Rückrufservice

publity AG stellt Insolvenzantrag

Die publity AG hat am 29. Oktober 2025 angekündigt, dass sie unverzüglich Insolvenzantrag stellen wird. Die Anleger der publity-Anleihe (ISIN: DE000A254RV3 / WKN: A254RV) müssen mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.

Anleger konnten sich an der 2020 begebenen Unternehmensanleihe der publity AG beteiligen. Bei einer ursprünglichen Laufzeit bis 2025 sollten sie einen Zinssatz von 5,5 Prozent jährlich erhalten. Zwischenzeitlich wurden die Anleihebedingungen geändert und u.a. die Laufzeit bis 2027 verlängert. Doch statt Zins- und Rückzahlungen müssen die Anleger nun mit massiven finanziellen Verlusten rechnen.

 

Restrukturierung nach StaRUG gescheitert

 

Die wirtschaftlichen Probleme der publity AG wurden schon im März 2025 bekannt, als der Büroimmobilien-Investor mitteilte, dass die pünktliche Rückzahlung der Anleihe ohne geeignete Restrukturierungsmaßnahmen nicht gesichert ist. Wenig später teilte das Unternehmen mit, dass es eine Restrukturierung nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) plant, um die Verschuldung signifikant zu reduzieren. Teil der Restrukturierungsmaßnahmen sollte sein, dass die Anleihe-Anleger mit 2 bis 3 Prozent des Nominalbetrags ihres Anleihe-Betrags abgefunden werden.

Der Plan ist gescheitert, da das zuständige Restrukturierungsgericht die Restrukturierungssache nach dem StaRUG aufgehoben habe, teilte die publity AG mit. Folge werde die unverzügliche Stellung eines Insolvenzantrags sein.

 

Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

„Nachdem die Anleihe-Anleger im Rahmen der geplanten Restrukturierung fast ihr gesamtes investiertes Kapital verloren hätten, haben sie im Insolvenzverfahren – sobald es eröffnet ist - immerhin die Möglichkeit, ihre Forderungen anzumelden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Mit einer hohen Insolvenzquote wird aber voraussichtlich nicht zu rechnen sein. „Um sich gegen die drohenden finanziellen Verluste zu wehren, sollte die Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter auch nur ein Schritt sein. Darüber hinaus können weitere rechtliche Möglichkeiten wie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen geprüft werden“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Schadenersatzansprüche der Anleger

 

In Betracht können z.B. Forderungen gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler kommen. Diese hätten die Anleger über die bestehenden Risiken und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko informieren müssen. „Ist diese Aufklärung nicht ordnungsgemäß erfolgt, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Verschiedene offene Immobilienfonds befinden sich in der Krise. Beispielhaft seien der UniImmo Wohnen ZBI oder der Leading Cities Invest genannt. Beide Fondsgesellschaften mussten ihren Immobilienbestand massiv abwerten. So hat der UniImmo Wohnen ZBI im Sommer 2024 rund 17 Prozent an Wert verloren, der Leading Cities Invest von KanAm wurde in mehreren Schritten sogar um rund 28 Prozent abgewertet. Für die Anleger bedeutet das erhebliche Verluste. „Das Geld muss jedoch nicht endgültig verloren sein.

Anlegern der Namensschuldverschreibung ProReal Europa 10 drohen Verluste in Höhe von rund 95 Prozent ihres investierten Kapitals. Nun macht ein Urteil des Landgerichts Stuttgart Hoffnung auf Schadenersatz. Das Gericht stellte einen Prospektfehler bei der Schuldverschreibung ProReal Europa 10 fest und verurteilte deshalb einen ehemaligen Geschäftsführer und Prospektverantwortlichen zur Zahlung von Schadenersatz, wie das Handelsblatt am 9. Dezember 2025 online berichtete.

Der Anteilspreis beim offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAm musste zum 26. November 2025 erneut um 3,63 Euro je Anteil reduziert werden. Es ist nicht die erste Abwertung. Inzwischen ist der Anteilspreis auf rund 66 Euro gefallen. Anleger haben durch die Abwertungen viel Geld verloren.

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 1. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Das Unternehmen mit Sitz in Stuttgart bot Anlegern Direkt-Investments in Solaranlagen an. Nach dem Insolvenzantrag fragen sich viele Anleger, wie es mit ihrer Investition weitergeht.

Banken und Sparkassen können ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verlieren, wenn sie die Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung aufgeklärt haben. Konsequenz ist, dass Verbraucher eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen können. Das hat der BGH mit wegweisenden Urteilen vom 3. Dezember 2024 (Az.: XI ZR 75/23) und 20. Mai 2025 (Az. XI ZR 22/24) entschieden. 

Die Life Forestry Switzerland AG ist in Konkurs und wird liquidiert. Das geht aus einer Meldung des Schweizerischen Handelsamtsblatts (SHAB) vom 25. November 2025 hervor. Demnach hat das Kantonsgericht Nidwalden den Konkurs über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 19. November 2025 eröffnet.