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Probleme mit Hochvoltbatterie beim Porsche Taycan

Für den Porsche Taycan steht nach Medienberichten ein erneuter Rückruf wegen Problemen mit der Hochvoltbatterie an. Demnach kann ein Kurzschluss im Hochspannungsbatteriesystem einen Brand auslösen, berichtet u.a. die Frankfurter Rundschau unter Berufung auf das Online-Portal „Car and Driver“. Betroffen ist neben dem Porsche Taycan auch der Audi RS E-Tron.

Offenbar sind zunächst Fahrzeuge in den USA betroffen. Laut der US-Verkehrsbehörde soll das Problem ohne Vorwarnung auftreten. Daher müssen rund 27.500 Porsche Taycan und 6.500 Audi e-Tron in die Werkstätten.

Ob das Problem auch bei Fahrzeugen in Deutschland auftritt, ist derzeit noch nicht bekannt. Rückrufe wegen Problemen mit der Hochvoltbatterie beim Porsche Taycan hat es jedoch auch in Deutschland schon häufiger gegeben. Im April 2024 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt unter dem Code ARA4 einen Rückruf für Modelle des Porsche Taycan der Baujahre 2019 bis 2024 wegen eines Zelldefekts in der Hochvoltbatterie, der zu einem Brand führen könnte. Ein weiterer Rückruf unter dem Code ARA5 betrifft Modelle des Porsche Taycan der Baujahre 2018 bis 2024 wegen des gleichen Problems. Im September 2023 sorgte eine ungenügende Abdichtung der Hochvoltbatterie bei Modellen des Porsche Taycan des Baujahrs 2023 für Brandgefahr und die betroffenen Fahrzeuge mussten in die Werkstatt.

„Immer wieder kommt es zu Problemen mit der Hochvoltbatterie und zu einer nicht zu unterschätzenden Brandgefahr. Das müssen betroffene Porsche-Kunden nicht einfach so hinnehmen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Zumal es nicht die einzigen Rückrufe beim Taycan sind. Im Juli 2024 musste Porsche z.B. allein in Deutschland nach Angaben des KBA knapp 12.000 Fahrzeuge wegen Problemen an den Bremsschläuchen, die zu einem Ausfall des vorderen Bremskreises führen können, zurückrufen.

Autokäufer haben grundsätzlich Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. „Beim Porsche Taycan sind schon zahleiche Mängel aufgetreten. Können diese nicht in einer angemessenen Frist beseitigt werden, können Ansprüche der Käufer aus Gewährleistung bis zur Rückabwicklung des Kaufvertrags geprüft werden“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Beim aktuellen Rückruf für den Porsche Taycan wegen Brandgefahr bei der Hochvoltbatterie soll zunächst eine Diagnose-Software installiert werden, die wenn nötig, eine Warnmeldung an das Cockpit sendet. Erst wenn das der Fall ist, soll die Batterie kostenlos ausgetauscht werden. Rechtsanwalt Gisevius: „Ob das eine ausreichende Maßnahme bei Brandgefahr ist, darf angezweifelt werden. Meiner Meinung nach muss der Mangel umgehend beseitigt und die Batterie ausgetauscht werden, wenn auch Fahrzeuge in Deutschland von dem Rückruf betroffen sein sollten.“

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene Porsche-Kunden gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

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Automotive, E-Autos/Batterieschaden

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Aktuelles

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Audi ruft Modelle des A6, A7 und Q5 wegen Brandgefahr unter dem Code 93AD zurück. Betroffen sind Fahrzeuge in der Plug-in-Variante, die von August 2019 bis August 2024 gebaut wurden. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mitteilt, kann die Hochvolt-Batterie beim Ladevorgang überhitzen, so dass es zum Brand kommen kann.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Mit Urteil vom 17. September 2025 hat das OLG München dem Käufer eines VW T6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen (Az. 7 U 1008/25 e). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Wegen Brandgefahr muss Audi die Plug-in-Hybride (PHEV) des Q7, Q8 und A8 zurückrufen. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum zwischen August 2019 und Juli 2024.Beim Laden der Plug-in-Hybride kann es zur Überhitzung der Zellmodule der Hochvoltbatterie und im schlimmsten Fall zum Brand kommen. Das soll durch ein Software-Update der HV-Batterie verhindert werden. Weltweit müssen daher laut KBA insgesamt rund 18.650 Audi Q7, Q8 und A8 in die Werkstatt gerufen werden; in Deutschland sind es knapp 3.000 Plug-in-Hybride.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe einem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 12. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 250/22). VW habe eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Pkw verwendet und den Käufer fahrlässig geschädigt. Dieser habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.