Rückrufservice

Private Krankenversicherung (PKV) – Unzulässige Beitragserhöhungen der DKV

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung sind nur wirksam, wenn sie ausreichend begründet sind. Das ist aber nicht immer der Fall und dann kann es sich lohnen, gegen die Prämienerhöhung vorzugehen. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Düsseldorf. Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass Beitragserhöhungen in einigen Tarifen der DKV Deutsche Krankenversicherung unwirksam sind (Az.: I-13 U 25/22). Der Kläger hat damit Anspruch auf die Erstattung seiner überzahlten Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) – insgesamt rund 7.000 Euro.

Grundsätzlich haben private Krankenversicherer die Möglichkeit, die Prämien zu erhöhen. Der BGH hat allerdings mit Urteilen vom 16. Dezember 2020 deutlich gemacht, dass die Beitragserhöhungen nur wirksam sind, wenn der Versicherer sie ausreichend begründet hat (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). „Der Versicherer muss demnach darlegen, welche Rechnungsgrundlage sich dauerhaft so verändert hat, dass eine Prämienanpassung erforderlich ist. Die entscheidenden Rechnungsgrundlagen für die Beitragshöhe sind die Sterbewahrscheinlichkeit und die Kosten für die Versicherungsleistungen“, sagt Rechtanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das OLG Düsseldorf hat in dem zu Grunde liegenden Fall nun entschieden, dass die DKV die Beitragserhöhung in verschiedenen Tarifen nicht ausreichend begründet hat und dem Kläger die überzahlten Beiträge daher erstatten muss.

Zur Begründung führte das OLG aus, dass die Prämienanpassungen in verschiedenen Tarifen nicht den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) erfüllen und daher formell unwirksam seien. Der Versicherer habe lediglich mitgeteilt, dass sich die Kosten für die Versicherungsleistungen erhöht und damit eine Prämienanpassung notwendig sei. Für die Kostensteigerung seien nach Angaben der Versicherung Faktoren wie bessere Diagnoseverfahren oder neue Behandlungsmethoden ursächlich, da der Versicherungsschutz sich dem medizinischen Fortschritt anpasse. Diese Begründung sei zu allgemein. Für den Versicherungsnehmer werde dadurch nicht deutlich, welche Umstände tatsächlich die Beitragserhöhung notwendig machen, so das OLG. Zudem müsse für den Versicherungsnehmer erkennbar sein, dass eine Veränderung der Rechnungsgrundlage über dem geltenden Schwellenwert die konkrete Beitragserhöhung ausgelöst hat. Der Kläger habe daher einen Rückzahlungsanspruch für die unwirksamen Erhöhungsbeiträge, entschied das OLG Düsseldorf.

„Auch andere private Krankenversicherer haben sich in der Vergangenheit schwer damit getan, Beitragserhöhungen in der PKV ausreichend zu begründen. Versicherungsnehmer haben dann die Möglichkeit, überzahlte Beiträge zurückzufordern. Eine Überprüfung kann sich lohnen“, so Rechtsanwalt Looser.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet privat Krankenversicherten zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge erstatten. Verschiedene Beitragserhöhungen seien unwirksam gewesen, entschied das OLG Frankfurt mit Urteil vom 16. Oktober 2024 (Az.: 3 U 143/23).

Ist die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt, ist der Widerspruch einer Lebensversicherung auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich. Das hat der BGH mit Urteil vom 11. Dezember 2024 erneut bestätigt (Az.: IV ZR 191/22). Zudem stellte der IV. Zivilsenat klar, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Herausgabe gezogener Nutzungen erst mit der Herausgabe des Erlangten endet. Damit hat der BGH die Position der Versicherungsnehmer beim Widerspruch einer Lebensversicherung gestärkt. 

Die Allianz Lebensversicherung durfte eine sog. Riester-Rente nicht einseitig kürzen. Das hat das OLG Stuttgart mit einem wegweisenden Urteil vom 30. Januar 2025 entschieden (Az. 2 U 143/23) und die Rechte der Versicherungsnehmer damit erheblich gestärkt.

Viele private Krankenversicherungen (PKV) haben erhebliche Beitragserhöhungen für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen die Prämien für rund zwei Drittel der Versicherten im Schnitt um 18 Prozent steigen. „Das ist ein tiefer Griff ins Portemonnaie der betroffenen Versicherungsnehmer. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Beitragserhöhung in der PKV auch rechtlich zulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser.

Der Widerruf einer Lebensversicherung kann auch Jahre nach Abschluss der Police noch wirksam erfolgt sein. Das hat der BGH mit Urteil vom 19. Juni 2024 deutlich gemacht (Az.: IV ZR 357/21). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Widerruf einer Lebensversicherung in gleich 13 Fällen erfolgreich erfolgt ist.

Die Herabsetzung des Rentenfaktors in Rentenversicherungen ist rechtlich umstritten. Die Allianz-Rentenversicherung hat nun am Amtsgericht Reinbek eine Niederlage kassiert. Das Gericht entschied mit Urteil vom 10. Juli 2024, dass das Versicherungsunternehmen den Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Riester-Rente nicht hätte absenken dürfen (Az.: 14 C 473/23).