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Rechte der Fluggäste bei Flugverspätung und Flugausfall

Endlich Sommerferien: Viele Deutsche nutzen die Zeit, um in den Urlaub zu fliegen. Kommt es zu Verspätungen oder Flugannullierungen haben Fluggäste verschiedene Rechte, u.a. auch auf Zahlung einer Entschädigung.

Verspätet sich der Flug um mindestens zwei Stunden auf einer Kurzstrecke, haben die Fluggäste zunächst Anspruch auf Verpflegungsleistungen. Im Fall einer Verschiebung des Fluges auf den nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft auch für eine Übernachtungsmöglichkeit sorgen. Entsprechendes gilt in Abhängigkeit von der Flugstrecke und dem Ausmaß der Verspätung auch bei längeren Flügen.

„Darüber hinaus haben Fluggäste auch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn der Flug mit einer Verspätung von drei oder mehr Stunden am Zielflughafen landet und die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Bei Kurzstrecken bis 1.500 Kilometern beträgt der Entschädigungsanspruch 250 Euro, bei Mittelstrecken bis 3.500 Kilometern können Passgiere eine Entschädigung in Höhe von 400 Euro und bei Langstrecken in Höhe von 600 Euro geltend machen. Sind außergewöhnliche Umstände wie z.B. Unwetter für die Verspätung verantwortlich, besteht in der Regel kein Anspruch auf Entschädigung.

Wird ein Flug ganz gestrichen, besteht ebenfalls ein Entschädigungsanspruch. Dann kann der Fluggast entweder die vollständige Erstattung des Flugpreises verlangen oder die Umbuchung auf einen Ersatzflug. Kann die Airline keinen zeitnahen Ersatzflug anbieten, muss sie auch die Kosten für die Umbuchung auf einen Ersatzflug mit einer anderen Fluggesellschaft übernehmen.

Bei einem Flugausfall, über den der Fluggast erst kurzfristig informiert wurde, d.h. weniger als 14 Tage vor Abflug, kann dem Fluggast auch eine Entschädigungszahlung zwischen 250 und 600 Euro zustehen. Voraussetzung ist auch hier, dass die Airline für den Ausfall des Fluges verantwortlich ist. „Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Fluggesellschaft nicht genug Personal hat – in der Luft oder am Boden“, so Rechtsanwalt Seifert.

BRÜLLMANN Rechtanwälte gibt betroffenen Fluggästen gerne eine Einschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten und unterstützt sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte bei Flugverspätungen und Flugausfällen.

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