Rückrufservice

ProReal Deutschland 7 - Rückzahlung an Anleger ungewiss

Anleger der ProReal Deutschland 7 Namenschuldverschreibungen müssen noch länger auf die Rückzahlung ihres investierten Geldes warten. Die Emittentin ist ohnehin schon seit dem 1. Januar 2025 in Zahlungsverzug, nun teilte sie mit, dass es unsicher sei, wann und in welcher Höhe eine Rückzahlung an die Anleger erfolgen könne. „Finanzielle Verluste für die Anleger werden auch bei dieser ProReal-Vermögensanlage immer wahrscheinlicher, wenn sie jetzt nicht handeln“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Anleger der Namensschuldverschreibungen ProReal Europa 9 und Europa 10 hatten erst wenige Tage zuvor schlechte Nachrichten erhalten – ihnen droht der Verlust von rund 95 Prozent ihres investierten Kapitals. So weit ist es bei der ProReal Deutschland 7 zwar nicht, doch auch hier ist es für die Anleger völlig unklar, wieviel sie von ihrem Geld noch wiedersehen werden.

Die Vermögensanlagen der ProReal-Gesellschaften sind ähnlich strukturiert. Anleger konnten sich über nachrangige Namenschuldverschreibungen beteiligen. Ihr Geld wurde dann als Darlehen an Projektgesellschaften weitergegeben, die wiederum in Immobilienprojekte investierten. Durch die schwierige Lage am Immobilienmarkt gerieten die Projektgesellschaften in wirtschaftliche Schwierigkeiten und können die Darlehen nicht zurückführen. Das bekommen am Ende der Kette die Anleger zu spüren.

So hat auch die ProReal Deutschland 7 GmbH in ihrer Pflichtmitteilung erläutert, dass die Projektgesellschaft die Darlehen derzeit nicht zurückführen kann und auch ein Verkauf der Immobilien nicht genug Geld in die Kasse spülen würde. Aus diesem Grund könne die ProReal Deutschland 7 GmbH die Rückzahlung an die Anleger nicht leisten und befinde sich seit dem 1. Januar 2025 in Verzug. Wann und in welcher Höhe die Rückzahlung der Vermögensanlage sowie der endfälligen Zinsen erfolgen kann, lasse sich nicht prognostizieren. Das hänge entscheidend von der Entwicklung der Immobilienprojekte ab, heißt es in der Mitteilung.

Für die Anleger erweist sich zudem der vereinbare Nachrang der Schuldverschreibungen als Problem. Sie können deshalb keine Forderungen gegen die ProReal Deutschland 7 GmbH geltend machen, wenn dadurch die Insolvenz der Gesellschaft auch nur drohen könnte. Sollte die Insolvenz eintreten, könnten die Anleger aufgrund der Nachrangigkeit ihrer Forderungen völlig leer ausgehen.

Dennoch sind die Anleger nicht wehrlos. Zunächst kann geprüft werden, ob der Nachrang wirksam vereinbart wurde. Das ist häufig nicht der Fall. Zudem kann auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen geprüft werden. „Für die Anleger der ProReal-Gesellschaften zeigt sich aktuell, dass nachrangige Schuldverschreibungen extrem riskante Geldanlagen sind. Über die bestehenden Risiken und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko hätten die Anlageberater aufklären müssen. Wurden die Risiken verschwiegen oder verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern der ProReal-Serie für einen Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Nach der Swiss Gold Treuhand AG (SGT AG) befindet sich seit dem 3. Juni 2025 auch die SGB Vault AG in Konkurs. Die Gesellschaft bot sich Anlegern der Swiss Gold Treuhand als neuer Vertragspartner an. Die Verträge sollten zu ähnlichen Konditionen bei der SGB Vault AG geführt werden.

Mit Urteil vom 20. Mai 2025 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine von Sparkassen verwendete Klausel zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend ist (Az. XI ZR 22/24). Kunden der Sparkasse können nun ggf. eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern.

Ein Kreditkarteninhaber wurde Opfer eines Phishing-Angriffs. Nach dem ersten Schreck kann das Opfer aufatmen. Denn das Amtsgericht Stuttgart entschied mit Urteil vom 19. Dezember 2024, dass das Kreditkartenunternehmen für den Schaden aufkommen muss (Az. 1 C 2385/24).

Anleger der Multi Asset Portfolio Fonds (MAP Fonds) müssen vorsichtig sein. Sie erhalten  Angebote von der M. Plus Life Sciences AG zur Übernahme ihrer Fondsanteile im Austausch gegen Namenaktien der M. Plus Life Sciences AG mit Sitz in der Schweiz.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 14. April 2025 das Insolvenzverfahren über die d.i.i. 15. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 319/24). Der Fonds gehört zu der ebenfalls insolventen Deutschland Invest Immobilien AG.

Anleger der ProReal Deutschland 7 Namenschuldverschreibungen müssen noch länger auf die Rückzahlung ihres investierten Geldes warten. Die Emittentin ist ohnehin schon seit dem 1. Januar 2025 in Zahlungsverzug, nun teilte sie mit, dass es unsicher sei, wann und in welcher Höhe eine Rückzahlung an die Anleger erfolgen könne.