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Private Krankenversicherung - DKV muss überhöhte Beiträge erstatten

Das Landgericht Stade hat mit Urteil vom 4. November 2022 entschieden, dass bestimmte Beitragserhöhungen der DKV Deutsche Krankenversicherung unwirksam sind und der Versicherungsnehmer Anspruch auf Rückzahlung der überhöhten Beiträge hat (Az.: 3 O 290/21).

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung werden regelmäßig erhöht. Wirksam sind die Beitragserhöhungen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH vom 16. Dezember 2020 aber nur, wenn sie von der Krankenversicherung ausreichend begründet sind (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Für die Versicherer bedeutet dies, dass sie darlegen müssen, welche Rechnungsgrundlage - entweder die Leistungen der Versicherung oder die Sterbewahrscheinlichkeit bzw. beide - sich dauerhaft so verändert hat, dass eine Anpassung der Beiträge notwendig geworden ist.

Diese Anforderungen habe die DKV in dem zu Grunde liegenden Fall nicht erfüllt, entschied das LG Stade. Konkret hatte die Versicherung 2017 Prämienerhöhungen in den Tarifen BestMed Komfort BM4/1 und TC43 sowie im Tarif BestMed Komfort BM4/0 angekündigt. Aus den Mitteilungsschreiben an die Anleger gehe jedoch nicht klar hervor, welche Rechnungsgrundlage sich so verändert habe, dass eine Beitragserhöhung nötig wurde, so das Gericht.

Zwar habe die DKV mitgeteilt, dass in den jeweiligen Tarifen die Versicherungsleistungen stark angestiegen seien. Es werde aber nicht deutlich, dass ein gesetzlicher Schwellenwert dabei überschritten wurde, der die Prämienanpassung rechtfertigt, führte das Gericht aus. Der Kläger habe daher Anspruch auf die Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge.

„Verschiedene Gerichte haben inzwischen entschieden, dass Beitragserhöhungen in der PKV unterschiedlicher Versicherungen unwirksam sind, weil sie nicht ordnungsgemäß begründet wurden“, sagt Rechtsanwalt Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung zeigt, dass Versicherungsnehmer gute Chancen haben, sich gegen unberechtigte Beitragserhöhungen in der PKV zu wehren und ihr Geld zurückzufordern.

Privat-Krankenversicherte können sich gegen unrechtmäßige Beitragserhöhungen wehren und überzahlte Beiträge zurückfordern. BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an.

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Um von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln, hatte ein Mann einen Vertrag mit der Main Compass Consulting GmbH mit Sitz in Eschborn geschlossen. Für die Dienstleistung zahlte er einen Geldbetrag an das auch als MC Consulting bekannte Unternehmen. Aus dem Wechsel zurück in die GKV wurde jedoch nichts und der Mann wollte sein Geld zurück. Mit seiner Klage hatte er am Landgericht Frankfurt Erfolg (Az.: 2-23 O 224/25). Wie die F.A.Z. am 18. Dezember 2025 online berichtete, muss ihm das Unternehmen 14.000 Euro zurückzahlen. Die F.A.Z.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10. Dezember 2025 (Az. IV ZR 34/25) eine Klausel bei fondsgebundenen Rentenversicherungen, sog. Riester-Renten, gekippt. Demnach ist eine Klausel, die den Versicherer nachträglich zur Senkung des Rentenfaktors berechtigt, unwirksam. „Von dem Urteil können zahlreiche Versicherungsnehmer profitieren, deren Rente zu Unrecht gekürzt wurde. Sie können nun Ansprüche auf Nachzahlungen und Neuberechnung des Rentenfaktors haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Mit Urteil vom 9. Juli 2025 hat der BGH (Az. IV ZR 161/23) die Rechte der Versicherungsnehmer beim Widerruf von Rentenversicherungen gestärkt. Der Bundesgerichtshof machte deutlich, dass ein Widerruf auch lange Zeit nach Vertragsabschluss noch wirksam erfolgen kann. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherer den Kunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt hat. 

Bei Klagen im Abgasskandal kommt es immer wieder vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 15. Oktober 2025 erheblich gestärkt (Az. IV ZR 86/24). Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Deckungsschutz in der Regel mit dem Erwerb des Fahrzeugs besteht und nicht erst, wenn es auf den Käufer zugelassen ist.

Das sog. ewige Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen soll beschnitten werden und der Widerruf einer Lebensversicherung nur noch bis maximal 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss möglich sein.

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