Viele private Krankenversicherungen (PKV) haben erhebliche Beitragserhöhungen für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen die Prämien für rund zwei Drittel der Versicherten im Schnitt um 18 Prozent steigen. „Das ist ein tiefer Griff ins Portemonnaie der betroffenen Versicherungsnehmer. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Beitragserhöhung in der PKV auch rechtlich zulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Für viele privat Krankenversicherte war die Mitteilung, dass die Beiträge 2025 kräftig steigen werden, ein Schock. Sie haben nun verschiedene Möglichkeiten. Die Kündigung und der Wechsel des Anbieters ist dabei nicht unbedingt empfehlenswert. „Aufgebaute Altersrückstellungen können dann verloren gehen“, so Rechtsanwalt Looser. Eine Alternative kann aber ein Wechsel des Tarifs beim bestehenden Versicherer sein. Wird ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung angestrebt, müssen die rechtlichen Hürden berücksichtigt werden.
Ein Grund für die empfindlichen Beitragserhöhungen seien die stark gestiegenen Kosten für die Behandlung im Krankenhaus. Hier sind noch die Folgen der Corona-Pandemie zu spüren, als viele Operationen verschoben und 2023 und 2024 nachgeholt wurden, berichtet tagesschau.de. Zudem seien auch die Kosten in der Pflege und bei den allgemeinen Krankenhausleistungen gestiegen.
In der Folge erhöhen nun viele private Krankenversicherungen die Beiträge zum 1. Januar oder 1. April 2025. „Eine Beitragserhöhung ist aber nur dann zulässig, wenn der Versicherer sie ausreichend begründet“, sagt Rechtsanwalt Looser. So hat der BGH mit Urteil vom 16. Dezember 2020 klargestellt, dass der Versicherer darlegen muss, welche Rechnungsgrundlage – die Sterbewahrscheinlichkeit, die Versicherungskosten oder beide – sich dauerhaft so verändert hat, dass eine Beitragsanpassung erforderlich ist (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Genügt die Begründung diesen Anforderungen nicht, ist die Beitragserhöhung unzulässig. Überzahlte Beiträge können dann vom Versicherungsnehmer zurückgefordert werden.
Es ist immer wieder vorgekommen, dass private Krankenversicherer ihre Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet haben, so dass betroffene Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge zurückfordern können. Rechtsanwalt Looser: „Dabei ist aber die dreijährige Verjährungsfrist zu beachten. Ansprüche sollten daher jetzt geltend gemacht werden, da sie zum Teil schon Ende 2024 verjährt sein können.“
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