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Pro Sachwerte Invest – 130.000 Euro Schadenersatz für Anleger

130.000 Euro hatte ein Anleger bei der Pro Sachwerte Invest GmbH angelegt und verloren. Nun erhält er sein Geld samt Zinsen zurück. Das hat das Landgericht Duisburg entschieden (Az. 10 O 236/24). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass der Anlageberater seine Informationspflichten verletzt hat und daher zum Schadenersatz verpflichtet ist“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zahlreiche Anleger haben ihr Geld aus fällig gewordenen Lebensversicherungen oder anderen Vermögensanlagen bei der Pro Sachwerte GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg anlegt. Doch statt der erhofften Rendite verloren sie oft hohe Beträge im sechsstelligen Bereich. „Unser Mandant war da keine Ausnahme. Auf der Suche nach einer sicheren und wertbeständigen Geldanlage wurde ihm durch seinen Anlageberater eine Geldanlage bei der Pro Sachwerte Invest GmbH empfohlen“, so Rechtsanwalt Seifert. Er folgte der Empfehlung und legte insgesamt 130.000 Euro an. Dabei schloss er in den Jahren 2021 und 2022 Darlehensverträge in Form von Nachrangdarlehens über 80.000 Euro bzw. 50.000 Euro mit der Pro Sachwerte Invest GmbH ab. Dafür löste er zum Teil andere Vermögensanlagen auf. Die Laufzeit des ersten Nachrangdarlehens hatte er zwischenzeitlich verlängert.

 

BaFin: Pro Sachwerte Invest muss Geschäft abwickeln

 

Die Finanzaufsicht BaFin gab der Pro Sachwerte Invest GmbH allerdings im Februar 2023 die Einstellung und Abwicklung ihres ohne Erlaubnis betriebenen Einlagengeschäfts auf. Sie habe unbedingt rückzahlbare Gelder von Anlegern angenommen und damit das Einlagengeschäft ohne die dafür erforderliche Erlaubnis betrieben. Daher müsse sie den Anlegern ihre Gelder unverzüglich zurückzahlen.

„Da die Rückzahlung nicht erfolgte, forderten wir den Anlageberater unseres Mandanten zu Schadenersatz in Höhe der Investitionssumme von 130.000 Euro auf“, so Rechtsanwalt Seifert. 

 

LG Duisburg spricht Schadenersatz zu

Bank- und Kapitalanlagerecht

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Die Klage hatte Erfolg. Das LG Duisburg bestätigte den Schadenersatzanspruch in Höhe von 130.000 Euro zzgl. Zinsen. Zunächst stellte es fest, dass zwischen den Parteien ein Anlageberatungsvertrag bestand. Der beklagte Anlageberater hätte daher über alle Umstände, die für eine Anlageentscheidung von besonderer Bedeutung sein können, aufklären müssen. Dazu gehört auch die Aufklärung über die bestehenden Risiken. Die Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung habe der Beklagte verletzt, so das Gericht.

Denn zu einer anlegergerechten Beratung gehöre auch die Pflicht einer Plausibilitätsprüfung der Vermögensanlage. Daher hätte der Anlageberater auch prüfen müssen, ob die Pro Sachwerte Invest GmbH für ihr Angebot eine Erlaubnis der BaFin benötigte und ob diese vorlag. Dabei hätte er sich nicht auf die Angaben der Emittentin oder Dritter verlassen dürfen, stellte das LG Duisburg klar. Diese Überprüfung habe der Beklagte nicht vorgenommen, bevor er die Geldanlage dem Kläger empfohlen hat. Dadurch sei der Kläger auch geschädigt worden, so das Gericht. Der Kläger habe damit Anspruch auf Schadenersatz in Höhe seiner Investition von 130.000 Euro plus Zinsen und Rechtsanwaltskosten.

 

Staatsanwaltschaft ermittelt

 

Auch andere Anleger haben zum Teil hohe Geldbeträge bei der Pro Sachwerte Invest GmbH verloren. Wie der Westfälische Anzeiger am 6.10.2025 online berichtete, ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen sieben Beschuldigte. Die Ermittler gehen demnach von einem Schaden in Millionenhöhe aus.

„Das Geld muss für die Anleger noch nicht endgültig verloren sein. Wie das Urteil des Landgerichts Duisburg zeigt, können ggf. auch Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater bestehen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern für einen Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
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E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

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Aktuelles

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Hoffnung für Anleger der insolventen Ikarus Design Verwaltungs GmbH: Eine vertraglich vereinbarte Nachrangabrede ist intransparent und damit unwirksam. Das hat das Landgericht Hanau mit Urteil vom 8. Januar 2026 entschieden - Az. 1 O 418/25 (noch nicht rechtskräftig). „Unser Mandant kann nun seine Forderungen über 20.000 Euro plus Zinsen zur Insolvenztabelle anmelden und muss im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Rund 42.000 Euro hatte ein Sparkassen-Kunde bei einer Phishing-Attacke verloren. Das OLG Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23) entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Damit hat das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bestätigt (Az.: 2 O 312/22).

Rund 3.200 Schließfächer haben die Täter bei ihrem Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen aufgebrochen und geplündert. Betroffene des Raubs stehen vor einem enormem finanziellen Schaden, zumal der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse standardmäßig nur bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert ist. „Die Sparkasse kann ggf. aber auch über diese Summe hinaus in der Haftung stehen, wenn sie gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.