Rückrufservice

Razzia bei der insolventen Geno eG – Forderungsanmeldung und Schadensersatz

Im Zusammenhang mit der Insolvenz der Geno Wohnbaugenossenschaft eG kam es am 12. September 2018 zu einer Razzia der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Dabei durchsuchten Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt Baden-Württemberg sowohl Geschäftsräume der insolventen Genossenschaft als auch drei Privatwohnungen.

 

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden sechs Wohn- und Geschäftsobjekte wegen des Verdachts der Untreue, der Insolvenzverschleppung und des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs durchsucht. Der Verdacht richte sich gegen zwei ehemalige und einen amtierenden Vorstand der Geno Wohnbaugenossenschaft, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

 

„Sollte sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft bestätigen, kann das Auswirkungen auf die Schadensersatzansprüche der ausgeschiedenen und aktuellen Mitglieder der Genossenschaft haben. Die Schadensersatzforderungen können dann im Insolvenzverfahren angemeldet werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

 

Zunächst geht es für die ausgeschiedenen Genossenschaftsmitglieder aber darum, ihren Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben bis zum 24. September beim Insolvenzverwalter anzumelden. Auch wenn nicht davon auszugehen ist, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen, sollten die Forderungen unbedingt angemeldet werden, da sie ansonsten im Insolvenzverfahren überhaupt nicht berücksichtigt werden können.

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

Die Kehrseite des Insolvenzverfahren ist, dass auch Forderungen auf die Genossenschaftsmitglieder zukommen können. Es ist davon auszugehen, dass sie aufgefordert werden, weiterhin ihre Einlage an die Geno eG zu erbringen, obwohl das Geld mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit verloren ist. Dennoch wird die Genossenschaft oder der Insolvenzverwalter vermutlich darauf drängen, dass die vertraglichen Pflichten erfüllt und die Beiträge weiter eingezahlt werden. „Das macht die Sache für die betroffenen Genossenschaftsmitglieder natürlich besonders bitter. Obwohl sie schon durch die Insolvenz der Geno wahrscheinlich Geld verloren haben, sollen sie ihre Beiträge weiter leisten und ihren Schaden noch erhöhen. Auch gegen derartige Zahlungsaufforderungen können rechtliche Schritte ergriffen werden“, erklärt Rechtsanwalt Looser.

 

Neben der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren können die Genossenschaftsmitglieder auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler bzw. Berater prüfen lassen. Diese hätten über die bestehenden Risiken bei einem Beitritt zur Geno Genossenschaft aufklären müssen. Wurde diese Pflicht verletzt, können Schadensersatzansprüche entstanden sein. Solche Ansprüche können natürlich auch gegenüber Unternehmensverantwortlichen bestehen. Insbesondere, wenn sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft auf Betrug oder Insolvenzverschleppung bestätigt.

 

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten natürlich auch in Bezug auf die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung an. Sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Ein Inkasso-Unternehmen muss eine Negativmeldung an die Schufa zurückziehen, da es in der Meldung zwischen Hauptforderung und Nebenforderung nicht eindeutig differenziert habe. Solche Meldungen seien unzulässig, entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mit Urteil vom 22. November 2024 (Az.: 17 U 2/24).

Immobilienprojekte werden immer häufiger über Crowdfunding mit Darlehen von Kleinanlegern finanziert. Scheitert das Projekt, muss das Geld der Anleger nicht verloren sein. Das Landgericht Ravensburg stellte mit Urteil vom 7. Februar 2025 fest, dass die Internetplattform, über die die Gelder der Anleger eingesammelt wurden, in der Haftung steht, wenn sie die Anleger nicht deutlich über ihr Totalverlustrisiko aufgeklärt hat (Az.: 2 O 99/24).

Wer ein Haus kaufen möchte, nimmt dafür in aller Regel einen Kredit bei der Bank auf. Platzt der Hauskauf nach der Kreditaufnahme noch, kann das teure Folgen für den Verbraucher haben, denn die Bank kann eine Nichtabnahmeentschädigung für das nicht benötigte Darlehen verlangen. Allerdings kann auch der Darlehensvermittler in der Haftung stehen.

Für die Anleger der DR Deutsche Rücklagen GmbH wird es bitter: Das Amtsgericht Frankfurt hat am 4. März 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft eröffnet (Az.: 810 IN 212/25 D-77). Wohnungseigentümergemeinschaften, deren Rücklagen bei der DR Deutsche Rücklagen investiert wurden, müssen nun um ihr Geld fürchten.

Hausverwaltungen haben Rücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) offenbar ohne Wissen der Eigentümer in riskante Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH investiert. Nun fürchten die Wohnungseigentümer um ihr Geld. Denn im Dezember 2024 fällig gewesene Zinszahlungen der DR Deutsche Rücklagen sind scheinbar ausgeblieben. Eine für den 13. Februar 2025 geplante Gläubigerversammlung wurde kurzfristig abgesagt.

Betrügern ist es gelungen, an die sensiblen Bankdaten einer Sparkassen-Kundin zu gelangen und von ihrem Konto knapp 5.000 Euro abzuheben. Nach dem ersten Schock gibt es eine gute Nachricht für die Kundin: Mit Urteil vom 6. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Eberswalde entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss (Az.: 2 C 421/23).