanlagen darstellen. Über diese Risiken hätten die Anleger von ihrem Anlageberater bzw. Anlagevermittler aufgeklärt werden müssen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Ist eine ordnungsgemäße Risikoaufklärung ausgeblieben, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein. Auch die Anleihe-Anleger können bei einer unzureichenden Aufklärung Schadenersatzansprüche haben.

Anleger, die in Nachrangdarlehen investiert haben, können zudem prüfen lassen, ob die Nachrangklausel wirksam vereinbart wurde. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das häufig nicht der Fall. „Dann sind die Forderungen der Anleger auch nicht nachrangig zu behandeln“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der Primus Concept Gruppe gerne eine kostenlose Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Rechtsanwalt Marcel Seifert

Sekretariat: Frau Schroth
Tel: 0711 / 520 888 - 18
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Anleger der Schuldverschreibung ProReal Deutschland 7 müssen erneut schlechte Nachrichten verdauen: Ihnen drohen erhebliche finanzielle Verluste. Das geht aus einer Pflichtveröffentlichung der Emittentin, die die Finanzaufsicht BaFin am 14. November 2025 veröffentlicht hat, hervor.

Die publity AG hat am 29. Oktober 2025 angekündigt, dass sie unverzüglich Insolvenzantrag stellen wird. Die Anleger der publity-Anleihe (ISIN: DE000A254RV3 / WKN: A254RV) müssen mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.

Es sind wieder einmal erschreckende Zahlen für die Anleger der Degag Gruppe. Die Immobiliengruppe ist hoch verschuldet, der Schaden beläuft sich auf rund 430 Millionen Euro. Das teilte der Insolvenzverwalter im Rahmen der Gläubigerversammlungen Anfang November mit, wie der NDR berichtet. Die Aussichten der Anleger im Insolvenzerfahren noch etwas von ihrem Geld wiederzusehen, sind damit weiter gesunken.

Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland erhalten derzeit keine Zinsen. Das hat die Luana Energieversorgung GmbH mitgeteilt. Die BaFin hat die Pflichtmitteilung am 16. Oktober 2025 veröffentlicht.

Gerade in unruhigen Zeiten gilt Gold als sichere Kapitalanlage. Dass dies nicht automatisch so ist, müssen Anleger erfahren, die bei der Ophira Handelshaus GmbH in Gold oder andere Edelmetalle investiert haben, denn die Gesellschaft ist insolvent. Das Amtsgericht Charlottenburg hat das Insolvenzverfahren über die Ophira Handelshaus GmbH am 16. Oktober 2025 eröffnet (Az. 3609 IN 2840/25). Forderungen können nun bis zum 9. Januar 2026 beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. 

Die Dritte Cleantech Infrastruktur GmbH & Co. KG muss einem Anleger sein Abfindungsguthaben in Höhe von rund 8.400 Euro auszahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit aktuellem Urteil entschieden (Az. 5 U 57/25). „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die Dritte Cleantech Infrastruktur GmbH & Co. KG die Zahlung an unseren Mandanten nicht verweigern darf und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Frankfurt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.