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Rechtliche Hilfe in der Corona-Krise

23.06.2020

Der Fall Tönnies in Rheda-Wiedenbrück im Kreis Gütersloh machts es überdeutlich: Corona ist noch nicht vorbei und es kann jederzeit wieder zu einem verstärkten Ausbruch des Virus kommen. Mit steigenden Infektionen wird auch die Wahrscheinlichkeit größer, dass Lockerungen zurückgenommen und Einschränkungen wieder hochgefahren werden.

Ansprüche aus der Betriebsschließungsversicherung

Von einem erneuten Lockdown wären Einzelhandel und besonders auch Gaststätten, Restaurants und Hotels betroffen. Für sie ist eine Entscheidung des Landgerichts Mannheim von Bedeutung (Az.: 11 O 66/20). Das Gericht bestätigte im Eilverfahren die Ansprüche eines Hotels aus seiner Betriebsschließungsversicherung.

Dem von den Versicherern immer wieder vorgetragenem Argument, dass der Erreger Covid-19 vom Versicherungsschutz nicht erfasst sei, weil er nicht namentlich in der Police aufgeführt wird, erteilte das Gericht eine klare Absage. Da Covid-19 erst im Januar 2020 als meldepflichtige Krankheit vom Bundesgesundheitsministerium erfasst wurde, könne es in den Policen auch noch gar nicht namentlich auftauchen. Die Auflistung der Krankheiten in der Police sei mehr beispielhaft und nicht abschließend zu sehen.

Widerspruch gegen Bußgeld

Corona brachte und bringt viele Einschränkungen und Regeln mit. Die Regelungen sind bundesweit uneinheitlich und es fällt nicht leicht, den Überblick zu behalten. Dennoch werden bei Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnungen der Länder Bußgelder fällig. Allerdings: Nicht jedes Bußgeld ist gerechtfertigt und Betroffene können sich wehren.

Schon Verstöße gegen das Abstandsgebot oder die Maskenpflicht können mit Bußgeldern belegt werden. Noch härter trifft es aber Gewerbetreibende. Verstoßen sie gegen Corona-Auflagen können sie mit hohen Bußgeldern zur Kasse gebeten werden. Rechtsanwalt Seifert: „In vielen Fällen ist der Verstoß gegen Corona-Vorschriften nicht eindeutig und es lohnt sich Widerspruch einzulegen.“

Anspruch auf Lohnfortzahlung

Eltern haben es während der Corona-Krise erlebt. Über Wochen mussten sie zu Hause bleiben, um ihre Kinder zu betreuen. Für sie ist wichtig zu wissen, dass sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Sind die Schulen und andere Einrichtungen zur Betreuung von Kindern aufgrund der Pandemie geschlossen und es besteht keine andere zumutbare Betreuungsmöglichkeit, können die Sorgeberechtigten zu Hause bleiben und die Betreuung selbst übernehmen. Führt dies zu einem Verdienstausfall bei den Eltern, haben sie nach § 56 1a IfSG (Infektionsschutzgesetz) einen Anspruch auf Entschädigung. Dies gilt, wenn die Kinder das 12. Lebensjahr noch nicht beendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind.

Corona hat noch viele weitere rechtliche Fragen mit sich gebracht. BRÜLLMANN Rechtsanwälte steht für eine Beratung gerne zur Verfügung. Mehr Informationen zu rechtlichen Fragen in der Corona-Krise gibt es hier.

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Aktuelles
04.05.2023

Während der Corona-Pandemie wurden zahlreiche Veranstaltungen abgesagt und Verträge gekündigt. Gebuchte Dienstleister können trotzdem einen Anspruch auf Vergütung haben, wie ein Urteil des Bundesgerichthofs vom 27. April 2023 zeigt (Az. VII ZR 144/22).
06.04.2023

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Kündigung einer medizinischen Fachangestellten, die nicht gegen das Corona-Virus geimpft war, rechtmäßig war. Mit Urteil vom 30. März 2023 stellte das BAG klar, dass die Kündigung zum Schutz der Patienten und der übrigen Belegschaft gerechtfertigt war (Az. 2 AZR 309/22).
28.03.2023

Aufatmen bei Empfängern von Corona-Soforthilfen in NRW, die aufgefordert wurden, die im Frühling 2020 gewährten Hilfen ganz oder teilweise zurückzuzahlen: Die Rückforderungen des Landes Nordrhein-Westfalen sind rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW am 17. März 2023 entschieden (Az.: 4 A 1986/22 u.a.). Lediglich nicht benötigte Corona-Hilfen darf das Land demnach zurückfordern und neue Schlussbescheide erlassen.
01.03.2023

Während der Corona-Pandemie gab es zwar u.a. für Pflegekräfte eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Die Freistellung ungeimpfter Mitarbeiter dürfte jedoch in vielen Fällen zu Unrecht erfolgt sein. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 3. Februar 2023 (Az.: 7 Sa 67/22). Demnach ist Voraussetzung für eine Freistellung, dass das Gesundheitsamt zuvor ein Tätigkeitsverbot verhängt hat.
10.02.2023

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Corona-Virus wurde kontrovers diskutiert. Die Impfpflicht für Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ist zwar Ende 2022 ausgelaufen, ihre Folgen sind aber noch spürbar. So entschied das Arbeitsgericht Dresden mit Urteil vom 11. Januar 2023, dass eine ungeimpfte Köchin in einem Seniorenheim Anspruch auf Lohnnachzahlung hat, nachdem sie unbezahlt freigestellt worden war (Az.: 4 Ca 688/22).
02.02.2023

Während der Corona-Pandemie haben viele Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler die Möglichkeit genutzt, Steuerzahlungen zinslos stunden zu lassen. Das Finanzgericht Münster hat nun mit Urteil vom 26. Oktober 2022 entschieden, dass auch Nachzahlungszinsen zu erlassen sind, wenn sie auf Steuernachzahlungen entfallen, für die ein Anspruch auf zinslose Stundung bestand (Az.: 13 K 1920/21).