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Private Krankenversicherung - DKV muss überhöhte Beiträge erstatten

29.11.2022

Das Landgericht Stade hat mit Urteil vom 4. November 2022 entschieden, dass bestimmte Beitragserhöhungen der DKV Deutsche Krankenversicherung unwirksam sind und der Versicherungsnehmer Anspruch auf Rückzahlung der überhöhten Beiträge hat (Az.: 3 O 290/21).

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung werden regelmäßig erhöht. Wirksam sind die Beitragserhöhungen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH vom 16. Dezember 2020 aber nur, wenn sie von der Krankenversicherung ausreichend begründet sind (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Für die Versicherer bedeutet dies, dass sie darlegen müssen, welche Rechnungsgrundlage - entweder die Leistungen der Versicherung oder die Sterbewahrscheinlichkeit bzw. beide - sich dauerhaft so verändert hat, dass eine Anpassung der Beiträge notwendig geworden ist.

Diese Anforderungen habe die DKV in dem zu Grunde liegenden Fall nicht erfüllt, entschied das LG Stade. Konkret hatte die Versicherung 2017 Prämienerhöhungen in den Tarifen BestMed Komfort BM4/1 und TC43 sowie im Tarif BestMed Komfort BM4/0 angekündigt. Aus den Mitteilungsschreiben an die Anleger gehe jedoch nicht klar hervor, welche Rechnungsgrundlage sich so verändert habe, dass eine Beitragserhöhung nötig wurde, so das Gericht.

Zwar habe die DKV mitgeteilt, dass in den jeweiligen Tarifen die Versicherungsleistungen stark angestiegen seien. Es werde aber nicht deutlich, dass ein gesetzlicher Schwellenwert dabei überschritten wurde, der die Prämienanpassung rechtfertigt, führte das Gericht aus. Der Kläger habe daher Anspruch auf die Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge.

„Verschiedene Gerichte haben inzwischen entschieden, dass Beitragserhöhungen in der PKV unterschiedlicher Versicherungen unwirksam sind, weil sie nicht ordnungsgemäß begründet wurden“, sagt Rechtsanwalt Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung zeigt, dass Versicherungsnehmer gute Chancen haben, sich gegen unberechtigte Beitragserhöhungen in der PKV zu wehren und ihr Geld zurückzufordern.

Privat-Krankenversicherte können sich gegen unrechtmäßige Beitragserhöhungen wehren und überzahlte Beiträge zurückfordern. BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an.

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Aktuelles
24.03.2023

Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil vom 16. März 2023 entschieden, dass Beitragserhöhungen der Continentale Krankenversicherung unwirksam sind (Az.: 3 O 354/21). Die Continentale muss die überhöhten Beiträge zur PKV nun zurückzahlen. Zudem muss sie die finanziellen Vorteile ersetzen, die ihr durch die unrechtmäßige Beitragserhöhung entstanden sind.
13.02.2023

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt vom 27. Januar 2023 waren Beitragserhöhungen der Concordia Krankenversicherung nicht rechtmäßig (Az.: 21 O 1896/22). Der Versicherungsnehmer hat nun Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge.
11.01.2023

Beitragserhöhungen der Axa Krankenversicherung aus dem Jahr 2021 sind nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz vom 17. November 2022 unwirksam (Az.: 3 O 290/21). Entsprechend muss die Axa die zu viel gezahlten Beiträge der Klägerin erstatten.
08.12.2022

Das Landgericht Koblenz hat mit Urteil vom 27. Oktober 2022 entschieden, dass Beitragserhöhungen der Generali Krankenversicherung aus dem Jahr 2018 für verschiedene Tarife unzulässig waren (Az.: 16 O 208/22). Der Kläger kann die zu viel gezahlten Versicherungsbeiträge daher von der Generali zurückfordern.
05.12.2022

Lebensversicherungen spielten als Baustein bei der Altersvorsorge lange eine wichtige Rolle. Inzwischen sind viele Verbraucher von der Entwicklung ihrer Lebensversicherung jedoch enttäuscht. Hinzu kommt, dass der Versicherungsbeitrag in Zeiten knapper Kassen aufgrund von Inflation und Energiekrise das persönliche finanzielle Budget belastet. Eine vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung ist in der Regel aber keine Lösung, da der Versicherungsnehmer dann nur den zumeist enttäuschenden Rückkaufspreis erhält. Sinnvoller kann der Widerruf bzw. Widerspruch der Lebensversicherung sein.
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