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Private Krankenversicherung (PKV) - Beiträge steigen massiv an

Viele private Krankenversicherungen (PKV) haben erhebliche Beitragserhöhungen für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen die Prämien für rund zwei Drittel der Versicherten im Schnitt um 18 Prozent steigen. „Das ist ein tiefer Griff ins Portemonnaie der betroffenen Versicherungsnehmer. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Beitragserhöhung in der PKV auch rechtlich zulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Für viele privat Krankenversicherte war die Mitteilung, dass die Beiträge 2025 kräftig steigen werden, ein Schock. Sie haben nun verschiedene Möglichkeiten. Die Kündigung und der Wechsel des Anbieters ist dabei nicht unbedingt empfehlenswert. „Aufgebaute Altersrückstellungen können dann verloren gehen“, so Rechtsanwalt Looser. Eine Alternative kann aber ein Wechsel des Tarifs beim bestehenden Versicherer sein. Wird ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung angestrebt, müssen die rechtlichen Hürden berücksichtigt werden.

Ein Grund für die empfindlichen Beitragserhöhungen seien die stark gestiegenen Kosten für die Behandlung im Krankenhaus. Hier sind noch die Folgen der Corona-Pandemie zu spüren, als viele Operationen verschoben und 2023 und 2024 nachgeholt wurden, berichtet tagesschau.de. Zudem seien auch die Kosten in der Pflege und bei den allgemeinen Krankenhausleistungen gestiegen.

In der Folge erhöhen nun viele private Krankenversicherungen die Beiträge zum 1. Januar oder 1. April 2025. „Eine Beitragserhöhung ist aber nur dann zulässig, wenn der Versicherer sie ausreichend begründet“, sagt Rechtsanwalt Looser. So hat der BGH mit Urteil vom 16. Dezember 2020 klargestellt, dass der Versicherer darlegen muss, welche Rechnungsgrundlage – die Sterbewahrscheinlichkeit, die Versicherungskosten oder beide – sich dauerhaft so verändert hat, dass eine Beitragsanpassung erforderlich ist (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Genügt die Begründung diesen Anforderungen nicht, ist die Beitragserhöhung unzulässig. Überzahlte Beiträge können dann vom Versicherungsnehmer zurückgefordert werden.

Es ist immer wieder vorgekommen, dass private Krankenversicherer ihre Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet haben, so dass betroffene Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge zurückfordern können. Rechtsanwalt Looser: „Dabei ist aber die dreijährige Verjährungsfrist zu beachten. Ansprüche sollten daher jetzt geltend gemacht werden, da sie zum Teil schon Ende 2024 verjährt sein können.“

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet privat Krankenversicherten zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

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Aktuelles

Mit Urteil vom 9. Juli 2025 hat der BGH (Az. IV ZR 161/23) die Rechte der Versicherungsnehmer beim Widerruf von Rentenversicherungen gestärkt. Der Bundesgerichtshof machte deutlich, dass ein Widerruf auch lange Zeit nach Vertragsabschluss noch wirksam erfolgen kann. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherer den Kunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt hat. 

Bei Klagen im Abgasskandal kommt es immer wieder vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 15. Oktober 2025 erheblich gestärkt (Az. IV ZR 86/24). Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Deckungsschutz in der Regel mit dem Erwerb des Fahrzeugs besteht und nicht erst, wenn es auf den Käufer zugelassen ist.

Das sog. ewige Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen soll beschnitten werden und der Widerruf einer Lebensversicherung nur noch bis maximal 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss möglich sein.

Private Krankenversicherungen erhöhen regelmäßig ihre Beiträge. Allerdings ist nicht jede Beitragserhöhung wirksam und privat Krankenversicherte können überzahlte Beiträge ggf. zurückfordern. Das zeigt auch ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 9. April 2025 (Az. 5 U 50/24).

Bei einem Skiunfall erleidet eine Frau eine Schulterverletzung. Zu den Schmerzen kommt auch noch Ärger mit der privaten Unfallversicherung der Frau hinzu, denn die wollte nicht zahlen. Da machte das OLG Dresden jedoch nicht mit. Es entschied mit Urteil vom 21. Januar 2025, dass der Unfall (mit-)ursächlich für die Verletzung war und die Versicherung eintreten muss (Az. 4 U 1079/23).

Rund 60.000 Euro muss eine Berufsunfähigkeitsversicherung ihrem Versicherungsnehmer nachträglich zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 4. April 2025 entschieden (Az. 20 U 33/21).