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Razzia bei Fiat - Durchsuchungen im Abgasskandal

Jetzt droht auch Fiat Chrysler und dem Schwesterkonzert CNH Industrial, zu dem auch Iveco zählt, Ärger im Abgasskandal. In Deutschland, Italien und der Schweiz haben Ermittler mehrere Standorte der Unternehmen durchsucht.

Grund für die Razzia ist der Verdacht einer illegalen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung. Die soll in Diesel-Motoren verbaut sein, die in Modellen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco stecken. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt dabei gegen den Autobauer Fiat Chrysler und dem Schwesterkonzern CNH Industrial, zu dem neben Iveco noch elf weitere Marken gehören.

Bei der Razzia seien Objekte in Frankfurt, Baden-Württemberg, Italien und der Schweiz betroffen. Es geht um den Verdacht illegaler Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren. Dieses sollen dazu führen, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Testbetrieb zwar eingehalten werden, im realen Straßenverkehr aber deutlich steigen. Im gesamten Bundesgebiet sollen mehr als 200.000 Fahrzeuge betroffen sein.

Fiat hat die Durchsuchungen bestätigt. Weitere Details sind noch nicht bekannt.

Fiat Chrysler ist im Abgasskandal kein unbeschriebenes Blatt. In den USA wurde dem Konzern schon 2017 vorgeworfen, Abgaswerte manipuliert zu haben. Gegen Zahlung von umgerechnet rund 690 Millionen Euro konnte Fiat die anschließenden Klagen beilegen. Damit kam Fiat Chrysler im Abgasskandal in den Vereinigten Staaten deutlich günstiger davon als VW.

„Die Ermittlungen deuten darauf hin, dass auch Fiat Chrysler unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung verwendet. Die betroffenen Fahrzeug-Halter können Schadensersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das gilt umso mehr, nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston Ende April klargemacht hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält und Ausnahmen nur in engen Grenzen zum unmittelbaren Schutz des Motors zulässig seien.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

 

 

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.