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ProReal Secur 1 – Anleger müssen weiter auf Rückzahlung warten

Anleger der Inhaberschuldverschreibung ProReal Secur 1 müssen weiter auf ihr Geld warten. Wie die Geschäftsführung der Gesellschaft am 4. Dezember 2025 bekanntgab, wird keine Rückzahlung zum Jahresende erfolgen. Stattdessen wird die Laufzeit erneut um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. 

Anlegern dürfte das Szenario bekannt vorkommen. Schon im November 2024 hatte die ProReal Secur 1 GmbH mitgeteilt, dass die Schuldverschreibung Ende 2024 nicht zurückgezahlt und die Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025 verlängert wird. Nun wiederholt sich das Ganze und erneut müssen die Anleger wenige Wochen vor dem Rückzahlungstermin erfahren, dass sie weiter auf ihr Geld warten müssen. 

 

Rückzahlung und Zinszahlung

 

Anleger konnten sich seit Ende 2020 an der Vermögensanlage ProReal Secur 1 beteiligen. Der vereinbarte Zinssatz beträgt 5,75 Prozent p.a. Ursprünglich sollte die Anleihe zum 31. Dezember 2024 zurückgezahlt werden. Daraus wurde jedoch nichts. Nach der erneuten Laufzeitverlängerung steht nun am 4. Januar 2027 die Rückzahlung und letzte Zinszahlung an. Die Zinszahlung für das Jahr 2025 muss Anfang Januar 2026 erfolgen.

Als Grund für die erneute Verschiebung der Rückzahlung gab die ProReal Secur 1 GmbH die anhaltende Krise auf dem Immobilienmarkt an. Eine nennenswerte Erholung des Immobilienmarkts sei 2025 trotz einiger Lichtblicke noch nicht erkennbar gewesen.

 

ProReal Europa 9 und 10: Hohe Verluste für die Anleger

Bank- und Kapitalanlagerecht

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Ob sich die angespannte Situation am Immobilienmarkt im neuen Jahr spürbar ändert, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden. Somit dürfe auch die Rückzahlung der Schuldverschreibung ProReal Secur 1 noch nicht sicher sein, auch wenn die vertraglichen Möglichkeiten zur Laufzeitverlängerung erschöpft sind. 

Warnende Beispiele dürften die Geldanlagen ProReal Europa 9 und 10 sein. Hier drohen den Anlegern massive Verluste in Höhe von rund 95 Prozent ihres investierten Kapitals. Ebenso müssen auch die Anleger der Schuldverschreibung ProReal Deutschland 7 mit hohen Verlusten rechnen.

 

Möglichkeiten der Anleger

 

„Anleger der ProReal Secur 1 sollten sich also frühzeitig vor drohenden finanziellen Verlusten schützen und ihre rechtlichen Möglichkeiten von der Kündigung der Anleihe bis zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen prüfen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern der ProReal-Serie für einen Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
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Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.