Rückrufservice

Beitragserhöhung in der PKV
Beitragserhöhung in der PKV

Private Krankenversicherungen wegen unrechtmäßiger Beitragserhöhung verurteilt

Private Krankenversicherungen passen in regelmäßigen Abständen die Beiträge ihrer Versicherten an – in der Regel werden sie erhöht. Das ist nicht ungewöhnlich und solange keine Willkür herrscht sind Beitragserhöhungen auch nicht unrechtmäßig. Allerdings dürfen die Versicherungsunternehmen nicht Schalten und Walten wie sie wollen. Sie müssen Beitragserhöhungen ordnungsgemäß begründen und sich an gesetzliche Vorgaben halten. Sonst sind die Erhöhungen nicht rechtmäßig und damit unwirksam.

Das hat das Oberlandesgericht Köln mit einem bemerkenswerten Urteil vom 28. Januar 2020 bestätigt (Az.: 9 U 138/19). Konkret erklärte das OLG Köln die Beitragserhöhungen in zwei Tarifen der Axa Private Krankenversicherung für unwirksam und verurteilte das Versicherungsunternehmen zur Rückzahlung überhöhter Beiträge.

Für die Begründung der Prämienanpassung sei es notwendig, die Rechnungsgrundlage zu nennen, die die Anpassung ausgelöst habe, stellte das OLG klar. Dabei müsse die Benennung der Rechnungsgrundlage bezogen auf die konkrete Anpassung erfolgen, allgemeine Informationen seien nicht ausreichend. Die Axa habe in den konkreten Tarifen die Beitragserhöhungen nicht ordnungsgemäß begründet, stellte das Gericht weiter fest. Die Erläuterungen seien allgemein gehalten und es folge keine klare Bezugnahme darauf, welche Rechnungsgrundlage die Beitragserhöhung ausgelöst habe. Die Informationen seien „missverständlich, wenn nicht gar inhaltlich falsch“, stellte das OLG Köln fest. Der Kläger habe daher Anspruch auf Rückzahlung der überhöhten Beiträge. Das Urteil ist nicht rechtkräftig. Das letzte Wort wird der BGH sprechen.

Ähnlich wie das OLG Köln entschied jetzt auch das Landgericht Frankfurt a.M. mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 16. April 2020 (Az.: 2-23 O 198/19). In diesem Fall ging es um Beitragserhöhungen der Barmenia Krankenversicherung. Das LG Frankfurt verurteilte das Versicherungsunternehmen zur Rückzahlung überzahlter Beiträge. Die Barmenia habe die Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet. Daher sei die Erhöhung unwirksam, so das Gericht.

„Die Urteile zeigen deutlich, dass Private Krankenversicherungen ihre Beitragserhöhungen gut begründen müssen und allgemeine Informationen nicht ausreichen. Viele privat Krankenversicherte habe gute Chancen, ihre überzahlten Beiträge zurückzufordern – das gilt nicht nur für Kunden der Axa und Barmenia. Auch bei anderen Krankenversicherungen lohnt es sich zu prüfen, ob sie Beitragserhöhungen hinreichend begründet haben“, sagt Rechtsanwalt Seifert, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarkrecht bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an.

 

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Viele private Krankenversicherungen (PKV) haben erhebliche Beitragserhöhungen für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen die Prämien für rund zwei Drittel der Versicherten im Schnitt um 18 Prozent steigen. „Das ist ein tiefer Griff ins Portemonnaie der betroffenen Versicherungsnehmer. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Beitragserhöhung in der PKV auch rechtlich zulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser.

Der Widerruf einer Lebensversicherung kann auch Jahre nach Abschluss der Police noch wirksam erfolgt sein. Das hat der BGH mit Urteil vom 19. Juni 2024 deutlich gemacht (Az.: IV ZR 357/21). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Widerruf einer Lebensversicherung in gleich 13 Fällen erfolgreich erfolgt ist.

Die Herabsetzung des Rentenfaktors in Rentenversicherungen ist rechtlich umstritten. Die Allianz-Rentenversicherung hat nun am Amtsgericht Reinbek eine Niederlage kassiert. Das Gericht entschied mit Urteil vom 10. Juli 2024, dass das Versicherungsunternehmen den Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Riester-Rente nicht hätte absenken dürfen (Az.: 14 C 473/23).

Der Widerspruch einer Rentenversicherung kann noch Jahre nach Abschluss der Police möglich sein. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Dresden vom 30. April 2024 (Az.: 3 U 1427/23). Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass eine Rentnerin ihre 2007 abgeschlossene Rentenversicherung wirksam widersprochen hat.

Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einer Versicherungsnehmerin überzahlte Beiträge zu ihrer privaten Krankenversicherung erstatten. Das hat das Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 22. April 2024 entschieden (Az.: 21 O 249/22).

Der Bundesgerichtshof hat ein weiteres Mal entschieden, dass eine Rentenversicherung auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden kann. Mit Urteil vom 10. Juli 2024 hat der BGH deutlich gemacht, dass eine lange Zeitspanne zwischen Vertragsabschluss und erfolgtem Widerspruch, im konkreten Fall 14 Jahre, einem erfolgreichen Widerspruch nicht entgegensteht (Az.: IV ZR 196/22).