Razzia bei der TGI AG: Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein hat die Firmenzentrale des Unternehmens in Vaduz am 2. Juni 2026 untersuchen lassen. Es werde gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs, der Geldwäsche und des Vergehens gegen das Bankengesetz ermittelt, berichtet das Handelsblatt online am 4. Juni 2026. Die TGI AG hat die Vorwürfe in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass der laufende Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.
„Auch wenn natürlich die Unschuldsvermutung gilt, sind es schwerwiegende Vorwürfe, die gegen die Verdächtigen im Raum stehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Ob sich die Vorwürfe halten lassen, müssen die weiteren Ermittlungen zeigen.
TGI AG im Fokus der Finanzmarktaufsichten
Für Anleger, die in verschiedene Goldanlagen der TGI AG investiert haben, sind die Ermittlungen u.a. wegen Betrugsverdachts aber ein deutliches Warnzeichen, nachdem die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht (FMA) der TGI AG erst Ende Mai den Vertrieb und das öffentliche Angebot für ihre Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ verboten hat. Grund für das Verbot ist laut der FMA, dass die TGI AG mit diesen Produkten das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis betreibe.
Auch die deutsche Finanzmarktaufsicht BaFin hatte der TGI AG schon im April verboten, ihre Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ in Deutschland zum Verkauf anzubieten, weil der dafür benötigte Verkaufsprospekt nicht vorgelegt wurde.
Zudem haben die liechtensteinische und österreichische Finanzmarktaufsicht Ende April vor Angeboten der TGI AG gewarnt. Besonders deutlich fiel die Warnung der FMA Liechtenstein aus. In ihrer Mitteilung riet sie „dringend davon ab, Investitionen im Zusammenhang mit dem Angebot der TGI AG zu tätigen, insbesondere nicht auf Angebote zu reagieren oder Gelder zu überweisen.“
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Rückabwicklung und Schadenersatzanspruch
Nun sieht sich die TGI AG auch staatsanwaltlichen Ermittlungen ausgesetzt. Anleger dürften durch die Entwicklung zunehmend verunsichert sein. Um sich vor möglichen finanziellen Verlusten zu schützen, können sie ihre rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen.
Da für verschiedene Goldanlagen in Deutschland offenbar nicht der erforderliche Verkaufsprospekt vorgelegt wurde, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen. „Anleger könnten daher Anspruch auf Rückabwicklung ihrer Verträge haben“, so Rechtsanwalt Seifert.
Zudem können auch Schadenersatzansprüche geprüft werden. Forderungen können z.B. gegen Anlageberater bzw. -vermittler entstanden sein, wenn diese die Anleger nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken aufgeklärt oder die Plausibilität des Geschäftsmodells nicht hinreichend geprüft haben.
Fazit: Rechtliche Möglichkeiten prüfen
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