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Razzia bei der TGI AG - Ermittlungen wegen Betrugsverdacht

Razzia bei der TGI AG: Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein hat die Firmenzentrale des Unternehmens in Vaduz am 2. Juni 2026 untersuchen lassen. Es werde gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs, der Geldwäsche und des Vergehens gegen das Bankengesetz ermittelt, berichtet das Handelsblatt online am 4. Juni 2026. Die TGI AG hat die Vorwürfe in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass der laufende Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.

„Auch wenn natürlich die Unschuldsvermutung gilt, sind es schwerwiegende Vorwürfe, die gegen die Verdächtigen im Raum stehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Ob sich die Vorwürfe halten lassen, müssen die weiteren Ermittlungen zeigen.

 

TGI AG im Fokus der Finanzmarktaufsichten

 

Für Anleger, die in verschiedene Goldanlagen der TGI AG investiert haben, sind die Ermittlungen u.a. wegen Betrugsverdachts aber ein deutliches Warnzeichen, nachdem die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht (FMA) der TGI AG erst Ende Mai den Vertrieb und das öffentliche Angebot für ihre Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ verboten hat. Grund für das Verbot ist laut der FMA, dass die TGI AG mit diesen Produkten das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis betreibe.

Auch die deutsche Finanzmarktaufsicht BaFin hatte der TGI AG schon im April verboten, ihre Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ in Deutschland zum Verkauf anzubieten, weil der dafür  benötigte Verkaufsprospekt nicht vorgelegt wurde.

Zudem haben die liechtensteinische und österreichische Finanzmarktaufsicht Ende April vor Angeboten der TGI AG gewarnt. Besonders deutlich fiel die Warnung der FMA Liechtenstein aus. In ihrer Mitteilung riet sie „dringend davon ab, Investitionen im Zusammenhang mit dem Angebot der TGI AG zu tätigen, insbesondere nicht auf Angebote zu reagieren oder Gelder zu überweisen.“

Bank- und Kapitalanlagerecht

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Rückabwicklung und Schadenersatzanspruch

 

Nun sieht sich die TGI AG auch staatsanwaltlichen Ermittlungen ausgesetzt. Anleger dürften durch die Entwicklung zunehmend verunsichert sein. Um sich vor möglichen finanziellen Verlusten zu schützen, können sie ihre rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen.

Da für verschiedene Goldanlagen in Deutschland offenbar nicht der erforderliche Verkaufsprospekt vorgelegt wurde, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen. „Anleger könnten daher Anspruch auf Rückabwicklung ihrer Verträge haben“, so Rechtsanwalt Seifert.

Zudem können auch Schadenersatzansprüche geprüft werden. Forderungen können z.B. gegen Anlageberater bzw. -vermittler entstanden sein, wenn diese die Anleger nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken aufgeklärt oder die Plausibilität des Geschäftsmodells nicht hinreichend geprüft haben.

 

Fazit: Rechtliche Möglichkeiten prüfen

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern der TGI AG zum Pauschalpreis von 149 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
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Aktuelles

Der Aachener Spar- und Stiftungsfonds wird abgewickelt; die Fondsimmobilien sollen verkauft werden. Für die Anleger des offenen Immobilienfonds bedeutet dies zunächst, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können. Ebenso sind finanzielle Verluste im Zuge der Abwicklung möglich.

Mit knapp 10.000 Euro hatte sich ein Ehepaar an der Vermögensanlage treeme – mein Baumfairvermögen der inzwischen insolventen Green Wood International AG beteiligt. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 24. August 2026 (Az. 2-25 O 147/25 / nicht rechtskräftig) erhält es sein Geld zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass sich der Anlageberater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für den Fonds DF Deutsche Finance Investment 17 – Club Deal Boston II wird voraussichtlich Insolvenz angemeldet werden müssen. Die Anleger sollen darüber bereits schriftlich informiert worden sein. Für sie stellt sich nun vor allem die Frage, wie sie sich gegen die drohenden finanziellen Verluste wehren können.

Betrug beim Online-Banking ist weit verbreitet. Das Geld der Opfer muss aber nicht endgültig verloren sein, wie ein Urteil des OLG Frankfurt zeigt (Az. 29 U 100/24). Die Entscheidung macht deutlich, dass Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen den Inhaber des Empfängerkontos haben können, wenn dieser als sogenannter Finanzagent oder Geldwäscher fungiert.