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ProReal Deutschland 7 - Rückzahlung an Anleger ungewiss

Anleger der ProReal Deutschland 7 Namenschuldverschreibungen müssen noch länger auf die Rückzahlung ihres investierten Geldes warten. Die Emittentin ist ohnehin schon seit dem 1. Januar 2025 in Zahlungsverzug, nun teilte sie mit, dass es unsicher sei, wann und in welcher Höhe eine Rückzahlung an die Anleger erfolgen könne. „Finanzielle Verluste für die Anleger werden auch bei dieser ProReal-Vermögensanlage immer wahrscheinlicher, wenn sie jetzt nicht handeln“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Anleger der Namensschuldverschreibungen ProReal Europa 9 und Europa 10 hatten erst wenige Tage zuvor schlechte Nachrichten erhalten – ihnen droht der Verlust von rund 95 Prozent ihres investierten Kapitals. So weit ist es bei der ProReal Deutschland 7 zwar nicht, doch auch hier ist es für die Anleger völlig unklar, wieviel sie von ihrem Geld noch wiedersehen werden.

Die Vermögensanlagen der ProReal-Gesellschaften sind ähnlich strukturiert. Anleger konnten sich über nachrangige Namenschuldverschreibungen beteiligen. Ihr Geld wurde dann als Darlehen an Projektgesellschaften weitergegeben, die wiederum in Immobilienprojekte investierten. Durch die schwierige Lage am Immobilienmarkt gerieten die Projektgesellschaften in wirtschaftliche Schwierigkeiten und können die Darlehen nicht zurückführen. Das bekommen am Ende der Kette die Anleger zu spüren.

So hat auch die ProReal Deutschland 7 GmbH in ihrer Pflichtmitteilung erläutert, dass die Projektgesellschaft die Darlehen derzeit nicht zurückführen kann und auch ein Verkauf der Immobilien nicht genug Geld in die Kasse spülen würde. Aus diesem Grund könne die ProReal Deutschland 7 GmbH die Rückzahlung an die Anleger nicht leisten und befinde sich seit dem 1. Januar 2025 in Verzug. Wann und in welcher Höhe die Rückzahlung der Vermögensanlage sowie der endfälligen Zinsen erfolgen kann, lasse sich nicht prognostizieren. Das hänge entscheidend von der Entwicklung der Immobilienprojekte ab, heißt es in der Mitteilung.

Für die Anleger erweist sich zudem der vereinbare Nachrang der Schuldverschreibungen als Problem. Sie können deshalb keine Forderungen gegen die ProReal Deutschland 7 GmbH geltend machen, wenn dadurch die Insolvenz der Gesellschaft auch nur drohen könnte. Sollte die Insolvenz eintreten, könnten die Anleger aufgrund der Nachrangigkeit ihrer Forderungen völlig leer ausgehen.

Dennoch sind die Anleger nicht wehrlos. Zunächst kann geprüft werden, ob der Nachrang wirksam vereinbart wurde. Das ist häufig nicht der Fall. Zudem kann auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen geprüft werden. „Für die Anleger der ProReal-Gesellschaften zeigt sich aktuell, dass nachrangige Schuldverschreibungen extrem riskante Geldanlagen sind. Über die bestehenden Risiken und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko hätten die Anlageberater aufklären müssen. Wurden die Risiken verschwiegen oder verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern der ProReal-Serie für einen Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Bank- und Kapitalanlagerecht

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Aktuelles

Rund 42.000 Euro hatte ein Sparkassen-Kunde bei einer Phishing-Attacke verloren. Das OLG Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23) entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Damit hat das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bestätigt (Az.: 2 O 312/22).

Rund 3.200 Schließfächer haben die Täter bei ihrem Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen aufgebrochen und geplündert. Betroffene des Raubs stehen vor einem enormem finanziellen Schaden, zumal der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse standardmäßig nur bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert ist. „Die Sparkasse kann ggf. aber auch über diese Summe hinaus in der Haftung stehen, wenn sie gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.

Anleger der Inhaberschuldverschreibung ProReal Secur 1 müssen weiter auf ihr Geld warten. Wie die Geschäftsführung der Gesellschaft am 4. Dezember 2025 bekanntgab, wird keine Rückzahlung zum Jahresende erfolgen. Stattdessen wird die Laufzeit erneut um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. 

130.000 Euro hatte ein Anleger bei der Pro Sachwerte Invest GmbH angelegt und verloren. Nun erhält er sein Geld samt Zinsen zurück. Das hat das Landgericht Duisburg entschieden (Az. 10 O 236/24). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass der Anlageberater seine Informationspflichten verletzt hat und daher zum Schadenersatz verpflichtet ist“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.