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ProReal Europa 10 Prospektfehler - LG Stuttgart spricht Schadenersatz zu

Anlegern der Namensschuldverschreibung ProReal Europa 10 drohen Verluste in Höhe von rund 95 Prozent ihres investierten Kapitals. Nun macht ein Urteil des Landgerichts Stuttgart Hoffnung auf Schadenersatz. Das Gericht stellte einen Prospektfehler bei der Schuldverschreibung ProReal Europa 10 fest und verurteilte deshalb einen ehemaligen Geschäftsführer und Prospektverantwortlichen zur Zahlung von Schadenersatz, wie das Handelsblatt am 9. Dezember 2025 online berichtete.

Anleger müssen im Emissionsprospekt über die bestehenden Risiken der Geldanlage vollständig und zutreffend aufgeklärt werden. Nach Ansicht des LG Stuttgart war das bei der Schuldverschreibung ProReal Europa 10 nicht der Fall. Daher sprach es einem Anleger Schadenersatz zu. „Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig. Dennoch könnten betroffene ProReal-Anleger davon profitieren und Schadenersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Prospekt sieht Blindpool vor

 

Anleger konnten sich über Nachrangdarlehen an der Kapitalanlage ProReal Europa 10 beteiligen. Ihr Geld wurde an die Poolgesellschaft SC Finance Four GmbH gegeben, die wiederum in verschiedene Projektgesellschaften investierte.

In diesem Konstrukt liegt nun der Knackpunkt. Denn im Emissionsprospekt der ProReal Europa 10 GmbH ist von einem sog. Blindpool-Konzept die Rede. Das bedeutet, dass die Objekte, in die investiert wird, zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht feststehen. Für die Anleger heißt das in der Regel bessere Gewinnaussichten bei einem erhöhten Risiko.

 

Anlegergelder fließen an die SC Finance Four GmbH

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Das LG Stuttgart stellte nun fest, dass dieses Blindpool-Konzept nicht mehr gegeben war als der klagende Anleger am 18. Oktober 2021 seine Anteile gezeichnet hatte. Denn kurz nach der Prospekterstellung am 8. Juni 2021 hatte die Gesellschaft am 23. Juni 2021 bereits einen Darlehensvertrag mit der SC Finance Four GmbH geschlossen, nach dem sämtliche eingeworbenen Anlegergelder der SC Finance Four GmbH zufließen sollen, berichtet das Handelsblatt. Von einem Blindpool könne daher keine Rede mehr sein, so das LG Stuttgart. Die Anleger hätten über diese Änderung nach Ansicht des Gerichts informiert werden müssen. Da dies nicht geschehen sei, habe der klagende Anleger Anspruch auf Schadenersatz gegen die Prospektverantwortlichen.

 

Schadenersatzansprüche der Anleger

 

„Der überwiegende Teil der Anleger wird die Anteile erst nach dem 23. Juni 2021 gezeichnet haben, so dass Schadenersatzansprüche aus Prospekthaftung bestehen können“, so Rechtsanwalt Seifert. 

Auch im Emissionsprospekt der Schuldverschreibung ProReal Europa 9 ist von einem Blindpool die Rede. Die Anlegergelder wurden auch bei dieser Vermögensanlage an die SC Finance Four GmbH gereicht.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern der ProReal-Serie für einen Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

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Die TGI AG darf ihre Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ in Deutschland nicht zum Verkauf anbieten. Die Finanzaufsicht BaFin hat das Verbot am 18. April 2026 ausgesprochen. Grund ist nach Angaben der BaFin, dass die TGI AG keinen von der Finanzaufsicht gebilligten Verkaufsprospekt für die beiden Vermögensanlagen vorgelegt hat und somit ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen dürfte. Die Maßnahme ist zwar noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar. Bestehende Prospektpflicht in Deutschland 

Kunden der Postbank sind aktuell ins Visier von Betrügern geraten. Wie die Verbraucherzentrale in ihrem „Phishing-Radar“ mitteilt, werden derzeit betrügerische Mails im Namen der Postbank verschickt, in denen die Bankkunden aufgefordert werden, ihre Kontodaten zu bestätigen. „Dahinter steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Der Button in der Mail sollte nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.