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publity AG stellt Insolvenzantrag

Die publity AG hat am 29. Oktober 2025 angekündigt, dass sie unverzüglich Insolvenzantrag stellen wird. Die Anleger der publity-Anleihe (ISIN: DE000A254RV3 / WKN: A254RV) müssen mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.

Anleger konnten sich an der 2020 begebenen Unternehmensanleihe der publity AG beteiligen. Bei einer ursprünglichen Laufzeit bis 2025 sollten sie einen Zinssatz von 5,5 Prozent jährlich erhalten. Zwischenzeitlich wurden die Anleihebedingungen geändert und u.a. die Laufzeit bis 2027 verlängert. Doch statt Zins- und Rückzahlungen müssen die Anleger nun mit massiven finanziellen Verlusten rechnen.

 

Restrukturierung nach StaRUG gescheitert

 

Die wirtschaftlichen Probleme der publity AG wurden schon im März 2025 bekannt, als der Büroimmobilien-Investor mitteilte, dass die pünktliche Rückzahlung der Anleihe ohne geeignete Restrukturierungsmaßnahmen nicht gesichert ist. Wenig später teilte das Unternehmen mit, dass es eine Restrukturierung nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) plant, um die Verschuldung signifikant zu reduzieren. Teil der Restrukturierungsmaßnahmen sollte sein, dass die Anleihe-Anleger mit 2 bis 3 Prozent des Nominalbetrags ihres Anleihe-Betrags abgefunden werden.

Der Plan ist gescheitert, da das zuständige Restrukturierungsgericht die Restrukturierungssache nach dem StaRUG aufgehoben habe, teilte die publity AG mit. Folge werde die unverzügliche Stellung eines Insolvenzantrags sein.

 

Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden

Bank- und Kapitalanlagerecht

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„Nachdem die Anleihe-Anleger im Rahmen der geplanten Restrukturierung fast ihr gesamtes investiertes Kapital verloren hätten, haben sie im Insolvenzverfahren – sobald es eröffnet ist - immerhin die Möglichkeit, ihre Forderungen anzumelden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Mit einer hohen Insolvenzquote wird aber voraussichtlich nicht zu rechnen sein. „Um sich gegen die drohenden finanziellen Verluste zu wehren, sollte die Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter auch nur ein Schritt sein. Darüber hinaus können weitere rechtliche Möglichkeiten wie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen geprüft werden“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Schadenersatzansprüche der Anleger

 

In Betracht können z.B. Forderungen gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler kommen. Diese hätten die Anleger über die bestehenden Risiken und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko informieren müssen. „Ist diese Aufklärung nicht ordnungsgemäß erfolgt, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

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Sekretariat: Frau Polski
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Fax: 0711 / 520 888 - 23
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Aktuelles

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Hoffnung für Anleger der insolventen Ikarus Design Verwaltungs GmbH: Eine vertraglich vereinbarte Nachrangabrede ist intransparent und damit unwirksam. Das hat das Landgericht Hanau mit Urteil vom 8. Januar 2026 entschieden - Az. 1 O 418/25 (noch nicht rechtskräftig). „Unser Mandant kann nun seine Forderungen über 20.000 Euro plus Zinsen zur Insolvenztabelle anmelden und muss im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Rund 42.000 Euro hatte ein Sparkassen-Kunde bei einer Phishing-Attacke verloren. Das OLG Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23) entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Damit hat das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bestätigt (Az.: 2 O 312/22).

Rund 3.200 Schließfächer haben die Täter bei ihrem Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen aufgebrochen und geplündert. Betroffene des Raubs stehen vor einem enormem finanziellen Schaden, zumal der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse standardmäßig nur bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert ist. „Die Sparkasse kann ggf. aber auch über diese Summe hinaus in der Haftung stehen, wenn sie gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.