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Probleme mit Hochvoltbatterie beim Porsche Taycan

Für den Porsche Taycan steht nach Medienberichten ein erneuter Rückruf wegen Problemen mit der Hochvoltbatterie an. Demnach kann ein Kurzschluss im Hochspannungsbatteriesystem einen Brand auslösen, berichtet u.a. die Frankfurter Rundschau unter Berufung auf das Online-Portal „Car and Driver“. Betroffen ist neben dem Porsche Taycan auch der Audi RS E-Tron.

Offenbar sind zunächst Fahrzeuge in den USA betroffen. Laut der US-Verkehrsbehörde soll das Problem ohne Vorwarnung auftreten. Daher müssen rund 27.500 Porsche Taycan und 6.500 Audi e-Tron in die Werkstätten.

Ob das Problem auch bei Fahrzeugen in Deutschland auftritt, ist derzeit noch nicht bekannt. Rückrufe wegen Problemen mit der Hochvoltbatterie beim Porsche Taycan hat es jedoch auch in Deutschland schon häufiger gegeben. Im April 2024 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt unter dem Code ARA4 einen Rückruf für Modelle des Porsche Taycan der Baujahre 2019 bis 2024 wegen eines Zelldefekts in der Hochvoltbatterie, der zu einem Brand führen könnte. Ein weiterer Rückruf unter dem Code ARA5 betrifft Modelle des Porsche Taycan der Baujahre 2018 bis 2024 wegen des gleichen Problems. Im September 2023 sorgte eine ungenügende Abdichtung der Hochvoltbatterie bei Modellen des Porsche Taycan des Baujahrs 2023 für Brandgefahr und die betroffenen Fahrzeuge mussten in die Werkstatt.

„Immer wieder kommt es zu Problemen mit der Hochvoltbatterie und zu einer nicht zu unterschätzenden Brandgefahr. Das müssen betroffene Porsche-Kunden nicht einfach so hinnehmen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Zumal es nicht die einzigen Rückrufe beim Taycan sind. Im Juli 2024 musste Porsche z.B. allein in Deutschland nach Angaben des KBA knapp 12.000 Fahrzeuge wegen Problemen an den Bremsschläuchen, die zu einem Ausfall des vorderen Bremskreises führen können, zurückrufen.

Autokäufer haben grundsätzlich Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. „Beim Porsche Taycan sind schon zahleiche Mängel aufgetreten. Können diese nicht in einer angemessenen Frist beseitigt werden, können Ansprüche der Käufer aus Gewährleistung bis zur Rückabwicklung des Kaufvertrags geprüft werden“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Beim aktuellen Rückruf für den Porsche Taycan wegen Brandgefahr bei der Hochvoltbatterie soll zunächst eine Diagnose-Software installiert werden, die wenn nötig, eine Warnmeldung an das Cockpit sendet. Erst wenn das der Fall ist, soll die Batterie kostenlos ausgetauscht werden. Rechtsanwalt Gisevius: „Ob das eine ausreichende Maßnahme bei Brandgefahr ist, darf angezweifelt werden. Meiner Meinung nach muss der Mangel umgehend beseitigt und die Batterie ausgetauscht werden, wenn auch Fahrzeuge in Deutschland von dem Rückruf betroffen sein sollten.“

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene Porsche-Kunden gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive

Automotive, E-Autos/Batterieschaden

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

VW ruft unter dem Code 93FK Plug-in-Hybride des VW Touareg wegen Brandgefahr zurück. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum vom 27. September 2018 bis 21. August 2024. 

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.