Für die Anleger der Schuldverschreibungen ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 wird die Situation immer angespannter. Dass sie nach der Insolvenz der SC Finance Four mit finanziellen Verlusten rechnen müssen, war bereits klar. Wie ernst die Lage ist, zeigt der Insolvenzantrag, den die SC Finance Four am Insolvenzgericht Offenbach eingereicht hat. Demnach müssen die Anleger sogar den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten, berichtet Stiftung Warentest online.
Die One Group mit Sitz in Hamburg emittierte die Kapitalanlagen ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10. Über Nachrangdarlehen konnten sich die Anleger beteiligen und investierten rund 278 Millionen Euro. Das Geld der Anleger wurde für 10 Prozent Zinsen an die Poolgesellschaft SC Finance Four gegeben und diese vergab wiederum Darlehen an verschiedene Projektgesellschaften, die dafür 10,75 bis 12,25 Prozent Zinsen im Jahr zahlen sollten.
Auf dem Papier schien die Rechnung aufzugehen. Der Haken ist jedoch, dass die SC Finance Four die Gelder an die Projektgesellschaften als Nachrangdarlehen gegeben hat. Das bedeutet, dass die SC Finance Four keine Forderungen gegen die Projektgesellschaften geltend machen kann, wenn diese dadurch in Insolvenzgefahr geraten. Tatsächlich gerieten mehrere Projektgesellschaften in wirtschaftliche Schwierigkeiten und bedienten die Darlehen nicht mehr.
In der Konsequenz bedeutete dies schließlich, dass die SC Finance Four die Zahlungen an ProReal Europa 9 und 10 nicht mehr leisten konnte und schließlich Insolvenzantrag stellen musste. Damit realisierte sich auch das Verlustrisiko für die Anleger. „Auch die Schuldverschreibungen, die die Anleger der ProReal Europa 9 GmbH und ProReal Europa 10 GmbH gewährt haben, sind nachrangig. Das bedeutet, dass auch sie keine Forderungen auf Zinszahlungen und Rückzahlungen durchsetzen können, wenn dadurch den Gesellschaften ProReal Europa 9 bzw. 10 die Insolvenz drohen könnte. Im Insolvenzfall müssten sie sich aufgrund der vereinbarten Nachrangs mit ihren Forderungen hinter allen anderen Gläubigern anstellen müssen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Das Insolvenzverfahren der SC Finance Four wird derzeit in Eigenverwaltung durchgeführt. Ziel ist es, die Gesellschaft wieder auf wirtschaftlich gesunde Füße zu stellen. „Das wird ohne tiefe Einschnitte bei den Anlegern vermutlich nicht zu realisieren sein“, so Rechtsanwalt Seifert. Die Gesellschaften hatten schon vor einigen Wochen gewarnt, dass es zu erheblichen Zahlungsausfällen kommen kann.
Angesichts dieser Aussichten sollten Anleger handeln und ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen. In Betracht können dabei auch Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater oder -vermittler kommen. „Diese können sich schadenersatzpflichtig gemacht haben, wenn die Anleger nicht über die bestehenden Risiken der Kapitalanlage und insbesondere ihr Totalverlustrisiko aufgeklärt haben“, so Rechtsanwalt Seifert.
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