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Razzia bei der TGI AG - Ermittlungen wegen Betrugsverdacht

Razzia bei der TGI AG: Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein hat die Firmenzentrale des Unternehmens in Vaduz am 2. Juni 2026 untersuchen lassen. Es werde gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs, der Geldwäsche und des Vergehens gegen das Bankengesetz ermittelt, berichtet das Handelsblatt online am 4. Juni 2026. Die TGI AG hat die Vorwürfe in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass der laufende Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.

„Auch wenn natürlich die Unschuldsvermutung gilt, sind es schwerwiegende Vorwürfe, die gegen die Verdächtigen im Raum stehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Ob sich die Vorwürfe halten lassen, müssen die weiteren Ermittlungen zeigen.

 

TGI AG im Fokus der Finanzmarktaufsichten

 

Für Anleger, die in verschiedene Goldanlagen der TGI AG investiert haben, sind die Ermittlungen u.a. wegen Betrugsverdachts aber ein deutliches Warnzeichen, nachdem die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht (FMA) der TGI AG erst Ende Mai den Vertrieb und das öffentliche Angebot für ihre Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ verboten hat. Grund für das Verbot ist laut der FMA, dass die TGI AG mit diesen Produkten das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis betreibe.

Auch die deutsche Finanzmarktaufsicht BaFin hatte der TGI AG schon im April verboten, ihre Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ in Deutschland zum Verkauf anzubieten, weil der dafür  benötigte Verkaufsprospekt nicht vorgelegt wurde.

Zudem haben die liechtensteinische und österreichische Finanzmarktaufsicht Ende April vor Angeboten der TGI AG gewarnt. Besonders deutlich fiel die Warnung der FMA Liechtenstein aus. In ihrer Mitteilung riet sie „dringend davon ab, Investitionen im Zusammenhang mit dem Angebot der TGI AG zu tätigen, insbesondere nicht auf Angebote zu reagieren oder Gelder zu überweisen.“

Bank- und Kapitalanlagerecht

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Rückabwicklung und Schadenersatzanspruch

 

Nun sieht sich die TGI AG auch staatsanwaltlichen Ermittlungen ausgesetzt. Anleger dürften durch die Entwicklung zunehmend verunsichert sein. Um sich vor möglichen finanziellen Verlusten zu schützen, können sie ihre rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen.

Da für verschiedene Goldanlagen in Deutschland offenbar nicht der erforderliche Verkaufsprospekt vorgelegt wurde, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen. „Anleger könnten daher Anspruch auf Rückabwicklung ihrer Verträge haben“, so Rechtsanwalt Seifert.

Zudem können auch Schadenersatzansprüche geprüft werden. Forderungen können z.B. gegen Anlageberater bzw. -vermittler entstanden sein, wenn diese die Anleger nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken aufgeklärt oder die Plausibilität des Geschäftsmodells nicht hinreichend geprüft haben.

 

Fazit: Rechtliche Möglichkeiten prüfen

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern der TGI AG zum Pauschalpreis von 149 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
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Aktuelles

Ende 2025 drangen Einbrecher in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen ein und knackten über 3.000 Schließfächer. Der Schock und der Schaden sind für viele Kunden enorm. Immerhin hat die Sparkasse Gelsenkirchen inzwischen mit den ersten Entschädigungszahlungen begonnen – aber nur bis zur Haftungsgrenze von 10.300 Euro pro Schließfach. „Das reicht in vielen Fällen nicht aus, um den Schaden der Kunden zu decken. Allerdings können ggf. auch Schadenersatzansprüche über die Entschädigungszahlung hinaus bestehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland hat die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen am 30. Juni 2026 ausgesetzt. Anleger des offenen Immobilienfonds kommen nun zumindest vorübergehend nicht an ihr investiertes Geld. Die Schließung des Fonds ist maximal für 36 Monate möglich. 

Der Fondsmanager KanAm hat die Schließung und Abwicklung des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest am 26. Juni 2026 bekannt gegeben. Anleger können seit dem 29. Juni 2026 keine Anteile mehr zurückgeben. Ihnen drohen finanzielle Verluste.

Die BaFin legt bei der TGI AG nach: Mit Bescheid vom 19. Juni 2026 hat die Finanzaufsicht angeordnet, dass der Goldhändler mit Sitz in Liechtenstein sein in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss.

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.

Schlechte Nachrichten für Anleger der Ventus Energy Group OÜ: Wie die Gesellschaft den Anlegern am 11. Juni 2026 mitgeteilt hat, strebt sie ein Restrukturierungsverfahren nach estnischen Recht an.