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publity AG - Anleihe-Anlegern drohen hohe Verluste

Es ist ein Schock für die Anleger der publity AG: Ihnen droht der Verlust von 97 bis 98 Prozent ihres investierten Kapitals. Grund dafür ist, dass die publity AG eine Restrukturierung nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) plant, um ihre Verschuldung signifikant zu reduzieren. Die Anleger der publity-Unternehmensanleihe 2020/2025 sollen dabei mit einer Zahlung in Höhe von voraussichtlich 2 bis 3 Prozent des Nominalbetrags abgefunden werden, wie der Büroimmobilien-Investor am 24. März 2025 mitteilte. Der Antrag auf Eröffnung eines StaRUG-Verfahrens soll demnach kurzfristig am Amtsgericht Frankfurt gestellt werden.

Die publity AG hatte die Unternehmensanleihe 2020/2025 (ISIN DE000A254RV3 und WKN A254RV) im Juni 2020 mit einem Emissionsvolumen von 100 Millionen Euro und einem Zinssatz von 5,5 Prozent p.a.  begeben. Am 19. Juni 2025 steht eigentlich die Rückzahlung der Anleihe an, doch damit können die Anleger nicht mehr rechnen. Stattdessen drohen ihnen enorme finanzielle Verluste. Denn wie das Unternehmen mitteilte, sollen sie im Rahmen eines geplanten StaRUG-Verfahrens mit einer Abfindung in Höhe von 2 bis 3 Prozent des Nennbetrags abgegolten werden. 

Dass auf die Anleger finanzielle Verluste zukommen, ließ sich schon erahnen, als die publity AG am 11. März mitteilte, dass die Rückzahlung der Anleihe zum 19. Juni 2025 nicht gesichert ist und voraussichtlich eine umfassende Restrukturierung der Anleihe erforderlich ist. „Mit einem solchen Kahlschlag, der für die Anleger schon fast den Totalverlust ihrer investierten Geldes bedeutet, konnte aber nicht gerechnet werden. Das ist ein Schock für die Anleger“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es ist nicht die einzige Hiobsbotschaft für Anleger und Aktionäre der publity AG. Am 13. Januar 2025 hatte der Vorstand bekannt gegeben, dass für das Geschäftsjahr 2024 ein Jahresfehlbetrag zwischen 185 und 210 Millionen Euro erwartet wird und die Gesellschaft somit rund die Hälfte ihres Grundkapitals verliert. Ein Grund für die Schieflage ist auch die Beteiligung an der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG, die sich im Insolvenzverfahren befindet. Auch hier sind Anleger betroffen.

Angesichts der drohenden enormen Verluste können die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. In Betracht können z.B. Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater kommen. Diese hätten die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung über die bestehenden Risiken aufklären müssen. „Wurden Risiken verschwiegen oder verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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Die BaFin legt bei der TGI AG nach: Mit Bescheid vom 19. Juni 2026 hat die Finanzaufsicht angeordnet, dass der Goldhändler mit Sitz in Liechtenstein sein in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss.

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.

Schlechte Nachrichten für Anleger der Ventus Energy Group OÜ: Wie die Gesellschaft den Anlegern am 11. Juni 2026 mitgeteilt hat, strebt sie ein Restrukturierungsverfahren nach estnischen Recht an.