Anleger der Schuldverschreibung ProReal Deutschland 7 müssen erneut schlechte Nachrichten verdauen: Ihnen drohen erhebliche finanzielle Verluste. Das geht aus einer Pflichtveröffentlichung der Emittentin, die die Finanzaufsicht BaFin am 14. November 2025 veröffentlicht hat, hervor.
Als Grund für den drohenden zumindest teilweisen Zahlungsausfall gibt die ProReal Deutschland 7 GmbH an, dass sie in ihrem Jahresabschluss für das Jahr 2023 ihre Forderungen gegenüber ihrer Darlehensnehmerin von rund 107 Millionen Euro um ca. 80 Millionen Euro nach unten korrigieren muss. Unter Berücksichtigung von Forderungen der übrigen Gläubiger der Darlehensnehmerin sei bis zum Stichtag am 31.12.2025 mit Rückflüssen von maximal rund 30,5 Millionen Euro zu rechnen.
Rückzahlungen fraglich
Anleger konnten sich über nachrangige Schuldverschreibungen an der Vermögensanlage beteiligen. Ihr Geld floss in Form von Darlehen an verschiedene Immobilen-Projektgesellschaften. Eine Überprüfung dieser Darlehen habe nun ergeben, dass maximal mit Rückflüssen in Höhe von rund 30,5 Millionen Euro zu rechnen sei, teilt die ProReal Deutschland 7 GmbH mit.
Ob und in welcher Höhe Rückzahlungen an die Anleger erfolgen können, hänge von der Zahlungsfähigkeit der Darlehensnehmerin ab. Diese lasse sich nicht prognostizieren, es sei jedoch „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es zu einem Teilausfall der Vermögensanlage kommen wird“, heißt es weiter in dem Schreiben.
Zahlungsverzug seit 1. Januar 2025
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Anleger der ProReal Deutschland 7 warten schon länger auf die Rückzahlung ihres investieren Geldes. Die Emittentin befindet sich bereits seit dem 1. Januar 2025 im Zahlungsverzug. Mit Pflichtmitteilung vom 15. Mai 2025 hatte sie bereits erklärt, dass es nicht klar sei, wann und in welcher Höhe eine Rückzahlung und Zinszahlung erfolgen kann. Dies hänge von der Zahlungsfähigkeit der Darlehensnehmerin und somit von der Entwicklung der Immobilienprojekte ab.
„Die erneute Mitteilung macht keine große Hoffnung, dass die Anleger mit einer vollständigen Rückzahlung ihres investierten Geldes rechnen können. Erhebliche finanzielle Verluste werden immer realistischer“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Finanzielle Verluste bahnen sich an
Das mussten auch bereits die Anleger der ähnlich strukturierten Schuldverschreibungen ProReal Europa 9 und 10 erleben. Sie verloren 95 Prozent ihres eingesetzten Kapitals. Bislang wurden die Anleger der ProReal Deutschland 7 beruhigt, dass es nicht zu so hohen Verlusten kommen wird – die aktuellen Zahlen lassen anderes vermuten.
Für die Anleger kommt erschwerend hinzu, dass ihre Forderungen nachranging sind. Das bedeutet, dass sie keine Forderungen gegen die Emittentin geltend machen können, wenn der Gesellschaft dadurch eine Insolvenz auch nur drohen könnte. Im Insolvenzfall drohen die Anleger aufgrund der Nachrangigkeit ihrer Forderungen komplett leer auszugehen.
Ansprüche der Anleger
„Um sich vor den drohenden finanziellen Verlusten zu schützen, sollten die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen“, so Rechtsanwalt Seifert. So kann zunächst geprüft werden, ob der Nachrang überhaupt wirksam vereinbart wurde, was häufig nicht der Fall ist. Zudem können den Anlegern auch Schadenersatzansprüche entstanden sein. „Insbesondere in der Krise zeigt sich, dass nachrangige Schuldverschreibungen hochriskante Kapitalanlagen sind und die Anleger das Risiko eines Totalverlusts tragen. Über diese Risiken hätten die Anlageberater die Anleger aufklären müssen. Ist diese Aufklärung nicht erfolgt, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.
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