Anleihe-Anleger der Ramfort GmbH sollen über Änderungen der Anleihebedingungen abstimmen. Die Abstimmung findet ohne Versammlung vom 28. Februar bis 2. März 2025 statt. Die Anleger sind u.a. aufgefordert über die Freigabe der Besicherung der Anleihe sowie einen Zinsverzicht abzustimmen.
Die Ramfort GmbH investiert schwerpunktmäßig in Immobilien. Anleger können sich über die 2021 aufgelegte Anleihe 2021/2026 beteiligen (ISIN: DE000A3H2T47 / WKN: A3H2T4). Die Schuldverschreibungen sind mit 6,75 jährlich verzinst und die Zinsen sollen jeweils im März und September eines Jahres an die Anleger ausgezahlt werden. Die Laufzeit soll am 15. März 2026 enden.
Nun könnte es jedoch ganz anders kommen, denn die Ramfort GmbH beabsichtigt einschneidende Änderungen der Anleihebedingungen. Zur Begründung gibt die Gesellschaft an, dass es inflationsbedingt zu einem starken Anstieg der Baukosten und Erhöhung des Leitzinses gekommen ist. Das hat zu einer Belastung der Liquidität der Projektgesellschaften geführt. Um die Projektgesellschaften in der aktuellen Phase stabil zu halten und die Objekte dann bei einer Erholung des Immobilienmarkts zu realisieren, sollen die Anleihebedingungen geändert werden. Die Schuldverschreibungen sollen dann bei Endfälligkeit vollständig zu 105 Prozent zurückgezahlt werden.
Vorher müssen die Anleger aber den beabsichtigten Änderungen zustimmen. So soll die Laufzeit der Anleihe um zwei Jahre bis zum 15. März 2028 verlängert werden bei gleichzeitigen ersatzlosen Verzicht auf die Verzinsung der Schuldverschreibungen bis zum Ende der Laufzeit. Außerdem sollen die Anleger über die Freigabe der Besicherung der Anleihe abstimmen. Die Stimmabgabe soll im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung vom 28. Februar bis 2. März 2025 erfolgen.
Anleger sollten sich gut überlegen, ob sie den Änderungen zustimmen, denn sie gehen vor allem zu ihren Lasten. Die Verzinsung soll vollständig und ersatzlos gestrichen werden. Schon die am 15. März fälligen Zinsen sollen nicht mehr ausgezahlt werden. Mit der Verlängerung der Laufzeit stehen die Anleger auch länger im Risiko, zumal die Besicherung der Schuldverschreibung freigegeben werden soll.
„Die Anleger werden unter Druck gesetzt und sollen einseitigen Änderungen zustimmen. Daher sollten sie ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen und ggf. auf bessere Konditionen bestehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Zudem können weitere rechtliche Optionen geprüft werden. In Betracht können auch Schadenersatzansprüche kommen, wenn z.B. Anlageberater oder -vermittler die Anleger nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken aufgeklärt haben.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der Ramfort-Anleihe zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!
Bank- und Kapitalanlagerecht
Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht