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ProReal Secur 1 – Anleger müssen weiter auf Rückzahlung warten

Anleger der Inhaberschuldverschreibung ProReal Secur 1 müssen weiter auf ihr Geld warten. Wie die Geschäftsführung der Gesellschaft am 4. Dezember 2025 bekanntgab, wird keine Rückzahlung zum Jahresende erfolgen. Stattdessen wird die Laufzeit erneut um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. 

Anlegern dürfte das Szenario bekannt vorkommen. Schon im November 2024 hatte die ProReal Secur 1 GmbH mitgeteilt, dass die Schuldverschreibung Ende 2024 nicht zurückgezahlt und die Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025 verlängert wird. Nun wiederholt sich das Ganze und erneut müssen die Anleger wenige Wochen vor dem Rückzahlungstermin erfahren, dass sie weiter auf ihr Geld warten müssen. 

 

Rückzahlung und Zinszahlung

 

Anleger konnten sich seit Ende 2020 an der Vermögensanlage ProReal Secur 1 beteiligen. Der vereinbarte Zinssatz beträgt 5,75 Prozent p.a. Ursprünglich sollte die Anleihe zum 31. Dezember 2024 zurückgezahlt werden. Daraus wurde jedoch nichts. Nach der erneuten Laufzeitverlängerung steht nun am 4. Januar 2027 die Rückzahlung und letzte Zinszahlung an. Die Zinszahlung für das Jahr 2025 muss Anfang Januar 2026 erfolgen.

Als Grund für die erneute Verschiebung der Rückzahlung gab die ProReal Secur 1 GmbH die anhaltende Krise auf dem Immobilienmarkt an. Eine nennenswerte Erholung des Immobilienmarkts sei 2025 trotz einiger Lichtblicke noch nicht erkennbar gewesen.

 

ProReal Europa 9 und 10: Hohe Verluste für die Anleger

Bank- und Kapitalanlagerecht

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Ob sich die angespannte Situation am Immobilienmarkt im neuen Jahr spürbar ändert, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden. Somit dürfe auch die Rückzahlung der Schuldverschreibung ProReal Secur 1 noch nicht sicher sein, auch wenn die vertraglichen Möglichkeiten zur Laufzeitverlängerung erschöpft sind. 

Warnende Beispiele dürften die Geldanlagen ProReal Europa 9 und 10 sein. Hier drohen den Anlegern massive Verluste in Höhe von rund 95 Prozent ihres investierten Kapitals. Ebenso müssen auch die Anleger der Schuldverschreibung ProReal Deutschland 7 mit hohen Verlusten rechnen.

 

Möglichkeiten der Anleger

 

„Anleger der ProReal Secur 1 sollten sich also frühzeitig vor drohenden finanziellen Verlusten schützen und ihre rechtlichen Möglichkeiten von der Kündigung der Anleihe bis zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen prüfen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern der ProReal-Serie für einen Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
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Aktuelles

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Hoffnung für Anleger der insolventen Ikarus Design Verwaltungs GmbH: Eine vertraglich vereinbarte Nachrangabrede ist intransparent und damit unwirksam. Das hat das Landgericht Hanau mit Urteil vom 8. Januar 2026 entschieden - Az. 1 O 418/25 (noch nicht rechtskräftig). „Unser Mandant kann nun seine Forderungen über 20.000 Euro plus Zinsen zur Insolvenztabelle anmelden und muss im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Rund 42.000 Euro hatte ein Sparkassen-Kunde bei einer Phishing-Attacke verloren. Das OLG Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23) entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Damit hat das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bestätigt (Az.: 2 O 312/22).

Rund 3.200 Schließfächer haben die Täter bei ihrem Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen aufgebrochen und geplündert. Betroffene des Raubs stehen vor einem enormem finanziellen Schaden, zumal der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse standardmäßig nur bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert ist. „Die Sparkasse kann ggf. aber auch über diese Summe hinaus in der Haftung stehen, wenn sie gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.