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Pro Sachwerte Invest – 130.000 Euro Schadenersatz für Anleger

130.000 Euro hatte ein Anleger bei der Pro Sachwerte Invest GmbH angelegt und verloren. Nun erhält er sein Geld samt Zinsen zurück. Das hat das Landgericht Duisburg entschieden (Az. 10 O 236/24). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass der Anlageberater seine Informationspflichten verletzt hat und daher zum Schadenersatz verpflichtet ist“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zahlreiche Anleger haben ihr Geld aus fällig gewordenen Lebensversicherungen oder anderen Vermögensanlagen bei der Pro Sachwerte GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg anlegt. Doch statt der erhofften Rendite verloren sie oft hohe Beträge im sechsstelligen Bereich. „Unser Mandant war da keine Ausnahme. Auf der Suche nach einer sicheren und wertbeständigen Geldanlage wurde ihm durch seinen Anlageberater eine Geldanlage bei der Pro Sachwerte Invest GmbH empfohlen“, so Rechtsanwalt Seifert. Er folgte der Empfehlung und legte insgesamt 130.000 Euro an. Dabei schloss er in den Jahren 2021 und 2022 Darlehensverträge in Form von Nachrangdarlehens über 80.000 Euro bzw. 50.000 Euro mit der Pro Sachwerte Invest GmbH ab. Dafür löste er zum Teil andere Vermögensanlagen auf. Die Laufzeit des ersten Nachrangdarlehens hatte er zwischenzeitlich verlängert.

 

BaFin: Pro Sachwerte Invest muss Geschäft abwickeln

 

Die Finanzaufsicht BaFin gab der Pro Sachwerte Invest GmbH allerdings im Februar 2023 die Einstellung und Abwicklung ihres ohne Erlaubnis betriebenen Einlagengeschäfts auf. Sie habe unbedingt rückzahlbare Gelder von Anlegern angenommen und damit das Einlagengeschäft ohne die dafür erforderliche Erlaubnis betrieben. Daher müsse sie den Anlegern ihre Gelder unverzüglich zurückzahlen.

„Da die Rückzahlung nicht erfolgte, forderten wir den Anlageberater unseres Mandanten zu Schadenersatz in Höhe der Investitionssumme von 130.000 Euro auf“, so Rechtsanwalt Seifert. 

 

LG Duisburg spricht Schadenersatz zu

Bank- und Kapitalanlagerecht

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Die Klage hatte Erfolg. Das LG Duisburg bestätigte den Schadenersatzanspruch in Höhe von 130.000 Euro zzgl. Zinsen. Zunächst stellte es fest, dass zwischen den Parteien ein Anlageberatungsvertrag bestand. Der beklagte Anlageberater hätte daher über alle Umstände, die für eine Anlageentscheidung von besonderer Bedeutung sein können, aufklären müssen. Dazu gehört auch die Aufklärung über die bestehenden Risiken. Die Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung habe der Beklagte verletzt, so das Gericht.

Denn zu einer anlegergerechten Beratung gehöre auch die Pflicht einer Plausibilitätsprüfung der Vermögensanlage. Daher hätte der Anlageberater auch prüfen müssen, ob die Pro Sachwerte Invest GmbH für ihr Angebot eine Erlaubnis der BaFin benötigte und ob diese vorlag. Dabei hätte er sich nicht auf die Angaben der Emittentin oder Dritter verlassen dürfen, stellte das LG Duisburg klar. Diese Überprüfung habe der Beklagte nicht vorgenommen, bevor er die Geldanlage dem Kläger empfohlen hat. Dadurch sei der Kläger auch geschädigt worden, so das Gericht. Der Kläger habe damit Anspruch auf Schadenersatz in Höhe seiner Investition von 130.000 Euro plus Zinsen und Rechtsanwaltskosten.

 

Staatsanwaltschaft ermittelt

 

Auch andere Anleger haben zum Teil hohe Geldbeträge bei der Pro Sachwerte Invest GmbH verloren. Wie der Westfälische Anzeiger am 6.10.2025 online berichtete, ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen sieben Beschuldigte. Die Ermittler gehen demnach von einem Schaden in Millionenhöhe aus.

„Das Geld muss für die Anleger noch nicht endgültig verloren sein. Wie das Urteil des Landgerichts Duisburg zeigt, können ggf. auch Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater bestehen“, so Rechtsanwalt Seifert.

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Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.