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Riester-Rente - Rentenfaktor durfte nicht herabgesetzt werden

Die Herabsetzung des Rentenfaktors in Rentenversicherungen ist rechtlich umstritten. Die Allianz-Rentenversicherung hat nun am Amtsgericht Reinbek eine Niederlage kassiert. Das Gericht entschied mit Urteil vom 10. Juli 2024, dass das Versicherungsunternehmen den Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Riester-Rente nicht hätte absenken dürfen (Az.: 14 C 473/23).

Der Rentenfaktor ist wesentlich für die Höhe der Rente, die der Versicherungsnehmer aus seinem Vertrag erhält. In dem zu Grunde zu liegenden Fall hatte der Kläger eine fondsgebundene Riester-Rente bei der Allianz abgeschlossen. Während der Vertragslaufzeit hatte der Versicherer den Rentenfaktor zweimal abgesenkt. Bei Vertragsschluss betrug der Rentenfaktor noch 35,76 Euro je 10.000 Euro Vertragsguthaben. Im Jahr 2017 senkte der Versicherer den Rentenfaktor auf 30,44 und 2021 auf 27,93 Euro. Begründet wurde die Herabsetzung des Rentenfaktors mit der Absenkung des Höchstrechnungszinses durch die Bundesregierung. Sofern sich die maßgeblichen Rechnungsgrundlagen wieder erhöhen, sollte auch der Rentenfaktor wieder zulegen.

Damit ließ sich der Versicherungsnehmer nicht abspeisen und klagte gegen die Absenkungen. Das Amtsgericht Reinbek gab ihm Recht. Vertragsbedingungen, die unter gewissen Umständen zu einer Absenkung des Rentenfaktors führen können, seien unwirksam, da sie den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligen, machte das Gericht deutlich. Denn durch die entsprechende Klausel werde nur eine Herabsetzung des Rentenfaktors geregelt, nicht aber seine Erhöhung. Derartige Klauseln müssten in beide Richtungen wirken, damit das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung gewahrt bleibe, so das AG Reinbek.

Damit schloss sich das AG Reinbek mit seiner Rechtsprechung dem Landgericht Köln an. Dieses hatte in einem vergleichbaren Fall ebenfalls entschieden, dass eine nachträgliche Herabsetzung des Rentenfaktors unwirksam ist. Allerdings ist die Rechtsprechung nicht einheitlich. So hat das Landgericht Stuttgart zu Gunsten des Versicherers entschieden. Weder das Urteil des AG Reinbek noch die Entscheidung des LG Stuttgart sind bislang rechtskräftig. Die Berufung gegen das Urteil des LG Stuttgart wird voraussichtlich im Januar 2025 am OLG Stuttgart verhandelt.

„Durch die Herabsetzung des Rentenfaktors verlieren die Versicherungsnehmer viel Geld. Auch wenn die Rechtsprechung bislang noch uneinheitlich ist, haben sie aber gute Chancen, sich gegen dieses Vorgehen zu wehren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Versicherungsnehmern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Einschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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Aktuelles

Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge erstatten. Verschiedene Beitragserhöhungen seien unwirksam gewesen, entschied das OLG Frankfurt mit Urteil vom 16. Oktober 2024 (Az.: 3 U 143/23).

Ist die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt, ist der Widerspruch einer Lebensversicherung auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich. Das hat der BGH mit Urteil vom 11. Dezember 2024 erneut bestätigt (Az.: IV ZR 191/22). Zudem stellte der IV. Zivilsenat klar, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Herausgabe gezogener Nutzungen erst mit der Herausgabe des Erlangten endet. Damit hat der BGH die Position der Versicherungsnehmer beim Widerspruch einer Lebensversicherung gestärkt. 

Die Allianz Lebensversicherung durfte eine sog. Riester-Rente nicht einseitig kürzen. Das hat das OLG Stuttgart mit einem wegweisenden Urteil vom 30. Januar 2025 entschieden (Az. 2 U 143/23) und die Rechte der Versicherungsnehmer damit erheblich gestärkt.

Viele private Krankenversicherungen (PKV) haben erhebliche Beitragserhöhungen für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen die Prämien für rund zwei Drittel der Versicherten im Schnitt um 18 Prozent steigen. „Das ist ein tiefer Griff ins Portemonnaie der betroffenen Versicherungsnehmer. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Beitragserhöhung in der PKV auch rechtlich zulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser.

Der Widerruf einer Lebensversicherung kann auch Jahre nach Abschluss der Police noch wirksam erfolgt sein. Das hat der BGH mit Urteil vom 19. Juni 2024 deutlich gemacht (Az.: IV ZR 357/21). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Widerruf einer Lebensversicherung in gleich 13 Fällen erfolgreich erfolgt ist.

Die Herabsetzung des Rentenfaktors in Rentenversicherungen ist rechtlich umstritten. Die Allianz-Rentenversicherung hat nun am Amtsgericht Reinbek eine Niederlage kassiert. Das Gericht entschied mit Urteil vom 10. Juli 2024, dass das Versicherungsunternehmen den Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Riester-Rente nicht hätte absenken dürfen (Az.: 14 C 473/23).