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publity AG stellt Insolvenzantrag

Die publity AG hat am 29. Oktober 2025 angekündigt, dass sie unverzüglich Insolvenzantrag stellen wird. Die Anleger der publity-Anleihe (ISIN: DE000A254RV3 / WKN: A254RV) müssen mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.

Anleger konnten sich an der 2020 begebenen Unternehmensanleihe der publity AG beteiligen. Bei einer ursprünglichen Laufzeit bis 2025 sollten sie einen Zinssatz von 5,5 Prozent jährlich erhalten. Zwischenzeitlich wurden die Anleihebedingungen geändert und u.a. die Laufzeit bis 2027 verlängert. Doch statt Zins- und Rückzahlungen müssen die Anleger nun mit massiven finanziellen Verlusten rechnen.

 

Restrukturierung nach StaRUG gescheitert

 

Die wirtschaftlichen Probleme der publity AG wurden schon im März 2025 bekannt, als der Büroimmobilien-Investor mitteilte, dass die pünktliche Rückzahlung der Anleihe ohne geeignete Restrukturierungsmaßnahmen nicht gesichert ist. Wenig später teilte das Unternehmen mit, dass es eine Restrukturierung nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) plant, um die Verschuldung signifikant zu reduzieren. Teil der Restrukturierungsmaßnahmen sollte sein, dass die Anleihe-Anleger mit 2 bis 3 Prozent des Nominalbetrags ihres Anleihe-Betrags abgefunden werden.

Der Plan ist gescheitert, da das zuständige Restrukturierungsgericht die Restrukturierungssache nach dem StaRUG aufgehoben habe, teilte die publity AG mit. Folge werde die unverzügliche Stellung eines Insolvenzantrags sein.

 

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„Nachdem die Anleihe-Anleger im Rahmen der geplanten Restrukturierung fast ihr gesamtes investiertes Kapital verloren hätten, haben sie im Insolvenzverfahren – sobald es eröffnet ist - immerhin die Möglichkeit, ihre Forderungen anzumelden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Mit einer hohen Insolvenzquote wird aber voraussichtlich nicht zu rechnen sein. „Um sich gegen die drohenden finanziellen Verluste zu wehren, sollte die Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter auch nur ein Schritt sein. Darüber hinaus können weitere rechtliche Möglichkeiten wie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen geprüft werden“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Schadenersatzansprüche der Anleger

 

In Betracht können z.B. Forderungen gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler kommen. Diese hätten die Anleger über die bestehenden Risiken und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko informieren müssen. „Ist diese Aufklärung nicht ordnungsgemäß erfolgt, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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Seit dem 15. Januar 2026 können Anleger des offenen Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D ihre Anteile nicht mehr zurückgeben. Daran ändert auch der Anfang August 2026 erfolgte Verkauf einer Neubauwohnanlage in Bielefeld mit 252 Wohnungen für 46 Millionen Euro nichts – die Anleger kommen weiterhin nicht an ihr Geld.