Rückrufservice

Primus Concept Gruppe – Holding insolvent - Möglichkeiten der Anleger

Die Primus Concept Gruppe ist Projektentwickler und Bauträger für Wohnimmobilien und Pflegeeinrichtungen. Anleger konnten sich u.a. über Nachrangdarlehen beteiligen. Nun ist die Dachgesellschaft, die Primus Concept Immobilienpartner Holding AG, insolvent. Das Amtsgericht München hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Holding am 24. Februar 2023 eröffnet (Az. 1542 IN 487/23).

Als Projektentwicklerin und Bauträgerin war die Primus Concept Unternehmensgruppe an einer Vielzahl von Projekten beteiligt. Dabei wurden die Projekte jeweils im Rahmen einer dafür gegründeten Schwester- oder Tochtergesellschaft durchgeführt. Insgesamt zählen rund 80 Unternehmen zu der Gruppe. Finanziert wurden die Bauvorhaben u.a. durch die Gelder von Anlegern. Der Haken für die Anleger ist, dass eine Nachrangklausel vereinbart wurde. Dadurch treten die Anleger mit ihren Forderungen hinter die Ansprüche der übrigen Gläubiger zurück.

Derzeit hat die Holding Insolvenz angemeldet. Das bedeutet nicht, dass auch die Tochtergesellschaften insolvent sind. Allerdings ist die Marktlage gerade auch im Bereich für Pflegeimmobilien durch steigende Bauzinsen und hohe Energiekosten schwierig geworden. Auch wenn Immobilien regelmäßig als sichere und renditestarke Geldanlagen beworben werden, müssen Anleger in solch einer Situation immer wieder feststellen, dass das vermeintliche Betongold schnell Risse bekommt und ihnen finanzielle Verluste drohen. Gerade bei Nachrangdarlehen kann der Totalverlust drohen.

„Besonders im Insolvenzfall drohen Anleger komplett leer auszugehen, da zunächst die Forderungen der anderen Gläubiger bedient werden. Das zeigt, dass Nachrangdarlehen für Anleger hochriskante Geldanlagen darstellen. Über diese Risiken hätten die Anleger von ihrem Anlageberater bzw. Anlagevermittler aufgeklärt werden müssen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Ist eine ordnungsgemäße Risikoaufklärung ausgeblieben, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein. Auch die Anleihe-Anleger können bei einer unzureichenden Aufklärung Schadenersatzansprüche haben.

Anleger, die in Nachrangdarlehen investiert haben, können zudem prüfen lassen, ob die Nachrangklausel wirksam vereinbart wurde. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das häufig nicht der Fall. „Dann sind die Forderungen der Anleger auch nicht nachrangig zu behandeln“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der Primus Concept Gruppe gerne eine kostenlose Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Rechtsanwalt Marcel Seifert

Sekretariat: Frau Schroth
Tel: 0711 / 520 888 - 18
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Die Ventus Energy Group OÜ muss ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft auf Anordnung der BaFin sofort einstellen und unverzüglich abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht mit Bescheid vom 5. Mai 2026 angeordnet.

Anleger haben bei der Berformance Group AG viel Geld verloren. Nun müssen die Verantwortlichen voraussichtlich hinter Gitter. Das Landgericht Erfurt verhängte langjährige Haftstrafen gegen die vier Angeklagten, wie die „Bild“ am 8. Mai 2026 online berichtete. Demnach sprach der Vorsitzende Richter von einem sog. Schneeballsystem bei der Berformance Group.

Die BaFin meldete am 29. April 2026, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass die Galldium Immobilien Fünfte GmbH mit Sitz in Konstanz Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. „Wenn sich der Verdacht bestätigt, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Anleger des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAM erhalten für das Geschäftsjahr 2025 keine Ausschüttungen. Das teilte die Fondsgesellschaft am 28. April 2026 mit. Auch die Wertentwicklung ist negativ. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 erzielte der Leading Cities Invest ein Ergebnis vom minus 17,8 Prozent p.a. Damit setzte sich der Negativtrend aus dem Jahr 2024 fort.

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat der TGI AG mit Sitz in Liechtenstein das öffentliche Angebot ihrer Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ am 18. April 2026 verboten, weil die Gesellschaft nicht die erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt und somit gegen das Vermögensanlagengesetz verstoßen hat. Am 22. April 2026 haben die liechtensteinische und österreichische Finanzmarktaufsicht vor Angeboten der TGI AG gewarnt. Deutliche Warnungen 

Die TGI AG darf ihre Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ in Deutschland nicht zum Verkauf anbieten. Die Finanzaufsicht BaFin hat das Verbot am 18. April 2026 ausgesprochen. Grund ist nach Angaben der BaFin, dass die TGI AG keinen von der Finanzaufsicht gebilligten Verkaufsprospekt für die beiden Vermögensanlagen vorgelegt hat und somit ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen dürfte. Die Maßnahme ist zwar noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar. Bestehende Prospektpflicht in Deutschland