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Ramfort Anleihe - Anleger sollen über Änderungen der Anleihebedingungen abstimmen

Anleihe-Anleger der Ramfort GmbH sollen über Änderungen der Anleihebedingungen abstimmen. Die Abstimmung findet ohne Versammlung vom 28. Februar bis 2. März 2025 statt. Die Anleger sind u.a. aufgefordert über die Freigabe der Besicherung der Anleihe sowie einen Zinsverzicht abzustimmen.

Die Ramfort GmbH investiert schwerpunktmäßig in Immobilien. Anleger können sich über die 2021 aufgelegte Anleihe 2021/2026 beteiligen (ISIN: DE000A3H2T47 / WKN: A3H2T4). Die Schuldverschreibungen sind mit 6,75 jährlich verzinst und die Zinsen sollen jeweils im März und September eines Jahres an die Anleger ausgezahlt werden. Die Laufzeit soll am 15. März 2026 enden.

Nun könnte es jedoch ganz anders kommen, denn die Ramfort GmbH beabsichtigt einschneidende Änderungen der Anleihebedingungen. Zur Begründung gibt die Gesellschaft an, dass es inflationsbedingt zu einem starken Anstieg der Baukosten und Erhöhung des Leitzinses gekommen ist. Das hat zu einer Belastung der Liquidität der Projektgesellschaften geführt. Um die Projektgesellschaften in der aktuellen Phase stabil zu halten  und die Objekte dann bei einer Erholung des Immobilienmarkts zu realisieren, sollen die Anleihebedingungen geändert werden. Die Schuldverschreibungen sollen dann bei Endfälligkeit vollständig zu 105 Prozent zurückgezahlt werden.

Vorher müssen die Anleger aber den beabsichtigten Änderungen zustimmen. So soll die Laufzeit der Anleihe um zwei Jahre bis zum 15. März 2028 verlängert werden bei gleichzeitigen ersatzlosen Verzicht auf die Verzinsung der Schuldverschreibungen bis zum Ende der Laufzeit. Außerdem sollen die Anleger über die Freigabe der Besicherung der Anleihe abstimmen. Die Stimmabgabe soll im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung vom 28. Februar bis 2. März 2025 erfolgen.

Anleger sollten sich gut überlegen, ob sie den Änderungen zustimmen, denn sie gehen vor allem zu ihren Lasten. Die Verzinsung soll vollständig und ersatzlos gestrichen werden. Schon die am 15. März fälligen Zinsen sollen nicht mehr ausgezahlt werden. Mit der Verlängerung der Laufzeit stehen die Anleger auch länger im Risiko, zumal die Besicherung der Schuldverschreibung freigegeben werden soll.

„Die Anleger werden unter Druck gesetzt und sollen einseitigen Änderungen zustimmen. Daher sollten sie ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen und ggf. auf bessere Konditionen bestehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Zudem können weitere rechtliche Optionen geprüft werden. In Betracht können auch Schadenersatzansprüche kommen, wenn z.B. Anlageberater oder -vermittler die Anleger nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken aufgeklärt haben.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der Ramfort-Anleihe zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.