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Private Krankenversicherung - DKV muss überhöhte Beiträge erstatten

Das Landgericht Stade hat mit Urteil vom 4. November 2022 entschieden, dass bestimmte Beitragserhöhungen der DKV Deutsche Krankenversicherung unwirksam sind und der Versicherungsnehmer Anspruch auf Rückzahlung der überhöhten Beiträge hat (Az.: 3 O 290/21).

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung werden regelmäßig erhöht. Wirksam sind die Beitragserhöhungen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH vom 16. Dezember 2020 aber nur, wenn sie von der Krankenversicherung ausreichend begründet sind (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Für die Versicherer bedeutet dies, dass sie darlegen müssen, welche Rechnungsgrundlage - entweder die Leistungen der Versicherung oder die Sterbewahrscheinlichkeit bzw. beide - sich dauerhaft so verändert hat, dass eine Anpassung der Beiträge notwendig geworden ist.

Diese Anforderungen habe die DKV in dem zu Grunde liegenden Fall nicht erfüllt, entschied das LG Stade. Konkret hatte die Versicherung 2017 Prämienerhöhungen in den Tarifen BestMed Komfort BM4/1 und TC43 sowie im Tarif BestMed Komfort BM4/0 angekündigt. Aus den Mitteilungsschreiben an die Anleger gehe jedoch nicht klar hervor, welche Rechnungsgrundlage sich so verändert habe, dass eine Beitragserhöhung nötig wurde, so das Gericht.

Zwar habe die DKV mitgeteilt, dass in den jeweiligen Tarifen die Versicherungsleistungen stark angestiegen seien. Es werde aber nicht deutlich, dass ein gesetzlicher Schwellenwert dabei überschritten wurde, der die Prämienanpassung rechtfertigt, führte das Gericht aus. Der Kläger habe daher Anspruch auf die Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge.

„Verschiedene Gerichte haben inzwischen entschieden, dass Beitragserhöhungen in der PKV unterschiedlicher Versicherungen unwirksam sind, weil sie nicht ordnungsgemäß begründet wurden“, sagt Rechtsanwalt Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung zeigt, dass Versicherungsnehmer gute Chancen haben, sich gegen unberechtigte Beitragserhöhungen in der PKV zu wehren und ihr Geld zurückzufordern.

Privat-Krankenversicherte können sich gegen unrechtmäßige Beitragserhöhungen wehren und überzahlte Beiträge zurückfordern. BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an.

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Aktuelles

Ein Versicherungsnehmer hat seinen Basisrentenversicherungsvertrag, sog. Rürup-Rente, mit der Continentale Lebensversicherung AG erfolgreich widerrufen. Das hat das Landgericht München I mit Urteil vom 7. Januar 2026 entschieden (Az. 23 O 7475/25). Die Versicherungsvertrag wird nun rückabgewickelt und der Kläger erhält unterm Strich rund 108.000 Euro plus Zinsen zurück.

Das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen wird erheblich eingeschränkt. Der Widerruf ist ab dem 19. Juni 2026 grundsätzlich nur noch bis maximal 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss möglich. Damit ist dann auch das sog. ewige Widerrufsrecht praktisch Geschichte. Das betrifft auch die Rürup-Rente. „Besonders problematisch ist hier, dass eine Rürup-Rentenversicherung nicht kündbar ist und der Widerruf daher eine willkommene Option war, um aus dem Vertrag vorzeitig auszusteigen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Das OLG Celle hat mit Urteil vom 21. August 2025 die Rechte von Versicherten gegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung insbesondere hinsichtlich der Verweisung auf einen neuen Beruf gestärkt (Az. 11 U 161/24). Es stellte fest, dass die Eintrittspflicht der BU-Versicherung nicht endet, wenn der Versicherungsnehmer inzwischen zwar einen anderen Beruf ausübt, aber spürbar weniger verdient als in seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit.

Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Insbesondere für Menschen ab einem Alter von 55 Jahren sind die Hürden für einen Wechsel in die GKV extrem hoch. Für Privatversicherte kann das zum Problem werden, denn mit zunehmenden Alter steigen ihre Beiträge in der PKV. Diese Lage hat Unternehmen auf den Plan gerufen, die Betroffenen vermeintlich Wege für die Rückkehr in die GKV aufzeigen.

Um von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln, hatte ein Mann einen Vertrag mit der MC Consulting GmbH geschlossen. Für die Dienstleistung zahlte er einen Geldbetrag an das Unternehmen. Aus dem Wechsel zurück in die GKV wurde jedoch nichts und der Mann wollte sein Geld zurück. Mit seiner Klage hatte er am Landgericht Frankfurt Erfolg (Az.: 2-23 O 224/25). Wie die F.A.Z. am 18. Dezember 2025 online berichtete, muss ihm das Unternehmen 14.000 Euro zurückzahlen. Die F.A.Z.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10. Dezember 2025 (Az. IV ZR 34/25) eine Klausel bei fondsgebundenen Rentenversicherungen, sog. Riester-Renten, gekippt. Demnach ist eine Klausel, die den Versicherer nachträglich zur Senkung des Rentenfaktors berechtigt, unwirksam. „Von dem Urteil können zahlreiche Versicherungsnehmer profitieren, deren Rente zu Unrecht gekürzt wurde. Sie können nun Ansprüche auf Nachzahlungen und Neuberechnung des Rentenfaktors haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.